Dies ist eine Diskussion zu Wer ist Besitzer ? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Wer ist Besitzer ? Person A moniert einen "kleinen Mangel" (Über den Markenhersteller leicht zu reparieren). Firma B ist bereit für Ersatz zu sorgen. Firma B bucht auf das Konto von Person A den Kauf von einem gleichen elektronischen Gerätes mit einem zu zahlenden Betrag von 0 Euro. Neuer Artikel wird von Spedition geliefert. Nun fragt Person A den Spediteuer ob der Spediteuer den bemängelten Artikel mitnehmen würde um ihn an Firma B aus zu händigen. Der Spediteur sagt, es liege nur ein Liefer/Entsorgungsauftrag vor, wenn Person A will, das das bemängelte Gerät mitgenommen werden soll,(um es entsorgen zu lassen) muss Summe X an Spediteur gezahlt werden. Person A entscheidet sich das neue und das alte Gerät zu behalten, unterschreibt dem Spediteuer das Person A keine Entsorgung durch den Spediteuer verlangt. Person A hat jetzt 2 gleiche elektonische Geräte 1 neues und 1 "altes" (mit kleinem/kostenlos reparablem (mangel/defekt) Frage: Wer ist Eigentumer des bemängelten/defekten Gerätes ? |
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| AW: Wer ist Besitzer ? Thread Titel ist falsch, müsste natürlich "Wer ist Eigentümer" heissen, sry. |
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| AW: Wer ist Besitzer ? |
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| AW: Wer ist Besitzer ? |
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| AW: Wer ist Besitzer ? Zitat:
firma b hat einen herausgabeanspruch gegen person a aus § 812 bgb. Zitat:
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| AW: Wer ist Besitzer ? Zitat:
Zitat:
Ich würde das Tatbestandsmerkmal "ohne rechtlichen Grund" verneinen. Rechtsgrund war und ist doch der zugrunde liegende Kaufvertrag. MMn hat B einen Anspruch auf Rückgewähr der mangelhaften Sache aus §§ 439 IV, 346 I BGB. |
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| AW: Wer ist Besitzer ? Ich schließe mich an. Im Falle der Ersatzlieferung behält B das Eigentum an der Ware. Edit: An der defekten Ware behält B das Eigentum. |
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| AW: Wer ist Besitzer ? Ich gebe zu bedenken, das die bemängelte Ware ohne A direkt zum Schrott gefahren worden wäre. Firma B beauftragte Spediteuer !WARE ZU ENTSORGEN! Dies mag ein Fehler von Firma B gewesen sein ! Dennoch wurde der Auftrag erteilt ! A hat sich bereit erklärt die Ware selber zu entsorgen ! Hat dieses Willen auch "unterschrieben" führt sowmit den Willen der Firma B aus !! Kann Person A das Gerät jetzt zum Schrott bringen, abstellen, 2 Schritte nach hinten, einmal in Kreis drehen, das Gerät wieder aufnehmen und Bums Eigentum von A ?!?! Beispiel: Wenn jetzt Person C (neue Person) am Schrottplatz gewesen wäre und hätte gesehen wie der Spediteur die bemängelte Ware auf den Schrott bringt und sich dass Gerät vom Schrott holt, wäre Person C auch Eigentümer. Person C ist quasi Person A, nur wurde das zumn Schrottplatz bringen und vom Schrott nehmen ausgelassen. Oder nicht ? Geändert von Oernie (27.10.2011 um 00:23 Uhr). |
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