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Vorkaufsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.07.2007, 11:22
Boardneuling
 
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Vorkaufsrecht

Ein verpachtets Grundstück soll verkauft werden.
Hat der Pächter ein Vorkaufsrecht, im Pachtvertrag wurde ein Vorkaufsrecht für diesen nicht schriftlich festgelegt.
Danke im Voraus Hans
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  #2 (permalink)  
Alt 01.07.2007, 12:47
V.I.P.
 
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AW: Vorkaufsrecht

Ist ein Wert ohne rechtlichen Anspruch.
Vorkaufsrechte bedürfen der notariellen Beurkundung, somit auch den Eintrag in das Grundbuch!

Mündlich ist es eine hohle Phrase.


Dani
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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  #3 (permalink)  
Alt 01.07.2007, 19:15
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AW: Vorkaufsrecht

Zitat:
Zitat von Mars17
Vorkaufsrechte bedürfen der notariellen Beurkundung, somit auch den Eintrag in das Grundbuch!
Aus welcher Vorschrift ergibt sich das? § 311 b BGB scheint mir nicht einschlägig zu sein.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.07.2007, 19:24
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AW: Vorkaufsrecht

@ Remby:

Das ergibt sich aus keiner Vorschrift direkt. Das Vorkaufsrecht an sich ist nicht formgebunden.

Seit jeher hat die Rechtsprechung aber die Form des jeweiligen Kaufs als maßgeblich auch für die Begründung des (schuldrechtlichen) Vorkaufsrechts angesehen. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, daß die Schutzbedürftigkeit des Vorkaufsverpflichteten dem des Grundstücksverkäufers vergleichbar ist.

Deshalb wird § 311b tatsächlich angewandt. Die Literatur ist da in (kleinen) Teilen anderer Ansicht.


Grüße
Augustus
__________________

Gruß
Augustus
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