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Welche Rechte aus Kaufvertrag mit evtl.falschem KM Stand

Dies ist eine Diskussion zu Welche Rechte aus Kaufvertrag mit evtl.falschem KM Stand innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 30.07.2011, 23:03
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Welche Rechte aus Kaufvertrag mit evtl.falschem KM Stand

Mal angenommen, Käufer A kauft als Privatkäufer bei einem Händler B ein Fahrzeug, laut Kaufvertrag mit 205.000 KM Laufleistung. Das Fahrzeug ist fiktiverweise ein Reimport aus der USA, hat daher normalerweise ein Meilentacho und ist ein hochpreisiges Fahrzeug. Der Tachostand beim Verkauf in 7/2011 ist 205.000 Km mit einem deutschem Tacho. Der originale Tacho mit Meilen ist nicht da, laut Verkäufer wurde beim Umbau der Meilenstand auf KM umgerechnet.

Nach Verkauf des Fahrzeuges findet der Käufer A in den übergebenen Unterlagen einen AU Prüfbericht des TÜV Nord aus 2/2010, in dem als Tachostand 142688 angegeben ist, ohne Angaben von Meilen oder KM. Wenn es Meilen wären, wären es umgerechnet 230.000 KM. Das Datum des TÜV Reports entspricht dem Datum, zu dem das Fahrzeug nach Deutschland importiert wurde.

Der Käufer A kauft sich dann einen sogenannten Carfax Report aus den USA für das Fahrzeug. In diesem Report wird bei der 2 -jährigen vorgeschriebenen Abgasuntersuchung in den USA die Meilenzahl das Fahrzeuges aufgelistet. Alle Einträge seit Zulassung des Fahrzeuges in den USA sind in diesem Carfax zu finden, chronologisch aufgeführt alle 2 Jahre seit 1987.

Letzter Eintrag im Carfax ist Ende 2008 mit 141214 Meilen entspricht ca. 226.000 KM. Das passt zu dem Eintrag beim Import in 2/2010 mit ca. 142688 Meilen = 230.000 KM

Jetzt: Im Servicebuch des Fahrzeuges ist eine Inspektion beim Import des Fahrzeuges in 2/2010 von einem deutschem Händler. Der abgelesene Tachostand bei der Inspektion, eingetragen handschriftlich im Servicebuch, ist nachträglich von 142673 auf 193673 ( man kann die 4 noch sehen) geändert worden. Käufer A vermutet jetzt, dass das Fahrzeug bei der Inspektion 2/2010 142673 Meilen auf dem Tacho hatte, was ca. 230.000 Km enstpricht.

Irgendwer hat also die 142673 Tachostand im Servicebuch auf 192673 geändert, damit das ganze zum heutigem Tachostand von 205.000 Km passt beim Kauf.

Der Käufer A hat jetzt den Verdacht, dass das Fahrzeug mindestens 230.000 Km gelaufen hat und er damit ca. 3000-4000 € zuviel bezahlt hat.

Fragen: Muß der Käufer A bei den Verdachtsmomenten beweisen, dass der Verkäufer B die KM Angaben nicht richtig angebeben hat ?

Oder ist der Händler beweisepflichtig, dass die von Ihm angegeben KM auf dem Tacho richtig sind ?

Gibt es sonst etwas, was der Käufer A noch tun kann, um das Fahrzeug zurückzugeben ?

Geändert von FrankyB (31.07.2011 um 00:29 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 23:15
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AW: Welche Rechte aus Kaufvertrag mit falschem KM Stand

Man sollte als erstes klären, mit welchem Inhalt der Vertrag genau geschlossen wurde. Bei alten 911ern (wetten?) ist es nicht unüblich, dass zwei Tachos existieren - wenn auch die Regeln in den USA zu solchen Dingen streng sind. Wurde im Vertrag eine Kilometerleistung zugesagt? Oder stand da nur "abgelesener Tachostand", und es wurde eventuell noch darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Laufleistung abweichen kann? Lies auch hier http://lexetius.com/2006,3834 (Absatz 33!)

Weicht die Eigenschaft einer Ware gravierend von dem im Vertrag Vereinbarten ab, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Die Abweichung muss er glaubhaft machen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 23:25
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AW: Welche Rechte aus Kaufvertrag mit evtl.falschem KM Stand

darf ich mal fragen, um was für ne differenz es da überhaupt gehen soll? wär ja mal interessant zu wissen. das hab ich bei dem gnazen geschreibsel allerdings nicht richtig rauslesen können...
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  #4 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 23:42
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AW: Welche Rechte aus Kaufvertrag mit evtl.falschem KM Stand

Um die Differenz zwischen einem meilen tacho und einem km tacho,
mehr habe ich auch nicht verstanden.

