Dies ist eine Diskussion zu Vom Handel zurücktreten? Erstattung des Kaufpreises? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| mich interessiert folgender fiktiver Sachverhalt: Mal angenommen 2 Personen würden sich handelseinig. Person K (Käufer) würde von Person V (Verkäufer) „Treuepunkte“ ankaufen wofür Person V sich verpflichtet Ware zu bestellen, welche Person K umgehend bezahlt, mittels Ankauf & Bezahlung der Treuepunkte, und seitens Person V direkt an seine Adresse verschicken lassen würde. Dieser Handel würde mittels eines Internet Marktplatzes bestätigt, Person V eröffnet einen Verkaufsthread indem die angebotene Menge der Treuepunkte festgehalten würde und der Handel von beiden Personen bestätigt wird. Desweiteren würde sich Person K von Person V als zusätzliche Sicherheit die Bestellbestätigung des „Drittanbieters“ über welchen die Ware mittels der angekauften Treupunkte bestellt werden solle, mittels E-Mail von Person V zukommen lassen. Der Anbieter, über welchen man via Ankauf der Treuepunkte die Ware bestellen könnte, gäbe eine Lieferzeit von 6-8 Wochen an. Angenommnes Kaufdatum wäre Mitte April, so dass der Liefertermin Mitte Juni Anfang Juli wäre. Nachdem Person K zu diesem Zeitpunkt noch keine Ware erhalten hätte würde er sich mit Person V in Kontakt setzen. Person V würde bei dem Anbieter über welchen die Ware bestellt werden würde nachfragen, wo diese denn bleiben würde. Jedoch würde der Anbieter ledig antworten: „ Es wäre ihm nicht möglich einen Liefertermin zu nennen, er solle erneut in ein paar Wochen nachfragen.“ 2 Wochen später sprich ende Juni (10 Wochen nach dem angedachtem Kauf) wäre der Anbieter jedoch aufgrund von technischen Störungen und finanziellen Problemen nicht mehr erreichbar. Person K wüsste über die finanziellen Schwierigkeiten bescheid, ist sich jedoch auch dessen bewusst, das die Lieferzeit stark variieren können, so dass er sich zunächst entscheiden würde auf die bereits bezahlte Ware weiterhin zu warten, da er annehmen würde, dass sich diese längst versandt wurde und sich auf dem Weg zu ihm befinden würde. Jedoch bleibt die Lieferung aus. Person K würde die bezahlte Ware nicht bekommen. Es wäre durchaus möglich, dass Person V, mutwillig Person K schädigen wolle, indem er nach dem Verkauf seiner Punkte und der Bestellung des Wunschartikels Person K´s die Bestellung stornieren würde, wovon Person K nichts mitbekommen könnte. Nun würde sich mir die Frage stellen, wer für den Schaden haftbar bzw. gegen wen Person K seine Ansprüche gelten machen könnte nachdem er 6 Monate vergeblich auf die Lieferung der Ware gewartet hätte? Wie sollte Person K vorgehen? Mit freundlichen Grüßen W4ynem4n |
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