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Unterschrift auf Kaufvertrag an falscher Stelle ?

Dies ist eine Diskussion zu Unterschrift auf Kaufvertrag an falscher Stelle ? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.12.2011, 19:04
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Unterschrift auf Kaufvertrag an falscher Stelle ?

Ein Käufer bestellt ein Auto, unterschreibt aber nur in dem Kästchen "Käufer bestätigt, das Original der Bestellung erhalten zu haben", aber nicht auf der vorgesehenen Linie unten, welche leer bleibt. Nun ist bei der Bestellung etwas schief gelaufen und der Käufer möchte das Auto so nicht abnehmen. Das Autohaus besteht aber auf der geleisteten Unterschrift und der Abnahme des Autos. Wer hat Recht?

Geändert von mondbärin (16.12.2011 um 19:38 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2011, 21:44
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AW: Unterschrift auf Kaufvertrag an falscher Stelle ?

Zitat:
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die betonung lag auf ändern.

bitte den eingangsbeitrag ändern. es befindet sich extra ein ändern-button für solche fälle im jeweiligen beitrag.
Habe ich gemacht! Entschuldigung.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.12.2011, 22:06
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AW: Unterschrift auf Kaufvertrag an falscher Stelle ?

allein aufgrund einer nicht-an-der-richtigen-stelle-unterschrift kann man gar nichts beurteilen. der kunde hat ja offenbar tatsächlich bestellen wollen.

Zitat:
Nun ist bei der Bestellung etwas schief gelaufen und der Käufer möchte das Auto so nicht abnehmen.
was ist denn schief gelaufen?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.12.2011, 23:43
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AW: Unterschrift auf Kaufvertrag an falscher Stelle ?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
allein aufgrund einer nicht-an-der-richtigen-stelle-unterschrift kann man gar nichts beurteilen. der kunde hat ja offenbar tatsächlich bestellen wollen.

was ist denn schief gelaufen?
Ein wichtiges Extra ist nicht vom Angebot in den Vertrag übernommen worden. Diesen Fehler sieht der Verkäufer auch ein, weist aber auf die Unterschrift des Kunden hin und besteht auf einer Abnahme des Autos.

Weitere Details:
- der Kunde hat zwar unterschrieben, dass er das Original erhalten habe, bekommt jedoch nur die Durchschrift
- eine Änderung der Ausstattung, die nächträglich vorgenommen wurde, ist nur auf der Durchschrift des Kunden vermerkt, nicht aber auf dem Original des Verkäufers
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