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Wer ist Besitzer ?

Dies ist eine Diskussion zu Wer ist Besitzer ? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 26.10.2011, 18:48
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Wer ist Besitzer ?

Person A kauft von Firma B einen elektronischen Artikel.
Person A moniert einen "kleinen Mangel" (Über den Markenhersteller leicht zu reparieren). Firma B ist bereit für Ersatz zu sorgen. Firma B bucht auf das Konto von Person A den Kauf von einem gleichen elektronischen Gerätes mit einem zu zahlenden Betrag von 0 Euro.
Neuer Artikel wird von Spedition geliefert.
Nun fragt Person A den Spediteuer ob der Spediteuer den bemängelten Artikel mitnehmen würde um ihn an Firma B aus zu händigen.
Der Spediteur sagt, es liege nur ein Liefer/Entsorgungsauftrag vor, wenn Person A will, das das bemängelte Gerät mitgenommen werden soll,(um es entsorgen zu lassen) muss Summe X an Spediteur gezahlt werden. Person A entscheidet sich das neue und das alte Gerät zu behalten, unterschreibt dem Spediteuer das Person A keine Entsorgung durch den Spediteuer verlangt.
Person A hat jetzt 2 gleiche elektonische Geräte 1 neues und 1 "altes" (mit kleinem/kostenlos reparablem (mangel/defekt)


Frage: Wer ist Eigentumer des bemängelten/defekten Gerätes ?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 20:14
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AW: Wer ist Besitzer ?

Thread Titel ist falsch, müsste natürlich "Wer ist Eigentümer" heissen, sry.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 20:50
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AW: Wer ist Besitzer ?

es ist doch offensichtlich, dass hier irgendwie ein fehler vorliegt (außer das teil hat nur 12, 50 euro gekostet).

daher sollte person a sich mit firma b in verbindung setzen, was jetzt mit dem fehlerhaften dingi passieren soll.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 20:53
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AW: Wer ist Besitzer ?

Firma B hat den Auftrag zur Entsorgung gegeben.... Fehler hin oder her, das ist doch nicht das Problem von Person A.
Außerdem ist die Frage auf Eigentum nicht beantwortet.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 21:33
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AW: Wer ist Besitzer ?

Zitat:
Zitat von Oernie Beitrag anzeigen
Fehler hin oder her, das ist doch nicht das Problem von Person A.
doch, doch, denn person a ist verpflichtet den fehler (den sie ja direkt erkannt hat!) anzuzeigen, siehe § 242 bgb.

firma b hat einen herausgabeanspruch gegen person a aus § 812 bgb.

Zitat:
Außerdem ist die Frage auf Eigentum nicht beantwortet.
ja, das kann schon mal vorkommen.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 22:00
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AW: Wer ist Besitzer ?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
doch, doch, denn person a ist verpflichtet den fehler (den sie ja direkt erkannt hat!) anzuzeigen, siehe § 242 bgb.

firma b hat einen herausgabeanspruch gegen person a aus § 812 bgb.
A hat doch bereits den Fehler angezeigt:
Zitat:
Person A moniert einen "kleinen Mangel" (Über den Markenhersteller leicht zu reparieren). Firma B ist bereit für Ersatz zu sorgen.
Warum hat B einen Anspruch aus § 812 BGB?
Ich würde das Tatbestandsmerkmal "ohne rechtlichen Grund" verneinen. Rechtsgrund war und ist doch der zugrunde liegende Kaufvertrag.

MMn hat B einen Anspruch auf Rückgewähr der mangelhaften Sache aus §§ 439 IV, 346 I BGB.
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  #7 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 22:53
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AW: Wer ist Besitzer ?

Ich schließe mich an.

Im Falle der Ersatzlieferung behält B das Eigentum an der Ware.


Edit: An der defekten Ware behält B das Eigentum.
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  #8 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 23:14
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AW: Wer ist Besitzer ?

Ich gebe zu bedenken, das die bemängelte Ware ohne A direkt zum Schrott gefahren worden wäre. Firma B beauftragte Spediteuer !WARE ZU ENTSORGEN! Dies mag ein Fehler von Firma B gewesen sein ! Dennoch wurde der Auftrag erteilt ! A hat sich bereit erklärt die Ware selber zu entsorgen ! Hat dieses Willen auch "unterschrieben" führt sowmit den Willen der Firma B aus !! Kann Person A das Gerät jetzt zum Schrott bringen, abstellen, 2 Schritte nach hinten, einmal in Kreis drehen, das Gerät wieder aufnehmen und Bums Eigentum von A ?!?!

Beispiel:

Wenn jetzt Person C (neue Person) am Schrottplatz gewesen wäre und hätte gesehen wie der Spediteur die bemängelte Ware auf den Schrott bringt und sich dass Gerät vom Schrott holt, wäre Person C auch Eigentümer.

Person C ist quasi Person A, nur wurde das zumn Schrottplatz bringen und vom Schrott nehmen ausgelassen.

Oder nicht ?

Geändert von Oernie (27.10.2011 um 00:23 Uhr).
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