Dies ist eine Diskussion zu Versteckte Mängel? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Versteckte Mängel? Angenommen Kunde A Kauft einen gebrauchten Pferdeanhänger bei einem bekannten großen Hersteller B der zuvor in der Werkstadt generalüberholt wurde. (unter anderem Seitenteile und Boden ausgetauscht) Die Gewährleistung ist laut AGB auf 1 Jahr verkürzt. Angenommen, nach 16 Monaten stellt A fest, dass der mit einer Gummimatte verklebte und versiegelte Boden an der hinteren Verladeklappe großflächig verfault ist. So großflächig, wie es nicht bei einer normalen Beschädigung sein kann, sondern nur durch eine vergessene Versiegelung. Versteckter Mangel? Was kann A tun? Wie sollte er vorgehen? Geändert von Sunoni (13.02.2010 um 15:04 Uhr). Grund: Die Mängel sind natürlich versteckt und nicht verstackt |
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| AW: Verstackte Mängel? Zitat:
__________________ "Als Chef ist Sensibilität extremst wichtig. Gerade im Umgang mit andersgeschlechtlichen Mitarbeitern. Zum Beispiel Frauen." B.Stromberg |
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| AW: Verstackte Mängel? Hi, Wie ist die Gewährleistung bei versteckten Mängeln? |
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| AW: Verstackte Mängel? Mal angenommen, Käufer A macht Bilder und schickt sie mit samt der Beschreibung des Schadens an den Hersteller/Händler B. Dieser bietet an den Schaden für 500 zu reparieren. Regulär läge die Reparatur bei 1400. Oder aber er nimmt den alten Anhänger in Zahlung für 260 wehniger als Käufer A 16 Monate zuvor gezahlt hat, wenn er ein Neufahrzeug kauft. Nur Kulanz? |
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| AW: Versteckte Mängel? Mal angenommen Käufer A setzt sich mit dem Vorbesitzer C in Verbindung und erfährt, das dieser den Anhänger vor 6 Jahren neu gekauft hat und seid der Zeit Dichtigkeitsprobleme mit starker Verrottung hatte und der Boden und die Seitenteile mehrfach erneuert wurden ohne Ergebniss. Das C sich immer wieder an der Verkäufer B gewandt hat aber der Grund für den Schaden nie richtig behoben wurde. Verkäufer B hat dann der Anhänger nach 6 Jahren zurückgenommen, wo ihn Käufer A gekauft hat, ohne das er darauf aufmerksam gemacht wurde. Ist jetzt nicht die Sachmängelhaftung auf mindestens 3 Jahre wergen arglistiger Täuschung verlängert? Muss B jetzt nicht nachbessern? Geändert von Sunoni (21.03.2010 um 10:41 Uhr). |
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| AW: Versteckte Mängel? Das ist schwierig zu beurteilen, da ja eine Generalüberholung stattgefunden hat und so ja die Mängel wahrscheinlich alle behoben worden sind bzw. repariert worden sind. Daher bin ich mir nicht ganz so sicher ob man hier eine arglistige Täuschung annehmen kann. Wenn dem aber so wäre beliefe sich die Frist tatsächlich auf 3 Jahre und die Aufforderung zur NE innerhalb einer angemessenen Frist würde den Verkäufer in Verzug setzen, sobald diese fruchtlos abgelaufen ist. Im übrigen ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen und der Kunde hat hier keinerlei Rechte mehr auf Nacherfüllung, selbst wenn er nachweisen könnte dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag. Daher sind auch das Reparaturangebot und die Inzahlungnahme reine Kulanz seitens des Verkäufers. |
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