Dies ist eine Diskussion zu Verkäufer mit falscher Adresse = Betrug? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| nehmen wir an, der private Käufer A ersteigert auf der Auktionsplattform B beim privaten Verkäufer C ein Laptop. Dieses wird als "top" und 100% funktionstüchtig anbeboten.Beim Auspacken stellt der Käufer jedoch fest, dass das Laptop beim Einschalten kein Lebenszeichen von sich gibt. Die Verkäuferin weist alle Schuld von sich und gibt an, ein funktionierendes Laptop auf die Reise geschickt zu haben. Da es sich um einen Privatverkauf ohne Gewährleistung handele (was auch in der Auktion so festgehalten war), ist sie auch nicht bereit die Ware zurückzunehmen. Daraufhin geht der Käufer davon aus, dass es sich um einen Versandschaden handeln muss. Zumal die Verpackung für das Laptop äußerst dürftig war. Er reklamiert somit den Versandschaden inkl. Fotos der Verpackung und des Verpackungsmaterials beim Paketdienst. Dieser teilt nach einiger Zeit mit, dass aufgrund der nicht ausreichenden Verpackung kein Schadensersatz gewährt werden kann. Die Verkäuferin stellt sich weiterhin auf stur. Der Käufer will - um seine Rechte zu wahren - ein Mahnverfahren einleiten und verschickt ein Einwurfeinschreiben an die bei Ebay hinterlegte Verkäuferadresse (die im Übrigen auch auf dem Paketschein angegeben war). Und - richtig geraten - das Einschreiben kommt zurück mit dem Hinweis, dass der Empfänger nicht ermittelt werden konnte. Daraufhin nahm der Käufer nochmals über Ebay Kontakt mit der Verkäuferin auf. Er stellte die Bitte, innerhalb einer bestimmten Frist, die postalisch korrekte Anschrift mitzuteilen, da er ansonsten Strafanzeige wegen Betrugs erstellen werde. Die Frist lief ab und der Käufer erstattete schriftlich bei der Polizeibehörde Anzeige, in der die Verkäuferin angeblich wohnen soll. Meine Fragen: Hat der Käufer hier korrekt gehandelt? Hat der Käufer noch weitere Möglichkeiten, die er bisher nicht bedacht hat? Wie groß ist die Aussicht auf Erfolg, dass hier wirklich ermittelt wird? Ist es wahrscheinlich, dass wegen eines Kaufpreises von angenommenen 70,- Euro das Verfahren erst gar nicht aufgenommen, bzw. eingestellt wird? Wird dem Käufer die korrekte Anschrift der Verkäuferin mitgeteilt, wenn diese über die Bankverbindung ermittelt wurde? Vielen Dank schon einmal und liebe Grüße! |
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| AW: Verkäufer mit falscher Adresse = Betrug? Hm. Mal anders herum aufgerollt. Welche Rechte will der Käufer wahren? Auf Gewährleistung? Die wurde doch ausgeschlossen. Recht auf Erstattung Versandschaden? Das Risiko geht bei privat/privat auf den Empfänger über. Das Laptop war doch äußerlich unbeschädigt. Innerlich kann es Schaden genommen haben, auch bei korrekter Verpackung und Handhabung. Ein Wackelkontakt kann schlicht "abgerissen" sein. (Die Paketdienste lehnen das nachträglich immer erst mal ab.) Das mit der falschen Anschrift kann ungünstig wirken. Zu den Fragen: Ich sehe das skeptisch. Und nein, die Ermittlungsbehörden werden dem Kläger keine Daten geben und die Bank der Verkäuferin darf das auch nicht. OT: Versuchen, selber zu reparieren oder als defekt weiter verkaufen. NACH DER EM! Zu Zeit rutschen da Tiefpreise durch. Weiter OT: Gebrauchtes Notebook ist ein finsterer Zweig in der elektronischen Bucht. In 4 Monaten zwei "Untergänge" bei zu niedrigem Gebot. Eine Portonachforderung (Gerät als defekt verkauft), die mit unter 2€ zwar albern, aber mir nicht streitwert war (die Bewertungen...) und jetzt - schauen wir mal, ob das Teil kommt. Der Verkäufer wird sich ärgern über Erlös, was nicht mein Problem wäre. Würde den Versuch, ein Zweitgerät zu erwerben, dann aber aufgeben.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Verkäufer mit falscher Adresse = Betrug? Zitat:
Natürlich wurde die Gewährleistung ausgeschlossen. Aber da lt. Anbieterin ein 100% funktionierendes und "top" Laptop auf die Reise geschickt wurde, kann es sich doch nur um einen Versandschaden handeln? ![]() Auch geht das Versandrisiko auf den Käufer über. Allerdings kann dies den Verkäufer doch nicht dazu berechtigen, die Ware schlecht verpackt zu verschicken und sich darauf zu berufen, dass ihm das egal sein kann? In diesem Fall würde ich sagen, die Verkäuferin hat grob fahrlässig gehandelt und muss für den Schaden aufkommen? Leider gibt es ja auch genug Verkäufer, die defekte Ware schlecht verpacken und sich dann einfach auf das Versandrisiko berufen. ![]() Ich bin da eher der Meinung, dass die Verkäuferin in diesem Fall haftbar ist. Und gerade die Angabe einer falschen Adresse in diesem Fall macht m. E. nach einen versuchten Betrug wahrscheinlich. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren... |
