Dies ist eine Diskussion zu Widerrufnachweis innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Widerrufnachweis Oft wird dort auch mit einem Premium Probetarif gelockt zu kleinem Geld nach dessen ablauf dann automatisch in die volle Premiummitgliedschaft verlängert wird. Angenommen Account wird erstellt am 01. 01.2012, 7 Tage Probe am 02.01.2012 gebucht und am 03.01.2012 widerrufen. Man widerruft nun per Mail in der jeweiligen Frist den Probezugang damit man nicht in den Premium über geht und bekommt auch eine Bestätigung des Anbieters (06.01.2012), in der aber nicht direkt beschrieben steht was man genau widerrufen hat. Nun ist irgendwann die Probe vorbei (09.01.2012) und wird trotzdem in das Premiumpaket ( ab 10.01.2012) gesteckt. Nach benachrichtigen des Anbieters möchte dieser einen Nachweis über den widerruf. Man sendet die Bestätigung die man am 6.01. erhalten hat mit Hinweis das man garnicht nach der Probe gekündigt haben kann da allein schon die Bestätigung im fristzeitraum ankam. Nun reicht das dem Anbieter aber nicht, dieser möchte auch noch den widerruf selber als Nachweis, nur genau dieser sagen wir mal ist nicht vorhanden, da man nur die Bestätigung des widerrufs für ausreichend hält. Wie sieht es in dem Fall aus, muss man nun das Premium Paket zahlen trotz widerruf? Gruß |
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