Dies ist eine Diskussion zu Werkstatt überschreitet Kosten innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Werkstatt überschreitet Kosten A hatte einen Roller vor ein par Tagen in eine Werkstatt gebracht, da die Blinker nicht mehr funktionierten. A hat dem Händler die Lage erklärt und auf die Frage wie viel das den maximal Kosten würde zu reparieren, hat er A geantwortet 80-100€. Damit war A einverstanden und ließ den Roller da. A wurde später angerufen und ihm wurde gesagt, der Roller sei fertig und A kann ihn für 260€ abholen. Zuvor wurde A keine Mitteilung über das in die Höhe steigen der Kosten gemacht. Auf A's Frage hin warum das denn so teuer wurde, antwortete man ihm: 3h Arbeitszei, in der das Blinkerrellais, der Blinkerschalter und diverse andere Kabel neu isoliert wurden. A das viel zu viel und es ist schwierig für A 260€ aufzubringen, da er noch Schüler ist. (17Jahre) Welche Rechte hat A den Preis zu mindern? (Immerhin wurde ein Preis von 80-100€ veranschlagt) Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Geändert von mikey217 (01.10.2011 um 12:38 Uhr). |
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| AW: Werkstatt überschreitet Kosten Schriftlich hat man nichts? Dann stellt sich noch die Frage, ob ein vertrag zustande gekommen ist, da der Schüler noch keine 18 jahre ist. |
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| AW: Werkstatt überschreitet Kosten Hallo, erstmal Danke für die Antowort. Schriftlich hat man leider nichts. Person A, welche 17 Jahre alt ist hat den Auftrag unterschrieben. Der Vater von Person A war allerdings neben dran gestanden. Auch hat Person A keine Durchschrift oder ähnliches erhalten. Was würdest du vorschlagen wie man sich am besten verhalten sollte? |
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| AW: Werkstatt überschreitet Kosten Das ist ein typisches Problem, wo wohl die Werkstatt am längeren Hebel sitzt. |
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| AW: Werkstatt überschreitet Kosten Kann A denn da nichts machen? Habe gelesen dass mündliche Kostenvoranschläge auch verbindlich und gültig sind. Ist denn nun ein Vertrag zustande gekommen? |
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| AW: Werkstatt überschreitet Kosten Zitat:
ausgehen, dass ein vertrag zustande gekommen ist. Zitat:
an der Beweisbarkeit. Zitat:
berufen; ich gehe mal davon aus, dass A das schon gemacht hat. |
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| AW: Werkstatt überschreitet Kosten ich würde mich auch auf die mündliche vereinbarung (80-100 euro) berufen. das war ja die voraussetzung für die reparatur. der vater wird das ja auch mitgekriegt haben. damit lässt sich das ja ganz gut beweisen. beim nächsten mal einfach den veranschlagten preis zusätzlich irgendwo auf den auftrag schreiben. |
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