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| AW: Verkäufer mit falscher Adresse = Betrug? Zitat:
![]() Nur, beweisen muss man das noch und durchsetzen. OT: Ich werde mich aus dem Segment in Zukunft raushalten. Anderes lief jahrelang problemlos und wenn es Probleme gab, hat man sich geeinigt. Scheint bei Notebooks anders.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Verkäufer mit falscher Adresse = Betrug? Zitat:
Nun ja. Der Käufer hat ja schwarz auf weiß, dass ein funktionierendes Laptop auf die Reise geschickt wurde. Und auch der Paketdienst bestätigte, dass die Verpackung unzureichend war. Verstehen mag der Käufer die Verkäuferin auch nicht so recht. Er hätte den Verkauf ohne Weiteres rückgängig gemacht und den Betrag erstattet. Abgesehen davon hätte er das Ding auch bruchsicher verpackt. ![]() Aber er hat durchaus aus der Sache gelernt: Ab sofort beimm Online-Kauf etwas vorsichtiger zu sein. Gerade technische Dinge sollte man wohl lieber in der Nähe kaufen, dort testen und persönlich mitnehmen. Habe ich übrigens vor kurzem auch gemacht. Ein gebrauchtes Laptop für 70 Tacken. Funktioniert tadellos und ich tippe gerade darauf. ![]() Bin auf jeden Fall sehr gespannt, wie die Betrugsanzeige ausgehen wird. Ich denke jedenfalls schon, dass die Verkäuferin eine gewisse kriminelle Energie an den Tag gelegt hat und die Sache schon alleine wegen der falschen Adresse weiter verfolgt wird. LG! |
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| AW: Verkäufer mit falscher Adresse = Betrug? Zitat:
in meinem Fall gibt es Neuigkeiten. Nach einigen Monaten teilte der für meinen Fall zuständige Polizeibeamte mit, dass es vermutlich einen wirklichen Aufenthaltsort der Verkäuferin gebe. Dieser liege vermutlich im benachbarten Ausland. Und heute bekam ich einen Brief der Staatsanwaltschaft, in dem mir diese mitteilt, dass die Einleitung von Ermittlungen nicht in Betracht käme: Der geschilderte Sachverhalt fällt unter keine strafrechtliche Vorschrift. Der Sachverhalt ist allein von zivilrechtlichem Belang. Eine strafbare Handlung liegt nicht vor. Jetzt bin ich ehrlich gesagt mehr als sauer. Das kann ja wohl nicht wahr sein? Jemand verschickt unter einer falschen Adresse ein Laptop und weigert sich, mir seine korrekte Adresse mitzuteilen, die ja sogar bei Ebay falsch eingestellt wurde und auch auf dem Paketaufkleber verwendet wurde? Betrug: ...daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält Das trifft doch wohl hier zu, oder? Werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wäre für Tipps und Meinungen dankbar. LG |
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| AW: Verkäufer mit falscher Adresse = Betrug? Zitat:
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Oberlandesgericht Hamm, 18.11.2008 - 5 Ss 347/08 Die Anmeldung eines Accounts unter falschen Personalien bei der Auktionsplattform eBay im Internet und der anschließende Verkauf von Waren unter diesem Account erfüllen nicht den Tatbestand des § 269 StGB. Kammergericht Berlin, Beschluss v. 22.07.2009, Az. (4) 1 Ss 181/09 Die Einrichtung eines Mitgliedskontos unter falschen Personalien bei der Auktionsplattform eBay im Internet kann den Tatbestand des § 269 Abs. 1 StGB erfüllen Zitat:
( "Eigentlich" käme eBay als "Betrüger" in Betracht, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen / Unterdrückung wahrer Tatsachen, nämlich der Vorspiegelung einer über die hinterlegten Daten mit den Anbietern geführten, anschriftsverifizierenden Korrespondenz, da die Anbieter naturgemäß Geschäftspartner des Plattformbetreibers eBay geworden sein müssen, bevor ihnen die Nutzung der Plattform für Verkaufsangebote gestattet wird. ) Das Zusenden einer Kaufsache mit gefälschtem Absender-Aufkleber dürfte strafbar sein; wegen Urkundenfälschung, § 267 StGB? Wegen Unkenntnis der Adressangaben VOR dem Kauf scheidet eine Strafbarkeit wegen Betrugs allein nur wegen des Einstellens unter dem mit "gefälschten" Daten angemeldeten Account wohl (noch) aus. Aber wenn der Verkäufer dann beim Versenden der mangelhaften Kaufsache absichtlich eine unrichtige Absender-Angabe wählt in der Absicht, beim Käufer eine Fehlvorstellung über seine wahre Identitä zu erregen, um sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, daß der Käufer von Nacherfüllungsansprüchen gegen ihn, den "richtigen" Verkäufer absieht ( weil er unter der gefälschten Anschrift niemanden vorfindet ), dann könnte das vielleicht den Betrugs-Straftatbestand erfüllen. 11 |
