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Wechsel des Rechtsanwalts sinnvoll?

Dies ist eine Diskussion zu Wechsel des Rechtsanwalts sinnvoll? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 27.10.2011, 14:56
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Wechsel des Rechtsanwalts sinnvoll?

Hallo zusammen. Ich hätte gerne mal ein paar Meinungen zu folgendem fiktiven Fall:

Voraussetzung: Person A und Person B sind Privatpersonen.

Person A ist aus Deutschland ausgewandert und hat mehrere Jahre im Ausland gelebt. Person A zieht nun wieder nach Deutschland zurück und möchte sein Auto verkaufen, da die laufenden Kosten für das Auto in Deutschland zu hoch sind. das Auto hatte ein Jahr vor dem Umzug die Tüv-Inspektion in dem EU-Land.

Aus Unwissenheit hat Person A in der Anzeige in einer Auswahlbox Schadstoffklasse Euro 2 angewählt, weil E2 auf den Papieren stand. E2 ist allerdings Schadstoffklasse E1.

Person B möchte das Auto kaufen und stellt sich als Autobastler mit Ahnung vor. Person B macht über eine Stunde Probefahrt, guckt sich das Auto von allen Seiten an bekommt vor Vertragsabschluss den Fahrzeugbrief zur Durchsicht (in dem die Schadstoffklasse angegeben ist).

Person B handelt den Preis herunter und beide Personen unterschreiben einen Kaufvertrag, in dem der Zusatz 'gekauft, wie gesehen' vermerkt ist.
Die Schadstoffklasse wird in dem Vertrag nicht aufgeführt.

Person B ruft Person A wenige Wochen später an und fordert fast die Hälfte des Kaufpreises zurück, mit der Begründung, dass die Bremsen von Person B erneuert wurden und das Auto auf die Schadstoffklasse Euro2 aufgerüstet wurde. Person A geht auf die Forderung nicht ein.

Person B klagt gegen Person A und Person A erhält ein Schreiben vom Gericht.

Person A geht mit dem Schreiben zur öffentlichen Rechtsauskunft, wo der Sachverhalt geprüft wird. Der Anwalt der öffentlichen Rechtsauskunft teilt Person A mit, dass Person B so gut wie keine Chancen hätte damit durchzukommen.

Person A nimmt sich daraufhin einen Anwalt und lässt es auf eine Verhandlung ankommen.

In der Vorverhandlung wird Person B von dem Anwalt vertreten, der zufälligerweise der Chef seiner Freundin ist, die auch als Zeugin auftritt.
Als Beweise werden Lieferscheine über Bauteile vorgelegt, die aber nicht an Person B, sondernd an einen mit Person B befreundeten Mechaniker adressiert sind. Rechnungen an den Kläger existieren nicht. Der mit Person B befreundete Mechaniker wird als Zeuge für den angeblichen Zustand der Bremsanlage genannt.

Person A hat ebenfalls seinen Ehepartner als Zeugen für seinen Standpunkt.

In der Vorverhandlung kann keine Einigung erzielt werden.

Der Anwalt von Person A ist nicht wirklich aktiv und das Gericht teilt schriftlich in einem Beschluss mit, das es von einer Nebenabrede bezüglich der Bremsanlage und Schadstoffklasse ausgeht.
Das Gericht schlägt dern Parteien eine Vergleichszahlung vor, die von Person A akzeptiert, aber von Person B abgelehnt wird.

Person B bekommt vor der Hauptverhandlung von dem Gericht aufgetragen die zweifelhaften Lieferscheine zu belegen.
Der Anwalt von Person B teilt dem Gericht mit, dass es keine Rechnung gäbe. Grund hierfür sein, dass der Mechaniker die Bauteile bestellt und direkt zu Person B hat schicken lassen. Da Person B keine Rechnung benötigt hätte, da Person B diese nicht hätte absetzen können, hat der Mechaniker Person B keine Ausgestellt.
Aufgrund des auf dem Lieferschein angegebenen Netto-Betrags sei es angeblich legitim die Umsatzsteuer und den Brutto-Betrag handschriftlich selbst einzutragen.

--------------------------------------------------
Zu diesem fiktiven Fall hätte ich gern erstmal generelle Meinungen gehört.

Des weiteren würde mich interessieren, ob es für Person A sinn machen würde den Anwalt zu wechseln, wenn Person A der Meinung wäre, dass der Anwalt nicht genug macht um die Interessen von Person A durchzusetzen.
Oder wäre in diesem Fall eine Änderung der Meinung des Gerichts, dass eine Nebenabrede bestanden hätte, mit einem aktiveren Anwalt ausgeschlossen?

Vielen Dank im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 15:30
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AW: Wechsel des Rechtsanwalts sinnvoll?

Zitat:
Person B bekommt vor der Hauptverhandlung von dem Gericht aufgetragen die zweifelhaften Lieferscheine zu belegen.
Der Anwalt von Person B teilt dem Gericht mit, dass es keine Rechnung gäbe. Grund hierfür sein, dass der Mechaniker die Bauteile bestellt und direkt zu Person B hat schicken lassen. Da Person B keine Rechnung benötigt hätte, da Person B diese nicht hätte absetzen können, hat der Mechaniker Person B keine Ausgestellt.
Aufgrund des auf dem Lieferschein angegebenen Netto-Betrags sei es angeblich legitim die Umsatzsteuer und den Brutto-Betrag handschriftlich selbst einzutragen.
Ich dachte Person A hat das Auto verkauft und B gekauft.

Wieso sollte B an A eine Ausgleichszahlung leisten?


Was der Richter sich bei der Nebenabrede denkt ist mir schleierhaft. Unter Würdigung der Umstände, wie beschrieben, geht die Beweislast einer Nebenrede zu Lasten des Käufers, der den Anspruch behauptet, aber nicht nachweisen kann.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 20:04
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AW: Wechsel des Rechtsanwalts sinnvoll?

Ja, Person A hat das Auto verkauft, Person B hat das Auto gekauft.

Die Ausgleichszahlung sollte von Person A an Person B gezahlt werden um ein weiteres Ausmaß des Rechtsstreits zu vermeiden. Person A hat auch zugesagt um sich Nervereien zu ersparen, Person B wollte mehr und hat abgelehnt.

Was der Richter sich bei der Nebenabrede denkt ist Person A auch schleierhaft.
Person B hat einen Zeugen, der die Nebenabrede bestätigt. Person A hat einen Zeugen, der die Nebenabrede abstreitet.

Möglicherweise ist die Angabe der Schadstoffklasse in der Onlineanzeige Grund für diese Annahme gewesen.
Dagegen spricht, dass Person B vor Abschluss des Kaufvertrags der Fahrzeugbrief gegeben wurde und Person B sich daher die tatsächliche Schadstoffklasse ansehen konnte.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 21:03
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AW: Wechsel des Rechtsanwalts sinnvoll?

Ggf. wäre ein 2. Rechtsanwalt zu befragen.

Das kostet natürlich.


Aber erstmal sollte die Lage ausführlich mit dem bereits beauftragten Juristen erörtert werden.
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