Dies ist eine Diskussion zu Verkäufer will Rücktritt vom Vertrag nicht anerkennen! Was nun? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Verkäufer will Rücktritt vom Vertrag nicht anerkennen! Was nun? Hallo beisammen, angenommen Käufer A hat über das Internet auf einer Aktionsplattform bei einem Händler B (mit vorhandenem lokalem Geschäft) eine Kamera erstanden, welche in der Produktbeschreibung zuerst als neu, dann als neuwertig beschrieben wurde. Es stand darin zudem noch extra hervorgehoben, dass diese Kamera zu Testzwecken verwendet wurde und sie super Bilder macht. Als nun der Käufer A die Kamera erhält, begutachtet er diese kurz, prüft sie auf Kratzer und Gebrauchsspuren, welche zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht vorhanden sind. Nun kommt der Käufer jedoch auf den Entschluss, dass er diese nicht benötigt und sendet sie ordnungsgemäß verpackt und in selben Zustand wie erhalten nach ein paar Tagen unter Einhaltung der in den AGB angegebener Frist von 14 Tagen zurück. Nach 10 Tagen würde nun der Fall eintreten, dass der Verkäufer B nun eine Mail an Käufer A mit einer utopisch langen Mängelliste sendet, auf der die Kamera wieder einmal als neu und ein anderes mal als neuwertig deklariert wird. Des Weiteren wäre die Kamera verkatzt und alle beiliegenden Zubehörteile starkem Gebrauch ausgesetzt und zudem beschädigt worden. Nun wäre es der Fall das Verkäufer B Käufer A nur noch die hälfte des Kaufpreises erstatten will. Wie würde man an solch einen Fall handeln wenn auf Mails und Zahlungsaufforderungen nicht reagiert wird? welche Rechte hätte der Käufer A? Vielen Dank |
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| AW: Verkäufer will Rücktritt vom Vertrag nicht anerkennen! Was nun? Also ersteinmal hat ja hier der Käufer wirksam widerrufen. MIt Rücktritt ist da jezz nix, bis auf den Zusammenhang, dass die Rückabwicklung sich nach den Rücktrittsbestimmungen/Rückabwicklungsbestimmungen im Sinne des § 346 BGB verläuft. Wenn der Käufer die Schäden nicht verursacht hat, muss er für diese auch nicht einstehen. Es kann auch kein Betrag dafür verlangt werden, wenn die Ware bestimmungsgemäß zu ihrer Prüfung gebraucht wurde. Der Käufer kann also letztendlich die Rückzahlung fordern und später gerichtlich geltend machen. Wenn der Verkäufer meint, der Käufer habe Schäden verursacht, muss er beweisen, dass die IST-Beschaffenheit von der vorherigen IST-Beschaffenheit abweicht, in einem Maße über das zur Prüfung der Ware i.R.d. Widerrufsrecht hinausgehende. Ob nun der Kaufvertrag die Ware als NEU oder nur NEUWERTIG beinhaltet, hängt davon ab, was zum Zeitpunkt des Abschlusses des KV (Angebot und Annahme) galt. Sprich, in dem Zeitpunkt, in welchem der Käufer das Angebot unterbreitet hat, hatte dieser letztmalig die Gelegenheit,nzu schauen, auf welches Produkt genau er anbietet...verging zwischen der Abgabe des Angebots und der Annahme ein Zeitraum (zb bei zeitlicher Versteigerung), und hat sich innerhalb dieses Zeitraumes das Angebot geändert, so konnte das ursprünglich abgegebene Angebot nicht mehr angenommen werden, es ist dann höchstens ein neues Angebot abgegeben worden von Verkäuferseite aus.
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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