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Verjährungsfrist - ohne Rechnung

Dies ist eine Diskussion zu Verjährungsfrist - ohne Rechnung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 30.12.2009, 03:50
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Verjährungsfrist - ohne Rechnung

Guten Tag,

folgender Fall:

Privatmann A kauft Mitte 2007 beim Schreiner B Holz und bekommt es auch sofort geliefert. Die Ware soll per Rechnung bezahlt werden, die jedoch A nie bekommt - ggf. auch von B nie ausgestellt wurde.

Wann verjährt die Forderung von B
I) Ende 2009 (regelmäßige zweijährige Verjährungsfrist), oder
II) Ende 2010 (regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist)

Verlängert sich die Verjährungsfrist, wenn B im Dezember 2009 (I) bzw. Dezember 2010 (II) noch eine Rechnung an A stellt?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2009, 07:37
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AW: Verjährungsfrist - ohne Rechnung

Kein Wunder, dass die ganzen Handwerker pleite gehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2009, 08:33
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AW: Verjährungsfrist - ohne Rechnung

Nein, da verlängert sich nix- es sei denn, es war eine Stundung ausgemacht.
Wenn auch nix anderes besprochen wurde entsteht der Anspruch auf Zahlung miot Lieferung- also Zug um Zug eben. Was dann in der Konsequenz bedeutet, dass die Verjährung läuft.

Is ja auch irgendwie klar, es läge ja ansonten in der Hand des Verkäufers die Verjährungsfrist zu verlängern und sich so seinen Anspruch recht lange zu sichern...
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  #4 (permalink)  
Alt 31.12.2009, 15:57
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AW: Verjährungsfrist - ohne Rechnung

Und welche Frist gilt für diesen Kaufvertrag (2 oder 3 Jahre)?
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  #5 (permalink)  
Alt 31.12.2009, 16:23
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AW: Verjährungsfrist - ohne Rechnung

Na 3 Jahre als regelmäßige Verjährungsfrist... 2 Jahre gibts doch nur bei Ansprüchen aufgrund Mängel, oder lieg ich da falsch?
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