Dies ist eine Diskussion zu Was würde hier passieren? Anzeige wegen Betrug innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Was würde hier passieren? Anzeige wegen Betrug Montag hat der Verkäufer abgeschickt. Am darauffolgenen Dienstag schreibt der Käufer erneut eine Mail und sagt wenn die Ware bis Mittwoch nicht bei ihm ist, erstattet er Anzeige bei der Polizei. Was würde bei der Polizei passieren? Würden die ihn wieder nach Hause schicken? Immerhin hat er weder eine Frist gesetzt und es ist grade mal eine Woche zwischen Bezahlung und Anzeige verstrichen. Der Verkäufer kann natürlich beweisen dass er abgeschickt hat, doch darum solls nicht gehen, sondern was bei der Polizei passieren würde wenn der Käufer versuchen sollte Anzeige zu erstatten nach einer Woche nach Bezahlung ohne Fristsetzung |
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| AW: Was würde hier passieren? Anzeige wegen Betrug Zitat:
Wenn die Beamten etwas weitsichtig sind, dann könnte es sein, dass sie ihm sagen, dass er noch ein bisschen warten soll, bevor er die Anzeige stellt. Die hinterfragen das ja auch ein bisschen. Ansonsten wird die Anzeige aufgenommen, der Beschuldigte (Verkäufer) erhält dann normalerweise Post oder Besuch von den Ermittlungsbehörden und kann sich äußern. Betrug ist ein Offizialdelikt, heißt, wenn die Anzeige einmal aufgegeben ist, hilft auch kein "zurück nehmen" der Anzeige. Sondern die Polizei muss tätig werden und die Ergebnisse der Ermittlung der Staatsanwaltschaft vorlegen. In diesem angenommen Fall wird sich der Sachverhalt dann recht schnell aufklären und das Verfahren meiner Meinung nach von dem zuständigen Staatsanwalt würde wohl nach §170 StPO eingestellt werden. |
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| AW: Was würde hier passieren? Anzeige wegen Betrug halt stop! nicht ganz so eilig. die polizei wird die anzeige entgegennehmen und sie an die staatsanwaltschaft weiterleiten. die staatsanwältin wird prüfen, ob ein sogenannter begründeter anfangsverdacht auf eine straftat vorliegt, wird das natürlich verneinen (denn es gibt nicht den geringsten verdacht auf das vorliegen einer straftat!) und dann wird der anzeigenerstatter informiert, dass das verfahren eingestellt wurde. ende. |
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| AW: Was würde hier passieren? Anzeige wegen Betrug Zitat:
hm, da musst Du mir jetzt mal helfen .... das raff ich nicht ganz. Also inhaltlich jetzt schon. Was ich aber nicht verstehe, woher die Staatsanwaltschaft weiß, dass keine begründeter Anfangsverdacht vorliegt, wenn der Beschuldigte zur Sache nicht befragt wurde? Kann ja sein, dass er wirklich ein schlimmer Finger ist |
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| AW: Was würde hier passieren? Anzeige wegen Betrug Zitat:
du kannst auch hingehen und deinen nachbarn wegen diebstahl anzeigen, weil du deine schubkarre morgens vors haus gestellt hast und sie abends nicht mehr da ist und du den nachbarn mehmals hast an deinem haus vorbei gehen sehen... und klar kann es sein, dass der nachbar ein schlimmer finger ist. und dennnoch liegt kein begründeter anfangsverdacht vor. man kann doch nicht aus einer "laune" heraus leute anzeigen (okay, anzeigen kann man erst mal jeden) - und dann würde die sta oder polizei losgehen und solche aus der luft gegriffenen anschuldigungen nachprüfen und völlig ahnungslose nachbar verdächtigen, die einfach nur mal am haus vorbei gingen. sowas kann man nicht machen. anders wäre es, wenn man den nachbarn mit genau einer identischen schubkarre hat weggehen sehen. das wäre zumindest ein anfangsverdacht. aber lediglich die hypothese, dass jemand, der nicht innerhalb von 5 tagen auf mails antwortet oder eine ware nicht innerhalb von 5 tagen verschickt, ein betrüger ist, das ist sowas von an den haaren herbeigezogen... der mann könnte krank geworden sein, sein internet könnte ausgefallen sein, er ist einfach ein dickfelliger schluri.... herrje, all das ist völlig legal! wie am angesichte soetwas überhaupt auf den verdacht kommt, er müsse dann wohl ein betrüger sein.... nene, das geht nicht. sonst könnte ich auch zur polizei gehen und behaupten, mein nachbar wäre ein russischer