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Wandlung des Kaufvertrags beim Notebook

Dies ist eine Diskussion zu Wandlung des Kaufvertrags beim Notebook innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.12.2008, 01:06
Boardneuling
 
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Wandlung des Kaufvertrags beim Notebook

Hallo,

es besteht folgender Sachverhalt. Ein Notebook wurde über einen Online Händler zusammengestellt und am 06.Feb.2008 versendet.
Bereits 1 Monat nach erhalt des Gerätes musste dies aufgrund eines Mangels des Lacks eingeschickt werden. Das wiederholte sich zwei Mal bis der Mangel einigermaßen beseitigt war.

Nach ca. 3-4 Monaten nach dem ersten erhalt des Notebooks stellte sich heraus das einer der drei Festplatten Port defekt ist. Es musste erneut eingeschickt werden und das Motherboard wurde getauscht.
Nach 3 Tagen war das Notebook wieder aus der Reparatur und lief ganze 2 Stunden. Dann hatte sich das neue Motherboard komplett verabschiedet. Tat sich nichts mehr. Daraufhin wurde es ein weiteres Mal getauscht. Danach lief zunächst alles super.

Dann kam der nächste Defekt, das Display began zu flimmern (ca. am 08.11.2008). Es wurde eingeschickt mit dem anschließenden Reparatur-Kommentar "Fehler festgestellt. LCD-Kabel getauscht. Test ok".
Nach 2 Wochen fing das Flimmern erneut an (ca. 26.11.2008). Der Defekt wurde erneut reklamiert. Es wurde wiedermals eingeschickt. Diesmal kam als Reparatur-Bericht "Fehler konnte nicht beobachtet werden, prophylaktisch LCD-Kabel und LCD getauscht".
Nach 14 Tagen tritt der Fehler trotz Korrektur erneut auf!

Käufer hat nun auf hin und her senden sowie ständige Ausfälle aufgrund Reparaturerfordernissen keine Lust mehr auf das Gerät.

Wie könnte vorgegangen werden? Welche Möglichkeiten gibt es für den Käufer?

Geändert von Michael Schreye (25.12.2008 um 15:29 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 25.12.2008, 08:44
V.I.P.
 
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AW: Wandlung des Kaufvertrags beim Notebook

Hallo Michael,

Dein Beitrag fängt schon mit "ich" an und verstößt somit gegen die Forenregeln.

Einfach abändern.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.12.2008, 15:30
Boardneuling
 
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AW: Wandlung des Kaufvertrags beim Notebook

Hallo Remby,

sorry, ist erledigt.
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