Dies ist eine Diskussion zu Veraltetes System verkauft innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Veraltetes System verkauft wie würde man in solch einem Fall vorgehen ? Angenommen ein Pärchen erwartet Nachwuchs und erkundigt sich über Kinderwagen, sie gehen zu einem Fachhändler und dieser zeigt im Vorführraum die Ware, das Pärchen ist von dem neuen Verbindungssytem total begeistert und der VK registriert auch dieses, nur die Farbe ist nicht die gewünschte, aber im Verkaufsraum würde eine schöne Farbe stehen. Das Pärchen willigt in den Kauf ein nachdem der VK bestätigte das es der gleiche Wagen sei ... Beim Verladen bemerkt das Pärchen jedoch das Ihnen ein veraltetes System verkauft wurde und der VK der beim Beladen hilft sagt, man braucht dieses System nur einmal ... (stimmt aber nicht, da man aus körperlichen Gründen das leichte System kaufen wollte) völlig verdutzt fährt das Pärchen nach Hause und bemerkt erst dann was da gerade passierte. Nun man ruft den VK an und der bietet nach langem Hin und Her einen Umtausch gegen das "richtige" System an, fordert jedoch das der Wagen umgehend zu ihm gebracht wird damit er diesen wieder verkaufen kann, der Tauschwagen würde allerdings 4-6 Wochen dauern, jedoch wohnt dieses Pärchen 50km entfernt von diesem VK und das wären dann 200km Fahrt die der MAnn nicht fahren möchte, sondern jediglich nur 100km. Einen schriftlichen Umtauschvertrag lehnt der VK jedoch ab, da er dazu keine Zeit habe diesen zu lesen und behauptet sein Wort würde genügen. Wie würde man in solch einem Fall vorgehen,sprich den Artikel vorbeibringen und nach der Lieferzeit nochmals hin, oder hat man das Recht den Wagen zu tauschen wenn der Ersatzwagen geliefert ist ? Rechtschutz wäre vorhanden, jedoch versucht man erst sich außergerichtlich zu einigen. Geändert von Womi (21.09.2011 um 10:42 Uhr). Grund: ergänzt |
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| AW: Veraltetes System verkauft Guten Abend, habe ich mit meiner Schilderung gegen eine Forumsregel verstoßen, oder weiß niemand was in solch einem Fall zu tun ist ? Durch Nachforschung liegt doch in diesem Falle eine Art von Falschlieferung vor da der Verkäufer wusste welche Option man wollte, oder irre ich mich ? Der VK ist doch hier zu einer Nachbesserung verpflichtet, richtig ? Nun habe ich gelesen das die NAchbesserung nicht zum Schaden des VK sein muss, er verlangt das man den Kinderwagen zu ihm bringt und nach ca 6 Wochen den Tauschwagen holt, zudem möchte er keinen Umtauschvertrag unterzeichnen, da dazu die Zeit nicht vorhanden sei. Es existiert doch eine gesetzliche Nachbesserungsfrist, nur wie lange diese ist habe ich noch nicht gefunden. |
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| AW: Veraltetes System verkauft Guten Morgen, die Situation spitzt sich zu, nach gestrigem Telefonat wurde darauf hingewiesen das man am Folgetag anrufen soll, nach dem Folgeanruf wurde unterstellt man solle nicht täglich anrufen, da man anstrengend sei, man weiss allerdings nicht wie sie zu solch einer Behauptung kommt. Aufgrund der Nachfrage ob das Ersatzmodell bestellt sei, erfolgte ein verzögertes Ja, sie hatte gelogen, und man wurde gebeten sich nicht mehr zu melden, sie würde sich melden sobald der Ersatzwagen da sein. Ebenso wurde man gefragt ob man es jetzt behalten oder umtauschen will. Man entscheidet sich nun zum Gang zu einem Rechtsanwalt. /close |
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| falschlieferung, nachbesserung, umtausch |
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