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Unfallvorschaden - volles Ausmaß verschwiegen

Dies ist eine Diskussion zu Unfallvorschaden - volles Ausmaß verschwiegen innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 18:54
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Unfallvorschaden - volles Ausmaß verschwiegen

Hallo!

Muss ein PKW-Verkäufer einen Unfallvorschaden
vollumfänglich angeben? als Beispiel: A kauft
einen gebrauchten PKW, im Vertrag steht z.B.
"Unfallschaden hinten rechts vollständig behoben".
Angenommen es tellt sich heraus, dass auch Unfall-
schäden an anderen Bauteilen wie z.B. dem Seitenteil
links, der Heckklappe, Querträgern und Achsträger be-
hoben worden. Würde das einen verschwiegenen Mangel
darstellen, der den Wert des PKW mindert? Wenn der
Verkäufer einen marktüblichen Preis für den PKW wie
ohne besondere Unfallvorschadenhistorie verlangte und
A diesen Preis wegen der Angabe des Verkäufers, dass
lediglich ein Unfallschaden hinten rechts vollumfänglich
behoben wurde, deshalb gezahlt hat, wäre dann der Vorwurf
der arglistischen Täuschung gerechtfertigt, weil der Verk.
dadurch einen Mehrerlös erzielte? Kann A im Nachhinein
nach Bekanntwerden des Sachverhaltes nun den Kaufpreis
anfechten und nachträglich mindern? (Wir nehmen an, dass
10 Monate seit Kauf vergangen sind, also noch Gewähr-
leistungsanspruchbesteht. Der Verkäufer ist ein gewerb-
licher Verkäufer und A Privatkäufer.) Welche rechtlichen
Konsequenzen hätte das dann für den Verkäufer?

Geändert von JFK06 (13.09.2011 um 19:47 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 20:48
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AW: Unfallvorschaden - volles Ausmaß verschwiegen

Servus,

Zitat:
"Unfallschaden hinten rechts vollständig behoben".
Zitat:
Angenommen es tellt sich heraus, dass auch Unfall-
schäden an anderen Bauteilen wie z.B. dem Seitenteil
links, der Heckklappe, Querträgern und Achsträger be-
hoben worden.
Das Verschweigen von (weiteren) Unfallschäden stellt dann ein arglistiges Verhalten dar, soweit der Verkäufer Unfallschäden zwar thematisiert, wesentliche Unfallfolgen aber bagatellisiert oder erkennbar nahe liegende Unfallfolgen nicht erwähnt.

Dies würde ich vorliegend bejahen.


Zitat:
Kann A im Nachhinein nach Bekanntwerden des Sachverhaltes nun den Kaufpreis anfechten und nachträglich mindern? (Wir nehmen an, dass 10 Monate seit Kauf vergangen sind, also noch Gewähr-leistungsanspruchbesteht. Der Verkäufer ist ein gewerb-
licher Verkäufer und A Privatkäufer.)
Der Käufer könnte Schadensersatz verlangen, den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Vgl. zu dieser Thematisierung folgende Urteile:

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-...58f2062d6feb7d

und

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG...58f2062d6feb7d

LG
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  #3 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 10:15
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AW: Unfallvorschaden - volles Ausmaß verschwiegen

Vielen Dank für die links!
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Stichworte
anfechtung kaufpreis, arglistische täuschung, unfallvorschaden

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