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Vergessene Rechnungsstellung

Dies ist eine Diskussion zu Vergessene Rechnungsstellung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.07.2007, 23:58
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Vergessene Rechnungsstellung

Hallo,

bin mir nicht sicher, ob meine Frage genau unter diese Rubrik fällt. Ich wüßte gern, ob ein Unternehmen für ein im vergangenen September geliefertes Produkt, vergessene Versandkosten plötzlich per Email-Ankündigung nach über 9 Monaten verlangen kann?

Gruß
AnnKathrin
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  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2007, 00:04
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AW: Vergessene Rechnungsstellung

..... war den E-Mail Rechnungsstellung überhaupt vereinbart???

Wie hoch ist den der Betrag und wäre dieser berechtigt???


Verjährung hierzu ist 3 Jahre!


lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 04.07.2007, 10:25
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AW: Vergessene Rechnungsstellung

Danke für das Feedback. Mit der Bestellung wurden monatliche Onlinerechnungen vereinbart und der Betrag (€10.-) für den nötigen Artikelversand konnte ich bei Durchsicht der damaligen Online-Rechnungen zumindest nicht finden, scheint also berechtigt zu sein und drei Jahre ist es ja auch nicht her, folglich ist es dann wohl rechtens.

lg
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  #4 (permalink)  
Alt 04.07.2007, 11:03
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AW: Vergessene Rechnungsstellung

korrekt!
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Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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