Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

(Un)Versicherter Versand / Sache weg!

Dies ist eine Diskussion zu (Un)Versicherter Versand / Sache weg! innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 20:32
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 29
Keine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
(Un)Versicherter Versand / Sache weg!

Hallo Jura-Community,
mal angenommen folgender Sachverhalt hat sich zugetragen.

K kauft über eine renormierte online-Auktionsplattform bei V eine Sache. Wie so oft üblich, gibt es die Wahl zwischen unversicherten als Brief und versicherten Versand als Paket.
Darauf hin bezahlt K dem V mit dem, vom der online-Auktionsplattform angebotenen Bezahlsystem, welches auch damit wirbt einen gewissen Käuferschutz im Schadensfall zu gewähren.
K bezahlt den Kaufpreis plus das Porto für den versicherten Versand, aber ohne den V explizit per Email darauf hinzuweisen, da es hier ein automatisiertes Benachrichtigungssystem gibt,welches dem Verkäufer den Zahlungseingang, die Summe und die gewünschte Versandart anzeigt. Der versicherte Versand ist auch hierbei sinnvoll und notwendig um die Sache vor Beschädigungen zu schützen. Ein Brief würde auch keinen, aus objektiver Sicht ausreichenden Schutz vor Beschädigungen für die Sache gewähren.
Nun wartet K auf die Ware. Nach einer Woche fragt K bei V höflich nach wo das Paket bleibt und bekommt die Antwort, die Sache sei als Brief unversichert rausgegangen. Das Porto wurde K zwischenzeitlich nach langen hin und her von V erstattet.
Die Sache ist auch nach 10 Tagen noch nicht angekommen.
Hat K jetzt irgendeinen Anspruch auf den "Käuferschutz", auf Kaufpreisrückzahlung oder sonst einen anderen Anspruch?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 21:01
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 211
100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)  
AW: (Un)Versicherter Versand / Sache weg!

Zitat:
K bezahlt den Kaufpreis plus das Porto für den versicherten Versand, aber ohne den V explizit per Email darauf hinzuweisen, da es hier ein automatisiertes Benachrichtigungssystem gibt,welches dem Verkäufer den Zahlungseingang, die Summe und die gewünschte Versandart anzeigt.
Schon daraus konnte der Verkäufer erkennen, dass versicherter Versand vereinbart wurde. Der Käufer hat ohnehin ein Mitspracherecht, egal ob versicherter Versandangeboten explizit angeboten wurde oder nicht.

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Geht die Sendung jetzt verloren, wird der Verkäufer haften müssen. Er ist ohne Grund von der Anweisung des Käufers abgewichen.

Übrigens hat auch beim unversicherten Versand der Verkäufer die Einlieferung nachzuweisen. Zwar trägt nach Einlieferung beim Versandunternehmen der Käufer die Preis/Transportgefahr (geht die Sendung verloren, wäre es Pech für den Käufer), jedoch ist die Einlieferung selbst wiederum zu beweisen (Einlieferungsbeleg - Zeuge). Das übersehen viele, die unversicherten (besser Versand ohne Einlieferungsbeleg - Brief, Warensendung, Päckchen)anbieten.
***

Ergo: Der Verkäufer haftet nach § 447 Abs. 2 BGB (von der Weisung des Käufers abgewichen).

Hinzu kommen die besonderen Bestimmungen von PayPal, die aber nur das Verhältnis Käufer - PayPal und das Verhältnis Verkäufer PayPal betreffen.

Ohne Einlieferungsbeleg (Ausnahme: Artikel bis EUR 25,00 incl. Versand bis zu 10 mal im Halbjahr), steht der Verkäufer im Regen.

Und hier zählt auch kein Zeuge, sondern nur ein Versandbeleg.

Also sollte man bei PayPal einen nicht erhaltenen Artikel melden = Konflikt eröffnen. Der nächste Schritt wäre ein Antrag auf Käuferschutz.

