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Abfallwirtschaftssatzung

Dies ist eine Diskussion zu Abfallwirtschaftssatzung innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 28.10.2008, 10:51
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Abfallwirtschaftssatzung

Angenommen eine Stadt legt in ihrer Abfallwirtschaftssatzung fest, das Ablagern von Pappe/Karton neben den Wertstoffcontainern sei unzulässig. Behält sie selbst dann Recht, wenn dieser und sämtliche umliegenden Wertstoffcontainer überfüllt sind und eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung nicht möglich ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 04:24
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2008
Ort: Bochum
Beiträge: 13
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AW: Abfallwirtschaftssatzung

Die Möglichkeit besteht durchaus,daß selbst im Falle einer Überfüllung ,kein Abfall auf den Boden bzw.neben dem Container gestellt werden darf. In der Satzung hätte eine Gemeinde durchaus das Recht dies zu bestimmen(die Stadt Siegen bespielsweise handhabt das so)
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