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Wer zahlt den Schaden?

Dies ist eine Diskussion zu Wer zahlt den Schaden? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.07.2009, 17:11
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Wer zahlt den Schaden?

A kauft im Jahr 2001 bei einem namhaften Badmöbelhersteller u.a. einen Spiegelschrank für ca. 3.500DM, dazu einen Doppelwaschtisch eines anderen Herstellers für ca. 2.000DM.

7 Jahre später lösen sich eines Nachts ohne Vorwarnung oder äußeren Einfluss die beiden Spiegeltüren und krachen in das Waschbecken, das dadurch gebrauchsunfähig wird (Loch von ca. 20x15cm).

Haftet der Hersteller nach dieser Zeit noch dafür, dass der verwendete Kleber, mit dem die Scharniere an den Spiegeltüren befestigt sind, hält?

Wenn ja, welche Ansprüche kann A stellen?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.07.2009, 18:42
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AW: Wer zahlt den Schaden?

Hier greift das Produkthaftungsgesetz.
Nach § 1 ProdHaftG muss der Hersteller das Waschbecken ersetzen.
Nach § 13 ProdHaftG beträgt die Verjährung 10 Jahre, nachdem der Hersteller
das Produkt in den Verkehr gebracht hat.
ZUm Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/index.html

Für den Spiegelschrank selbst gelten aber andere Gesetze.
Nämlich die normalen des BGB.
Nach § 633 der Mangel und nach § 634 a BGB die Verjährung.
Aber die ist hier nach 2 Jahren gegeben.
Insofern gibt es für den Spiegelschrank nichts.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 08:42
V.I.P.
 
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AW: Wer zahlt den Schaden?

Zitat:
Zitat von Tourix
Nach § 1 ProdHaftG muss der Hersteller das Waschbecken ersetzen.
Bei einer SB von 500€ stellt sich noch die folgende Frage:

Wird hier, wie bei der Privathaftpflichtversicherung, der Zeitwert des Waschtisches angesetzt? Dann bleibt A komplett auf dem Schaden sitzen.....
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  #4 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 17:06
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AW: Wer zahlt den Schaden?

Hier muss ich passen.
Aber ich gehe von Neuwert aus.
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