Dies ist eine Diskussion zu Vertrag oder kein Vertrag? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| wir bauen zur Zeit und wollen eine recht teuer Erdwärmeheizung einbauen lassen. Eine aufwändige Beratung bei mehreren Firmen ist unerläßlich. Nach einigen Gesprächen bei einer Firma wurde dann ein Anfang Mai "Verhandlungsprotokoll zum Liefervertrag <neue Zeile> Zuer Einbestellung des Vertragsabschlusses vom:<kein Datum>" ausgefüllt. Dieses Verhandlungsprotokoll war weitestgehends vorbereitet. Hier grob die wichtigsten Punkte: 1. Besteller mit Bauvorhaben 2. Lieferant 3. Teilnehmer mit Namen aus 1 und 2 4. Lieferumfang mit Hinweis auf ein Angebot 5. Vertragsgrundlagen : Vereinbarungen des Verhandlungsprotokolls; Leistungsverzeichnis (Angebot); aktuelle VOB 6. Verweis auf Angebot 7. zugehörige Unterlagen 8. Preisstellung 9. Zahlungsfristen 10. Zahlungsbedingungen 11. Liefertermine: 27./ 28. KW 2004 12. Änderungen des Lieferumfangs/ sonstige Vereinbarungen 13. Angebotspreis 14. Nachlass 15. Gesamtpreis incl. MwSt 16. Preisbindung: Ende der Bauzet / maximal 12 Monate 17. Gerichtsstand 18. Anlagen: Angebot 19. sonstiges 20. Auftrag erteilt: Mit Datum und Unterschrift beider Parteien. Grundlage für unsere Entscheidung war ein Angebotsvergleich, den diese Firma zu einem Konkurrenzangebot erstellt hat. Einen Abend nach der Unterschrift ist uns in diesem Angebotsvergleich ein Fehler aufgefallen, der einen Unterschied von 2500 EURO zugunsten dieser Firma ausmacht - immerhin rund 20 % der gesamtsumme. Daher habe ich direkt am nächsten Morgen telefonisch unseren Rücktritt von oben genannter Verhandlung ausgesprochen. Nach mehreren unerfreulichen Gesprächen nit der Firma habe ich nachmittags per Fax den Rücktritt von der Verhandlung erklärt mit Hinweis auf die VOB. Diese Firma sieht das Verhandlungsprotokoll als Vertrag an ich als reine schriftlich fixierte Verhandlung. Daher meine erster Frage: Was habe ich in Auftrag gegeben - die Heizungsanlage oder die Erstellung des Vertrages? Weitere zwei Tage später trifft die Auftragsbestätigung ein - mit Datum des Verhandlungsprotokolls. Abgeschickt (Poststempel) wurde die Auftragsbestätigung drei Tage nach Datum des Verhandlungsprotokolls. Jetzt haben wir in der Auftragsbestätigung einige Änderungen zum Verhandlungprotokoll gefunden: 1. Es wird auf die AGB der Firma als Grundlage der Auftragsbestätigung verwiesen, die ich nicht kenne und die nicht Bestandteil des Protokolls waren. 2. Preisbindefrist nur noch bis Auslieferung 3. Beim Liefertermin wird plötzlich angegeben, dass die Geräte bei Fertigstellung abzunehmen sind und uns eine Zwischenlagerung der Anlage in Rechnunggestellt wird. 4. Die VOB gelten plötzlich nur noch für die Gewährleistung. "Bei Verhandlungsprotokoll gelten die darin festgelegten Bestinnumngen." wird als sonstiges erwähnt. Nun meine weiteren Fragen: Ist diese Auftragsbestätigung für mich trotz der Änderungen bindend? Gelten die AGB auch für mich? Wie schon geschrieben: Ich würde gerne aus dem Vertrag raus - wenn ich überhaupt einen abgeschlossen habe?! Wenn ich einen abgeschlossen habe, muß ich mit einer Entschädigungszahlung rechnen und wenn ja in welcher Höhe? Ich freue mich auf viele Antworten und Anregungen! Unser Problem ist, dass unsrer Rechtsschutzversicherung eine rechtliche Unterstützung nicht zahlt, da es sich um einen Naubau handelt. Viele Grüße Martin |
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