Dies ist eine Diskussion zu Vertragszwang bei Ratenvereinbarung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Vertragszwang bei Ratenvereinbarung X hat einen Vertrag mit einem Unternehmen z.B. Stromlieferung. X kommt in Zahlungsverzug und bittet den Stromanbieter um eine Ratenzahlung. Dieses wird ihm verweigert mit dem Hinweis dass die Stromzahlung sowieso schon einer Rate entsprechen würde. Das Unternehmen kündigt dann den Vertrag und übergibt das Ganze einem Inkassobüro. Bei der Ratenvereinbarung mit dem Inkasso wird X üblicherweise ein Vertrag aufgezwungen. Muss X diesen Vertrag annehmen um "in den Genuss" einer Ratenvereinbarung zu kommen? Es gilt ja IMO das Prinzip der Kostenminimierung und für den Vertrag werden zusätzliche Gebühren erhoben, sowie für die Ratenvereinbarung und eine "Kontoführungsgebühr" die ebenfalls durch den Vertrag bestätigt würde. Darf das ursprüngliche Unternehmen überhaupt an ein Inkasso weitergeben wenn X zahlungswillig ist und eine Ratenzahlung vereinbaren will? Durch die Einschaltung des Inkasso entstehen ja zusätzliche Kosten, obwohl X ja durchaus bereit war den ausstehenden Betrag zu zahlen. |
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