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Werkstatt überschreitet Kosten

Dies ist eine Diskussion zu Werkstatt überschreitet Kosten innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 01.10.2011, 12:13
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Werkstatt überschreitet Kosten

Hallo ich bin neu hier: Hier ist mein Fall:


A hatte einen Roller vor ein par Tagen in eine Werkstatt gebracht, da die Blinker nicht mehr funktionierten. A hat dem Händler die Lage erklärt und auf die Frage wie viel das den maximal Kosten würde zu reparieren, hat er A geantwortet 80-100€. Damit war A einverstanden und ließ den Roller da. A wurde später angerufen und ihm wurde gesagt, der Roller sei fertig und A kann ihn für 260€ abholen. Zuvor wurde A keine Mitteilung über das in die Höhe steigen der Kosten gemacht. Auf A's Frage hin warum das denn so teuer wurde, antwortete man ihm: 3h Arbeitszei, in der das Blinkerrellais, der Blinkerschalter und diverse andere Kabel neu isoliert wurden. A das viel zu viel und es ist schwierig für A 260€ aufzubringen, da er noch Schüler ist. (17Jahre)
Welche Rechte hat A den Preis zu mindern? (Immerhin wurde ein Preis von 80-100€ veranschlagt)



Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Geändert von mikey217 (01.10.2011 um 12:38 Uhr).
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Alt 01.10.2011, 19:14
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AW: Werkstatt überschreitet Kosten

Schriftlich hat man nichts?

Dann stellt sich noch die Frage, ob ein vertrag zustande
gekommen ist, da der Schüler noch keine 18 jahre ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 23:25
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AW: Werkstatt überschreitet Kosten

Hallo, erstmal Danke für die Antowort.

Schriftlich hat man leider nichts.
Person A, welche 17 Jahre alt ist hat den Auftrag unterschrieben. Der Vater von Person A war allerdings neben dran gestanden.
Auch hat Person A keine Durchschrift oder ähnliches erhalten.
Was würdest du vorschlagen wie man sich am besten verhalten sollte?
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Alt 02.10.2011, 00:06
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AW: Werkstatt überschreitet Kosten

Das ist ein typisches Problem, wo wohl die
Werkstatt am längeren Hebel sitzt.
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Alt 02.10.2011, 11:55
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AW: Werkstatt überschreitet Kosten

Kann A denn da nichts machen? Habe gelesen dass mündliche Kostenvoranschläge auch verbindlich und gültig sind.
Ist denn nun ein Vertrag zustande gekommen?
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  #6 (permalink)  
Alt 02.10.2011, 13:13
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AW: Werkstatt überschreitet Kosten

Zitat:
Ist denn nun ein Vertrag zustande gekommen?
Wenn der Vater daneben gestanden hat, kann man wohl davon
ausgehen, dass ein vertrag zustande gekommen ist.


Zitat:
Habe gelesen dass mündliche Kostenvoranschläge auch verbindlich und gültig sind.
Das ist richtig, aber hier fehlt es offensichtlich
an der Beweisbarkeit.

Zitat:
Kann A denn da nichts machen
Er kann sich auf die mündlichen Vereinbarungen
berufen;
ich gehe mal davon aus, dass A das schon gemacht hat.
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  #7 (permalink)  
Alt 02.10.2011, 15:21
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AW: Werkstatt überschreitet Kosten

ich würde mich auch auf die mündliche vereinbarung (80-100 euro) berufen. das war ja die voraussetzung für die reparatur. der vater wird das ja auch mitgekriegt haben. damit lässt sich das ja ganz gut beweisen.

beim nächsten mal einfach den veranschlagten preis zusätzlich irgendwo auf den auftrag schreiben.
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