Dies ist eine Diskussion zu zwei Schornsteine gekauft nur einer da innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| zwei Schornsteine gekauft nur einer da Der Makler M hatte dies auch mehrfach bei den Besichtigungen, unter beisein mehrerer Zeugen, wiederhohlt. Im Bauplan waren auch zwei Röhren ersichtlich. Der Kaufvertrag kam zustande und der Notar segnete es ab. Das Geld sollte erst nach ca. 10 Wochen bei der Hausübergabe fliessen. Nach dem Vertragsabschluss stellte sich nun durch den Schornsteinfeger herraus, dass es sich nur um einen einzügigen Kamin und einen Lüftungsschacht handelt, welcher nicht als Schornstein genutzt werden könne. Der Käufer A ist nun ganz schön angeschmiert. Kann er trotzdem durch Nachbesserung durch den Verkäufer oder einer Preisminderung was machen. Es handelt sich ja offensichtlich um einen verstecken Mangel. Gruß Jura1234 |
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| AW: zwei Schornsteine gekauft nur einer da Wenn in den Bauunterlagen (Baubeschreibung, Grundriße, Schnitte) zwei Kamine aufgeführt sind und diese Grundlage des Kaufvertrages sind, dann schuldet der Verkäufer dem Käufer auch die zwei Kamine. Hier muss man aber wohl unterscheiden ... B a u u n t e r n e h m e r: Ist in den Bauunterlagen wirklich die Rede von zwei Kaminen mit der aufgeführten Zweckbeschreibung ? Oder ist der zweite Schacht als Lüftungsschacht beschrieben/eingezeichnet ? Hier würde der Anspruch beim Bauunternehmer liegen. M a k l e r: Makler erzählen oft viel und massenweise stehen in Exposes Dinge, die mit der Wirklichkeit wenig gemein haben. Erschreckend, wie viele Makler vom Maklerrecht kaum bis wenig Ahnung haben - insbesondere auch von den Haftungsfragen. Sicher gibt überwiegend seriöse Makler, aber meine Erfahrung der letzten zweieinhalb Jahrzehnte hat auch "anderes" gezeigt. Hat der Makler hier "geschönt" (weil es lt. Bauaunterlagen keinen zweiten Kamin, sondern nur einen Lüftungsschacht gibt) und das auch noch schriftlich im Expose festgehalten, dann steht der Makler in der Haftung. |
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| AW: zwei Schornsteine gekauft nur einer da Ob es explizit in den Bauunterlagen steht kann man nicht sagen. Der Käufer A hat lediglich den Bauplan gesehen und da sind zwei Röhren eingezeichnet. Ob diese beiden Röhren Schornsteine sind, kann wahrscheinlich nur ein Fachmann sehen. Der Makler redet sich natürlich raus "ich habe die Angaben so vom Verkäufer bekommen, und übernehme hier keine Haftung"(so steht es auch im Expose). cu Jura1234 |
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| AW: zwei Schornsteine gekauft nur einer da Bin gerade in Zeitnot ![]() Der Makler hat nach dem Maklerrecht ganz genau definiert, was er leisten muss. Klar wird sich der Makler erst einmal rausreden, aber die Haftung kann ihn eiskalt erwischen ... Und viele Makler nehmen zwar gern die Provision, aber sehen nicht was dahinter an Verantwortung steckt. Immerhin bekommt er eine nette Provision. Aber jetzt werden wir mal konstruktiv: Die überwiegende Anzahl der Bauvorhaben bedarf einer Baugenehmigung. Zur Baugenehmigung muss der Bauherr ein besonderes Formblatt einreichen - den "Antrag auf Baugenehmigung, Vorbescheid (...)". In der Anlage 2 findet sich unter Ziffer 6.2 die Rubrik "Abgasleitungen und Kamine (Schornsteine)" ... Es wäre interessant was DORT steht. Und ein erfahrener Makler hätte hier einen Blick daraufgeworfen ... |
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| AW: zwei Schornsteine gekauft nur einer da Aha sehr interessant. Aber woher bekommt der Käufer A diese Anlage2 mit der Rubrik Abgasleitungen? Vom Makler...vom Verkäufer... Könnte der Käufer A jetzt beim Verkäufer darauf bestehen, den Mangel zu beheben(wenn es einen gibt) oder vom fälligen Kaufpreis einen angemessenen Betrag zurückhalten? |
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| AW: zwei Schornsteine gekauft nur einer da Wieder da ![]() Die Baugenehmigung sollte dem Käufer des Objektes vom Eigentümer/Bauträger übergeben werden. Ist auch wichtig, weil dort neben Plänen, Berechnungen etc. auch der Genehmigungsbescheid zu finden ist. Bei künftigen Umbauten/Erweiterungen braucht man diese Dinge immer wieder. Die Baugenehmigung wird dreifach ausgefertigt. Die Baugenehmigungsbehörde (Landratsamt), die Stadt/Gemeinde und der Bauherr erhalten jeweils ein Exemplar. In die Akten der Behörden darf man nur einsehen, wenn man die Einverständniserklärung des Eigentümers hat. Also: Eigentümer soll die Baugenehmigung herzeigen. Die beauftragten Makler haben i.d.R. Kopien der Baugenehmigung bzw. Auzüge daraus. Wenn nach Kaufvertrag 2 Kamine geschuldet werden, dann hat der Käufer auch einen Anspruch darauf. |
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| AW: zwei Schornsteine gekauft nur einer da Dann sollte sich der Käufer A an den Verkäufer wenden, richtig? Wenn der Verkäufer dies nun ignoriert und keine Einsicht gewährt, kann dann der Käufer A einen angemessenen(z.B. für einen Aussenkamin) Betrag vom Kaufpreis zurückhalten? Oder bekommt er dadurch Schwierigkeiten wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags? Wer ist dann in der Beweisführung? cu |
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| AW: zwei Schornsteine gekauft nur einer da Frage 1: Ja Frage 2: Wenn der Verkäufer es ignoriert ... Ohne den Nachweis, was in der Baugenehmigung steht und in den Planunterlagen eingetragen ist, wird es schwer. Der Makler hat doch behauptet, dass 2 Kamine vorhanden sind. In der Sache wäre juristische Beratung von Vorteil. |
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| AW: zwei Schornsteine gekauft nur einer da Kann die Aussage vom Schornsteinfeger(nach einer Besichtigung) auch Klarheit schaffen? |
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| AW: zwei Schornsteine gekauft nur einer da Zitat:
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