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wertminderung?

Dies ist eine Diskussion zu wertminderung? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 12.01.2007, 14:12
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wertminderung?

hallo.

susi hat ja anja ihr laptop verkauft. da anja immer noch nicht gezahlt hat, möchte susi das laptop zurückholen. anja hatte ja die erste rate schon bezahlt. anja hat das laptop jetzt seit einem monat. da aber anja ja nicht zahlt, will susi also das laptop zurück holen.

muss susi ihr das komplette geld zurück geben (225€) oder kann sie etwas abziehen, da anja das laptop ja benutzt hat?
wenn ja, wieviel kann susi abziehen?

danke für antworten!

lg CARO
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Alt 13.01.2007, 15:59
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AW: wertminderung?

Siehe §346 BGB, da steht drinnen, dass im Falle des Rücktritts (dessen Voraussetzungen übrigens auch vorliegen müssten, Rückübereignung sollte auch noch stattfinden, falls nicht sowieso Eigentumsvorbehalt vereinbart war) auch die gezogenen Nutzungen herauszugeben sind. Darunter fällt auch der Wert, den die Nutzung des Computers für Anja hat. Das ist abstrakt immer schlecht zu beziffern, im Extremfall brauchts dafür einen Gutachter. Vielleicht gibts da ja irgendwann mal eine Faustformel, immerhin denkt der BGH auch grad über den Paragraphen und seine Europarechtskonformität nach....
Gruß
Marcus
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2007, 16:18
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AW: wertminderung?

ja... danke für die antwort.

nur, das problem ist leider immer noch nicht gelöst!

kann susi das ohne gutachter machen? wäre es möglich einfach 50€ einzubehalten?
schließlich nutzt anja das notebook schon seit einem monat!
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  #4 (permalink)  
Alt 13.01.2007, 17:01
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AW: wertminderung?

Den Gutachter bräuchte es erst fürs gerichtliche Verfahren... Natürlich kann sie einfach Geld einbehalten, die Frage ist nur, ob Anja das akzeptiert, oder den Betrag für zu hoch hält und dagegen vorgeht. Und wenn sich dann im Verfahren herausstellt (falls es soweit kommt), dass 50 Euro zuviel sind, dann muss Susi das Geld wieder rausgeben und trägt auch noch zumindest einen Teil der Verfahrenskosten. Würde ich auch nicht riskieren wollen...
Ich kann mir spontan zwei halbwegs plausible Ansätze vorstellen, wie man auf einen nachvollziehbaren Betrag kommt.
1. Man könnte den Betrag in Ansatz bringen, den Anja zahlen müsste, wenn sie einen vergleichbaren Laptop auf dem freien Markt mieten müsste, da könnten 50 Euro je nach Gerät schon hinkommen (müsste man konkret vergleichen). Das Problem ist nur, dass bei den Marktangeboten immer ein Händlergewinn beinhaltet ist, weshalb die bloße Nutzung, die Anja aus dem Gerät gezogen hat, wohl eher geringer ist. Sprich, der somit ermittelte Wert müsste nach unten korrigiert werden.
2. Man könnte von der Abschreibungszeit ausgehen und den Kaufpreis linear abschreiben. Etwa: Abschreibungszeit 3 Jahre, macht bei 225 Euro eine monatliche Abschreibung von 6,25 Euro (das ist ein Kopfrechenergebnis, also keine Gewähr für die konkrete Zahl... ). Dann könnte Susi diesen Betrag einbehalten.
Das Problem ist nur, dass diese beiden Varianten die Besitzzeit mit Nutzung gleichsetzen und auf die tatsächlichen Vorteile nicht abstellen. Oder man einigt sich friedlich untereinander, vielleicht auf halber Strecke zwischen den Preisen. Fakt ist jedenfalls, dass ein Anspruch auf Nutzungsherausgabe besteht, seine konkrete Höhe im Einzelfall aber schwer nachzuweisen sein dürfte. Könnte sogar sein, dass Anja das Gerät nur rumstehen hatte und gar keine Nutzungen gezogen hat. 50 Euro halte ich aber für deutlich zu viel (grad wenn es offenbar ein gebrauchter Rechner ist)!
Gruß
Marcus
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Alt 13.01.2007, 17:59
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AW: wertminderung?

danke!

also, 50€ waren auch eher ein beispiel. ich ahbe da eher an 25 € gedacht!

na, mal sehen, was draus wird. trotzdem danke!
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  #6 (permalink)  
Alt 14.01.2007, 16:44
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AW: wertminderung?

anja hat aber einen hund. sie stellt das laptop aber auch immer auf das sofa, wo vorher der hund drauf gelegen hat.

wie ist das, wenn der lüfter voller hundehaare ist? und generell da hundehaare drin rum schwirren?
ist das ein grund für wertminderung?
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  #7 (permalink)  
Alt 14.01.2007, 20:40
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AW: wertminderung?

Klar, für Verschlechterungen der Sache ist generell Wertersatz zu leisten. Ob ein Hundehaar da schon ausreicht, wage ich mal zu bezweifeln, aber sobald die Lüfterleistung beeinträchtigt ist oder der Ekelfaktor des Laptops steigt dürfte von Wertminderung zu sprechen sein. Zumindest, wenn das nicht ohne Weiteres behebbar ist. Rein begrifflich dogmatisch ist Wertmidnerung natürlich was anderes als Nutzungsersatz, aber rein praktisch auch irgendwie in Geld ausdrückbar. Zur genauen Höhe: ähnlich wie oben dargestellt ganz schwierig konkret zu beziffern.
Gruß
Marcus
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  #8 (permalink)  
Alt 15.01.2007, 10:23
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AW: wertminderung?

danke!
ich weiß, dass ein hundehaar da nicht ausreicht. aber wie du sagtest, wenn der lüfter beeinträchtigt wird, dann sollte drüber nachzudenken sein!
das problem wird susi heute erstmal lösen!

lg CARO
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