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Wertersatz im Falle des Widerrufs

Dies ist eine Diskussion zu Wertersatz im Falle des Widerrufs innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 18.12.2011, 22:39
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Wertersatz im Falle des Widerrufs

Angenommen, ein Fernabsatzunternehmer informiert mit folgenden Sätzen über die Widerrufsfolgen:

"1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

2. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.

3. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.

4. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist."

....

Inwieweit kann der Unternehmer nach einem Widerruf seine Rückerstattungs-Zahlungen in der von ihm beschriebenen Weise kürzen?

Wertersatz im Falle des Widerrufs

Gemäß Satz 2 der Widerrufsfolgen, sind Sie zum Wertersatz verpflichtet, sofern Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren. Die Höhe des Wertersatzes orientiert sich an den zu erwartenden Verkaufseinbußen der zurückgesandten Ware. Die folgende Tabelle soll Ihnen lediglich als Orientierungshilfe über die Erstattungshöhen in Abhängigkeit vom Schaden dienen (Erstattungsquote in % vom Bruttowarenwert). Die Auflistung der Schäden ist nicht abschießend. Sind die zurückgesandten Artikel mit mehreren Schäden behaftet, verringert sich die Erstattungsquote. Jeder widerrufene Artikel wird manuell detailliert geprüft und bewertet.

Status 1

Produkt in Originalverpackung, ohne Gebrauchsspuren, keine gebrochenen Siegel, nur geprüft, nicht in Betrieb genommen: Wertersatz 100%

Status 2

Produkt in Originalverpackung, mit leichten Gebrauchsspuren, ggf. gebrochenes Siegel, in Betrieb genommen
Wertersatz Notebooks, PCs 70%, Handys 50%, sonstiges 85%

Status 3

Produktverpackung fehlt, in Betrieb genommen, stärkere Gebrauchsspuren, ggf. fehlendes Zubehör

Wertersatz Notebooks/PCs 50%, Handys 20%, sonstiges 50%

......

In der BGH-Wasserbetten-Entscheidung wurde einem Wasserbetten-Versender jede Minderung des Rückerstattungsbetrags verwehrt, nachdem ein Kunde das Wasserbett aufgebaut, befüllt, 2-3 Nächte probegeschlafen und zurückgesandt hatte.

11
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  #2 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 22:57
V.I.P.
 
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AW: Wertersatz im Falle des Widerrufs

Die wasserbetten- Entscheidung ist scheinbar schon in den AGB in den Punkten drei und vier mit eingearbeitt.
Problematisch an der Wirksamkeit dieser Statuten finde ich die Verwendung unbestimmter Begriffe, wie "leichte Gebrauchsspuren". Auch das Abstellen auf das Vorhandensein der Originalverpackung und ein prozentualer Abschlag ist mir nicht ganz geheuer: bspw. hat ein teurer Rechner uU nur nen vollkommen billigen Karton, wärend ein günstiges Kleinelektronikteil ne extrem aufwändige Verpackung hat. Da liegt ja die Verschlechterung und daher die Pflicht zum Wertersatz erkennbar neben der %-Regel. Genauso verhält es sich sicherlich auch bi manchen Geräten als solche... Sollte man ggf. deckeln, um nen angemessenen Ausgleich zu schaffen.
Einen Abzug für das Fehlen von Originalverpackung halte ich ehrlich gesagt für legitim.
Sry, so richtig begründen kann ich hier nix. Is alles so ne Bauchsache.. Is ja auch schon spät
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