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Verkäufer meldet sich nicht auf Rücktritt

Dies ist eine Diskussion zu Verkäufer meldet sich nicht auf Rücktritt innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 22:12
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Verkäufer meldet sich nicht auf Rücktritt

Hallo Leute,
heute mal ein Fall von mir:
Nehmen wir an, ein junger Käufer K (über 18) kauft sich über einen Internetversandhänder IH einen individualisierten PC, bekommt diesen auch wie geplant, und freut sich ( Der Fall muss ja bissle spannend klingen).
Nun hat der PC aber schon am ersten Tag einen Defekt.
Der PC wird repariert, bzw die defekte Komponente ausgetauscht.
PC kommt zurück zum K. Nuns stellt sich anch einem Tag Benutzung ein anderer Fehler heraus.
Wieder zum Austausch geschickt.
Der PC kommt zurück, der Defekt ist aber immer noch vorhanden, obwohl ausgetauscht.
Folglich ist es K genug und schreibt IH schriftlich über Post( zur Sicherheit mit Einschreiben und Rückschein) den Kaufrücktritt. Eine Frist von 2 Wochen wird IH zur Überweisung des Geldes und Abhohlung der Ware gewährt
Nach ein paar Tagen kommt der Rückschein. Nach einer Woche nach abschicken der Kündigung noch immer keine Antwort von IH.

Nun zu den Fragen zum Fall: Sollte K den IH nochmal freundlich per Mail auf die in einer Woche auslaufende Frist hinweisen.

Muss sich K Sorgen machen dass, obwohl keine effektive Nutzzeit des PC's vorliegt da dieser entweder in Reparatur oder defekt im Hause verpackt stand, IH Nutzungsersatz oder ähnliches verlangt?

Der Wertersatz ist ja immer wieder ien heiss diskutiertes Thema, ich selbst hab einige Fälle gelesen, jedoch noch nie etwas zu so einem Fall gehört, daher hab ich ihn mir mal ausgedacht. Es sollte halt keine effektive Nutzzeit vom Kunden vorliegen.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 22:27
V.I.P.
 
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AW: Verkäufer meldet sich nicht auf Rücktritt

Zitat:
Sollte K den IH nochmal freundlich per Mail auf die in einer Woche auslaufende Frist hinweisen.
wozu?

wie genau lautete der wortlaut mit der zwei wochen frist? ab wann sollte die laufen? falls k nur geschrieben hat: überweisen sie mir innerhalb der nächsten zwei wochen - dann reicht das nicht um den ih in verzug zu setzen.

es würde nur reichen, wenn er schriebe: zwei wochen nach eingang dieses schreibens - oder - zwei wochen nach ausstellungsdatum.

falls k also das nicht konkret gemacht hat, muss k noch eine konkrete frist setzen, um den ih in verzug zu bekommen, um dann einen mahnbescheid erwirken zu können.


Zitat:
Muss sich K Sorgen machen dass, obwohl keine effektive Nutzzeit des PC's vorliegt da dieser entweder in Reparatur oder defekt im Hause verpackt stand, IH Nutzungsersatz oder ähnliches verlangt?
nach einer woche...? nein, sicher nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 22:33
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AW: Verkäufer meldet sich nicht auf Rücktritt

keine angst, K hat ein konkretes datum genannt, sagen wir zum beispiel 3. Januar 2023(entspricht natürlich nicht dem echten )
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  #4 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 22:35
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AW: Verkäufer meldet sich nicht auf Rücktritt

Im allgemeine sollte man dazu sagen dass für das Rücktrittschreiben eine geprüfte Vorlage verwendet wird, also nicht selbst geschrieben, sondern anwaltlich geprüft
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  #5 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 22:39
V.I.P.
 
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AW: Verkäufer meldet sich nicht auf Rücktritt

Zitat:
Zitat von someone1993 Beitrag anzeigen
keine angst, K hat ein konkretes datum genannt, sagen wir zum beispiel 3. Januar 2023(entspricht natürlich nicht dem echten )
perfekt, ich sehe, k hat, trotz des jugendlichen alters, bereits an alles gedacht.

dann wird er jetzt auf das ende seiner frist warten müssen. das kann schon wirklich auch zwei wochen dauern, bis son händler reagiert. würde mir noch keine sorgen machen.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 22:44
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AW: Verkäufer meldet sich nicht auf Rücktritt

die recherche im forum machts
übrigens danke für die schnellen antworten
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  #7 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 19:19
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AW: Verkäufer meldet sich nicht auf Rücktritt

Mal angenommen, der junge K steht so 2-3 Tage vor Fristablauf, noch immer keine Reaktion von IH auf den Rücktritt.
Was kann K machen wenn die Frist verstreicht? Einen Mahnbescheid beantragen, oder einen Anwalt einschalten? Oder hilft manchmal auch einfach nur die bloße Androhung eines Anwaltes?
Danke für eure Gedanken
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fernabsatz, internet, kaufrücktritt, wertersatz

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