Dies ist eine Diskussion zu Unfallvorschaden - volles Ausmaß verschwiegen innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Unfallvorschaden - volles Ausmaß verschwiegen Muss ein PKW-Verkäufer einen Unfallvorschaden vollumfänglich angeben? als Beispiel: A kauft einen gebrauchten PKW, im Vertrag steht z.B. "Unfallschaden hinten rechts vollständig behoben". Angenommen es tellt sich heraus, dass auch Unfall- schäden an anderen Bauteilen wie z.B. dem Seitenteil links, der Heckklappe, Querträgern und Achsträger be- hoben worden. Würde das einen verschwiegenen Mangel darstellen, der den Wert des PKW mindert? Wenn der Verkäufer einen marktüblichen Preis für den PKW wie ohne besondere Unfallvorschadenhistorie verlangte und A diesen Preis wegen der Angabe des Verkäufers, dass lediglich ein Unfallschaden hinten rechts vollumfänglich behoben wurde, deshalb gezahlt hat, wäre dann der Vorwurf der arglistischen Täuschung gerechtfertigt, weil der Verk. dadurch einen Mehrerlös erzielte? Kann A im Nachhinein nach Bekanntwerden des Sachverhaltes nun den Kaufpreis anfechten und nachträglich mindern? (Wir nehmen an, dass 10 Monate seit Kauf vergangen sind, also noch Gewähr- leistungsanspruchbesteht. Der Verkäufer ist ein gewerb- licher Verkäufer und A Privatkäufer.) Welche rechtlichen Konsequenzen hätte das dann für den Verkäufer? Geändert von JFK06 (13.09.2011 um 19:47 Uhr). |
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| AW: Unfallvorschaden - volles Ausmaß verschwiegen Servus, Zitat:
Zitat:
Dies würde ich vorliegend bejahen. Zitat:
Vgl. zu dieser Thematisierung folgende Urteile: http://www.kostenlose-urteile.de/LG-...58f2062d6feb7d und http://www.kostenlose-urteile.de/OLG...58f2062d6feb7d LG |
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| Stichworte |
| anfechtung kaufpreis, arglistische täuschung, unfallvorschaden |
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