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Vertragsannahme durch Verkäufer erst nach Zahlungseingang zulässig?

Dies ist eine Diskussion zu Vertragsannahme durch Verkäufer erst nach Zahlungseingang zulässig? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 18:43
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Vertragsannahme durch Verkäufer erst nach Zahlungseingang zulässig?

Ein Onlinehändler veröffentliche folgende Passagen in seinen AGB:
Zitat:
Unsere Darstellung von Waren im Internet bzw. in Printmedien stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an Sie, diese Produkte bei uns zu bestellen. Ihre Bestellung der gewuenschten Produkte ueber unsere Website, per E-Mail, per Telefax, schriftlich oder telefonisch ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses Angebot bestaetigen wir Ihnen mit der vorliegenden Bestellbestaetigung. Die Bestellbestaetigung stellt noch keine rechtsgeschaeftliche Annahme unsererseits dar. Indem wir die Ware zum Versand an Sie bringen, nehmen wir Ihr Angebot an.
...
Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten, auch nach Ihrer Bestellung, auszuschließen. Wenn Sie per Vorkasse bezahlen, erhalten Sie eine elektronische Nachricht mit Angabe des zu zahlenden Betrages und unserer Bankdaten. Mit Gutschrift Ihrer Zahlung auf unsere Konten werden die bestellten Produkte sofort bei Verfügbarkeit an Sie versandt.
...
Bei der Zahlart Sofortüberweisung wird die Ware nach Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses Ihrer Zahlung bei soforueberweisung.de bei Verfügbarkeit sofort an Sie versandt.
Mich stört, dass der Händler hier sich nach Eingang der Bestellung und des Geldes noch immer vorbehält, das Vertragsangebot des Käufers nicht anzunehmen. Ist das zulässig?

Falls er jetzt feststellt, dass er die Waren, zu deren Bestellung er aufgefordert hat, gar nicht liefern will/kann, wie lange darf er jetzt das Geld des Bestellers behalten?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 19:01
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AW: Vertragsannahme durch Verkäufer erst nach Zahlungseingang zulässig?

ich denke nicht, dass das durchgeht. spätestens, wenn der verkäufer die kontodaten schickt bzw zur bezahlung auffordert, gibt er zu verstehen, dass er das geschäft eingehen will. würde er kein geschäft wollen, hätte er auch kein geld zu verlangen. ds wäre sonst paradox.
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