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Wandelung nach fehlgeschlagener Nachbesserung?

Dies ist eine Diskussion zu Wandelung nach fehlgeschlagener Nachbesserung? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 15.05.2007, 23:58
Boardneuling
 
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Wandelung nach fehlgeschlagener Nachbesserung?

Hallo

Angenommen Max Mustermann kauft sich ein Produkt der Firma XY, doch muss er feststellen dass das von ihm erstandene Produkt Mängel aufweist. Also schickt er das Produkt in Erwartung einer angemessenen Nachbesserung bzw. eines Austauschexemplares an die Firma XY.
Er erhält bei 3 aufeinanderfolgenden Reklamationen zwar jedes mal ein Austauschexemplar, welches jedoch stets mit dem gleichen Fehler behaftet ist.

Kann er nun von Firma XY eine Wandelung verlangen? Mir ist zu Ohren gekommen (aber die Qualität dieser Gerüchte kennt man ja hinlänglich ), dass man nach 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungen/Umtäusche seitens des Herstellers eine Wandelung geltend machen kann.

Mfg dufria
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Alt 16.05.2007, 00:05
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AW: Wandelung nach fehlgeschlagener Nachbesserung?

Es heißt zwar nicht mehr Wandelung, sondern Rücktritt, aber nach dem zweiten fehlgeschlagenen Versuch der Nacherfüllung kann der Käufer zurücktreten. Ergibt sich aus §§ 437, 440 BGB.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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