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| AW: Verkäufer mit falscher Adresse = Betrug? @Elmi1971 es liegt kein hinreichender anfangsverdacht für eine straftat vor. ein betrug wäre es dann, wenn die verkäuferin, als sie das angebot einstellte gewußt hätte, dass das dingi kaputt ist und es wahrheitswidrig als tadellos bezeichnet hätte. dafür müsste aber ein hinreichender anfangsverdacht vorliegen. der lässt sich aber nicht mal so einfach herleiten nur weil eine falsche adresse angegeben wurde und nur weil das dingi nun kaputt ist. tatsächlich könnte es so sein, dass das teil wirklich beim versand wegen schelchter verpackung kaputt gegangen ist. dann würde kein betrug vorliegen. eine falsche adresse ist nicht strafbar. Zitat:
es ist nicht strafbar eine urkunde mit falschen angaben auszustellen. denn die urkunde als solche bleibt ja trotzdem echt. eine urkunde wird ja nicht unecht, weil sie eine falsche angabe enthält. unecht ist sie nur wenn jemand unbefugtes sie ausstellt (oder verändert) hat. das liegt hier aber nicht vor. (die andere frage, ob ein paketaufkleber überhaupt eine urkunde ist, lass ich jetzt mal ganz außen vor.) Zitat:
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Zitat:
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| AW: Verkäufer mit falscher Adresse = Betrug? Vielen Dank zunächst für die ausführlichen Statements zu meinem Thema. Etwas irritiert bin ich ehrlich gesagt schon. Denn mein Rechtsempfinden ist eigentlich ziemlich "pro-Betrug". Aber es ist wohl nur ein Empfinden... Ich äußere jetzt einfach mal zwei Vermutungen: 1. Die Verkäuferin packt ein (halb)-defektes Gerät schlecht ein, schickt es unter falsche Adresse auf die Reise und sagt dann: Versandbeschädigung geht zu Lasten des Käufers. Ich kann nix dafür. Und das soll in Deutschland ungestraft bleiben? 2. Das funktionierende Gerät ist tatsächlich durch den Versand defekt. Die unzurechende Verpackung sowie der Ausschluss von Schadensersatz wurden durch den Paketdienst ja bestätigt. Also liegt die Schuld in diesem Fall ja eindeutig bei der Verkäuferin! Und diese hat (warum auch immer?!? ) die ganze Zeit unter falscher Adresse gehandelt und ist auch nicht bereit, mir ihre Adresse mitzuteilen, damit ich sie zivilrechtlich belangen kann.Und auch das soll ungestraft bleiben? Sorry, will nicht in meinen Kopf. |
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| AW: Verkäufer mit falscher Adresse = Betrug? Zitat:
allerdinds kann man das nicht "einfach so" jemandem unterstellen, (nur) weil man ein defektes geraet und eine fslsche adresse bekimmen hat. dss sind schon sehr "komische "zufaelle", stimmt und sehr aergerlich ist es natuerlich auch. man muss bedenken, dass der staat (in form der staatsanwaltschaft) nicht "einfach so" hergehen darf und buergerinnen straftaten verdaechtigen, obwohl gar nicht klar ist, ob ueberhaupt eine straftat vorliegt. stell dir vor, du hast es eilig, weil du umziehst, verkaufst schell noch deinen funkitonierenden labtop, danb ziehst du um, hast erst mal keinen internetanschluss. die staatsanwaltschaft darf nicht ermitteln, wenn nicht sicher ist, dass eine straftat vorliegt. wo kaemen wir hin, wenn bei dir zu hause jeden tag die polizei vor der tuer stehen koennte, dein haus durchsuchen, dich verhoeren, obwohl noch nicht einmal ueberhaupt irgendeine straftat vorliegt? das waere dann willkuer. Zitat:
zu deinem 2. beispiel, das ist leduglich ein zivilrechtliches problem, kein strafrechtliches. das ist sehr unerfreulich. die verkaeuferin wird hier schadenersatzpflichtig fuer saemtliche kosten, die der kaeuferin entstehen, um die v ausfindig zu machen. das koennten die kosten fuer eine privatdetektivin sein. (der aufwand ist hier wohl eher unrealistisch - aber das sind zb. die moeglichkeiten der kundin.) |
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