Zitat:
Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen:

4.1 Der bezahlte Artikel wurde durch den Verkäufer nicht versandt.
Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.

Vor einem Antrag auf PayPal-Käuferschutz muss der Käufer dem Verkäufer einen ausreichend langen Zeitraum für den Versand und die Lieferung eingeräumt haben, mindestens eine Woche, und zunächst versuchen, den Konflikt durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer zu klären.
https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&...locale.x=de_DE

Bitte alles lesen...

Wichtig ist, dass der Artikel abgedeckt ist:

Zitat:
Anspruchsberechtigung.

Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.

3.1 Der Käufer hat den Artikel auf eBay gekauft und mit PayPal bezahlt.

3.2 Der Artikel ist für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert. Ob ein Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist, können Sie auf der eBay-Artikelseite sehen. Dort finden Sie im Feld "Sicher kaufen" im oberen Bereich der Seite einen Hinweis, wenn der Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist.

3.3 Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen materiellen Artikel, der versandt werden kann.
Die folgenden Artikel sind beispielsweise nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert:

* Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen, Downloads und weitere nicht physische Güter sowie Sonderanfertigungen
* Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge.

3.4 Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften eBay-Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung über die Funktion "Jetzt zahlen" auf der eBay-Website oder die Funktion "Geld senden" und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto erfolgt ist.Andere Zahlungen, die Sie außerhalb dieser Funktionen tätigen, können wir nicht zuordnen und sind daher nicht vom Käuferschutz abgedeckt.
Der Verkäufer wird jetzt von PayPal aufgefordert, einen Versandnachweis einzureichen, kann er das nicht, wird für den Käufer entschieden.

Wenn alles gut geht, hat der Käufer in einigen Wochen sein Geld wieder.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 07:30
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 29
Keine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: (Un)Versicherter Versand / Sache weg!

Wow, danke für die super ausführliche Antwort auf den Sachverhalt.

Zitat:
4.2 Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.
Wie wäre die Sachlage, wenn jetzt die Sache zwar ankommt, aber diese entweder sichtbare Beschädigungen durch den nicht ausreichend gepolsterten Briefversand erlitten hätte oder die Sache "vermutlich" und ohne sichtbare Beschädigungen durch den nicht ausreichend gepolsterten Briefversand funktionsunfähig geworden wäre. Im Angebot stünde explizit nichts zur Beschaffenheit der Sache, aber auf Nachfrage, noch während der Auktionsdauer, bekäme K von V per Email die Antwort, die Sache funktioniert einwandfrei.

Wäre diese Konstellation prinzipiell von Paypal gedeckt? Es ist schon klar, das sich Paypal in solchen Fällen eine Einzelprüfung der Sachlage vorbehält.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 11:03
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 211
100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)100% positive Bewertungen (211 Beiträge, 51 Bewertungen)  
AW: (Un)Versicherter Versand / Sache weg!

Zitat:
Wie wäre die Sachlage, wenn jetzt die Sache zwar ankommt, aber diese entweder sichtbare Beschädigungen durch den nicht ausreichend gepolsterten Briefversand erlitten hätte oder die Sache "vermutlich" und ohne sichtbare Beschädigungen durch den nicht ausreichend gepolsterten Briefversand funktionsunfähig geworden wäre.
Zunächst einmal in rechtlicher Hinsicht ein Fall des § 447 Abs.1 BGB.

Der Verkäufer schuldet als Nebenpflicht immer eine angemessene Verpackung. Dazu sind auch die Vorschriften des jeweiligen Versandunternehmens heranzuziehen.

http://hexenreiter.gmxhome.de/

Lesenswert!

Die Gefahr geht beim Versendungskauf nur über, wenn der Verkäufer die Sendung angemessen verpackt hat, sie richtig adressiert hat, das Versandunternehmen sorgfältig ausgewählt hat.