Hätte mich aber mal interesiert, weil bei meinem Motorrad habe ich
auch einen meilen Tacho, womit ich schon mal durcheinander komme.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 00:02
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AW: Welche Rechte aus Kaufvertrag mit evtl.falschem KM Stand

Es ist vielleicht eine etwas schwierige Aufgabenstellung, aber zusammengefasst: Es geht darum, dass die Laufleistung des Fahrzeuges nicht wie angegeben 205.000 Km ist, sondern mindestens 230.000, eher 240.000 KM. Damit ist der gezahlte Kaufpreis um ca. 3000-4000 € zu hoch. Der Eintrag im Servicehandbuch zur Inspektion wurde manipuliert.

Zum Vertrag: ADAC Vertrag Verkauf vom Unternehmer an Privat. Wortlaut zur KM Leistung im Vertrag: Angaben des Verkäufers:..dass das KFZ, soweit ihm bekannt, eine Gesamtfahrleistung von 205000 Km aufweist.

Der Verkäufer betreibt professionell als Unternehmer nur den Ankauf und Verkauf von 911er.

Ergänzungsfrage: Wenn Käufer A bei der Polizei eine Betrugsanzeige macht, muß Verkäufer B seine Unschuld beweisen ?

Geändert von FrankyB (31.07.2011 um 06:38 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 04:53
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AW: Welche Rechte aus Kaufvertrag mit evtl.falschem KM Stand

Die Aufgabenstellung ist keineswegs schwierig. Es handelt sich hier um einen klassischen Fall der anfänglichen qualitativen Unmöglichkeit. Der dem Fahrzeug anhaftende Mangel lässt sich durch Nacherfüllung nicht beseitigen, denn der Verkäufer kann aus einer Laufleistung von 230 Tkm keine 205 Tkm machen. Der Verkäufer kann auch keinen Ersatzwagen liefern, denn der Gebrauchtwagenkauf ist ein Stückkauf, aus dem auch § 439 I BGB keinen Gattungskauf machen kann.
Dem Käufer bleibt ihr deshalb nur noch die Möglichkeit, nach §§ 437 Nr. 2, 441 BGB den Kaufpreis zu mindern oder nach § 323 BGB vom Kaufvertrag zurückzutreten. Einer Fristsetzung bedarf es hierbei in beiden Fällen nicht.
Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 311a II, 281 BGB kann der Käufer nur dann Verlangen, wenn der Käufer den Mangel gekannt hat bzw. hätte kennen müssen. Allerdings wird ein Verschulden des Verkäufers hierbei gesetzlich vermutet.
Davon getrennt betrachtet muss eine strafrechtliche Betrugsanzeige bleiben. Denn die Unschuld eines jeden vermutet Art. 6 II EMRK bis zum gesetzlichen Gegenbeweis. Im Übrigen ist ein fahrlässiger Betrug auch nicht strafbar, denn Vorsatz kann ich hier nicht ersehen.
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  #7 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 06:32
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AW: Welche Rechte aus Kaufvertrag mit evtl.falschem KM Stand

Vielen Dank an Libera für die qualifizierte Darstellung. Ergänzung dazu: Wenn der Käufer A nach § 323 BGB vom Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung zurücktritt, wo verbleibt die Kaufsache ? Muß Käufer A das Fahrzeug wieder zum 200 KM entfernten Händler verbringen oder muß der Verkäufer B selbst für die Verbringung vom Standort des Käufers sorgen ?

Und zum Vorsatz des Betruges: Der Eintrag im Scheckheft wurde manipuliert, wobei natürlich nicht bekannt ist, von wem die Manipulation vorgenommen wurde. Das wäre ja die Aufgabe der Betrugsanzeige: Herauszufinden, wer den Eintrag manipuliert hat, der jetztige Verkäufer B oder der Vorbesitzer des Fahrzeuges, der es an den Verkäufer B verkauft hat.
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  #8 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 20:27
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AW: Welche Rechte aus Kaufvertrag mit evtl.falschem KM Stand

Der Erfüllungsort aller Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis ist in Ermangelung besonderer Absprachen stets der Ort, an welchem sich die Kaufsache vertragsgemäß befindet. In diesem Falle muss der Käufer den Porsche nur zur Abholung bereithalten und ihn Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises dem Verkäufer rückübereignen.
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