spion, weil nachts brennt licht in seinem schlafzimmer. - wir wissen alle nicht, ob er vielleicht ein russischer spion ist, aber aufgrund von brennendem licht ist kein angangsverdacht gegeben, genausowenig wie aufgrund von lachs gehandhabtem geschäftsgebahren (wobei ich meine, nach einer woche da noch lange nicht von "lachs" sprechen zu können). aber ermittlungen wegen sowas völlig normalem, das würde man nicht rechtfertigen können. wärst du begeistert, wenn dir die polizei auf die bude rückt, weil jemand sah, wie du eine zigarette rauchtest - es könnte ja rauschgift drin gewesen sein. ![]() nein, nein, so ein generalverdacht - das reicht nicht. da braucht es schon etwas mehr. |
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| AW: Was würde hier passieren? Anzeige wegen Betrug Zitat:
Kann jeder sehen.ok. vielen Dank für die Ausführung. Auf jeden Fall würde die Anzeige zu nichts führen. Ich berichtige meine Ausführung: Wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht, erhält der Beschuldigte Post/Besuch von den Ermittlungsbehörden.... |
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| AW: Was würde hier passieren? Anzeige wegen Betrug Wie ist das eigentlich mit Anzeigen, die sich am Ende als unbegründet rausstellen. Ich mein zB es kommt ja Post, in die WG oder ins Elternhaus je nachdem wo man gemeldet ist und wo man wohnt. Sieht natürlich etwas blöd aus Post von der Polizei und die Leute (nehmen wir mal an) lesen und verbreiten Gerüchte, oder gar jemand Unbefugtes öffnet den Brief und bildet sich vorschnell eine Meinung die die Runde macht. Also: Kann man oder ist in irgendeiner Weise Schadensersatz vorgesehen falls man angezeigt wird ohne richtigen Grund, bzw. wie hier dass gar kein Betrug vorliegt, man aber dennoch eine Anzeige wegen Betrugs bekommen hat? Oder andere beispiel im Kaufhaus: Ein Mitarbeiter bittet wen den Rucksack zu öffnen damit dieser ein Blick reinwerfen kann. Die Mitarbeiter werfen dem Kunden entweder gleich Diebstahl vor oder sagen dass sie einen Verdacht haben. Falls sich das ganze am Ende als Irrtum herausstellt, ist hier eine Schadenersatzmöglichkeit vorgesehen, wenn sich der "Kläger" geirrt hat? Man könnte doch ansonsten wahllos Leute anzeigen. |
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| AW: Was würde hier passieren? Anzeige wegen Betrug Zitat:
in unserem fall würde der angezeigte niemals von der anzeige erfahren und er würde auch keine post von der polizei bekommen - weil kein begründeter anfangsverdacht vorliegt. daher könnten sich auch keine gerüchte bilden. Zitat:
falschanzeige, in dem sinne, dass man wissentlich eine straftat erfindet, die es nicht gab, oder absichtlich lügt um den verdacht auf jemand zu lenken, das wäre strafbar (§164 stgb). schadenersatz (so denn ein bezifferbarer schaden eingetreten sein sollte) müsste man dann zivilrechtlich einklagen. was allerdings nur wegen einen briefs von der polizei sicher nicht möglich ist. sollte allerdings aufgrund einer falschanzeige die gsg9 deine firma gestürmt haben und es kommen daher nun keine kunden mehr, dürfte es ein grund für schadenersatz sein. |
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| AW: Was würde hier passieren? Anzeige wegen Betrug Ok, aber nochmal um das Beispiel mit dem Kaufhaus aufzugreifen: Wenn mir wer sagt an der Ausgangstür ich solle mal meinen Rucksack öffnen muss ich seiner bitte ja nicht nachkommen. Dürfte ich einfach weitergehen und den Laden verlassen wenn ich mir nichts vorzuwerfen habe? Angenommen ich habe einen wichtigen Termin. Inwiefern dürfte der Ladenbesitzer mich (gewaltsam) festhalten in diesem Fall? Soweit ich weiß darf jeder oder ist sogar dazu verpflichtet Personen festzuhalten bis die Polizei kommt, wenn eine Straftat vorliegt. Aber gilt dies auch für den blosen Verdacht? Es muss ja nicht sein dass im Rucksack Diebesgut versteckt ist. Vielleicht sind dort auch andere Gegenstände drin die nicht jeder sehen soll die privat bleiben sollen: Fotos, Sexhefte etc. Halt Dinge die einem eventuell peinlich sind. |
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| AW: Was würde hier passieren? Anzeige wegen Betrug Zitat:
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