Ein Transportschaden ist zunächst vom Käufer darzulegen und zu beweisen. Im Gegenzug hat der Verkäufer zu beweisen, dass er die Sache angemessen verpackt auf den Weg geschickt hat.

***
Zitat:
Wäre diese Konstellation prinzipiell von Paypal gedeckt? Es ist schon klar, das sich Paypal in solchen Fällen eine Einzelprüfung der Sachlage vorbehält.
4.2 Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.

Nachfolgend mehrere Beispiele, in denen ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.

Zitat:
Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.

* Der Artikel ist ein völlig anderer, als der in der Artikelbeschreibung beschriebene, zum Beispiel ein Hörbuch anstelle einer Druckversion, ein Desktop-PC anstelle eines Laptops, eine leere Schachtel.
* Der Zustand des gelieferten Artikels weicht erheblich von dem beschriebenen Zustand ab, zum Beispiel ist der Artikel offensichtlich mehrfach benutzt worden anstelle von neu und originalverpackt.
* Der Artikel kann nicht verwendet werden, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. fehlen wichtige Komponenten oder Teile, der Artikel funktioniert nicht oder das Haltbarkeitsdatum ist überschritten. Hinweis: Dies gilt für den Zustand des Artikels, in dem der Käufer ihn erhalten hat, unabhängig davon, in welchem Zustand er versandt worden ist.
* Der Artikel ist nicht authentisch, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie.
* Es fehlt ein Teil der bestellten Menge, beispielsweise wurden zehn Golfbälle bezahlt, jedoch nur vier geliefert.
https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&...locale.x=de_DE

Zunächst ist es ja klar, dass PayPal nicht über die Rechtslage entscheiden kann. Eine PayPal-Entscheidung wird oft missverstanden.

Noch einmal: PayPal entscheidet nur über den Käuferschutzantrag - mehr nicht. Der Rechtsweg steht den Parteien immer offen:

Zitat:
6.5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz.
An sich eine Selbstverständlichkeit, PayPal ist nur ein Sandkastengericht.

Jederzeit kann der Käufer den Verkäufer (oder umgekehrt) vor einem ordentlichen Gericht verklagen, das wird von den Usern oft übersehen, sie sind ganz erstaunt, wenn eine Klage eintrudelt, haben sie doch bei PayPal "gewonnen".

Betreff: Brief von Anwalt obwohl Paypal streit gewonnen

http://www.frag-einen-anwalt.de/Brie...-__f71791.html

PayPal kann natürlich nicht wirklich überprüfen, ob der Käufer Recht hat oder der Verkäufer. Es prüft nur nach Schema F, wie einer eben prüft, dem das Personal für eine Prüfung fehlt. In der Regel wird PayPal vom Käufer so eine Art Gutachten (eher eine Bestätigung durch z. B. einen Fachhändler) verlangen, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, erheblich abweicht.

Während das Gesetz streng auf den Gefahrübergang abstellt, hat ein Käufer bei PayPal 45 Tage Zeit, einen Artikel zu reklamieren.

Dadurch ist natürlich Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Fällt einem Käufer das Handy nach 40 Tagen aus der Hand und ist kaputt, wird er u. U. noch schnell Käuferschutz beantragen. Es ist einfach zu verlockend, braucht er doch nur sich von einem Händler bestätigen lassen, dass das Teil defekt ist. Der Händler kann aber nur bestätigen, dass es jetzt defekt ist, nicht dass es bei Gefahrübergang defekt war.

Das interessiert PayPal nur am Rande, der Käufer hat den Beweis erbracht. Er hätte auch den Beweis erbracht, wenn er ein anderes Handy vorgelegt hätte, was vorher schon ein Schrotthaufen war.

Das sind Dinge, die PayPal Verkäufer in den Wahnsinn treiben können.

Nachteilig für den Käufer ist, dass diese "Gutachten" oft nicht kostenlos sind, das macht es bei preiswerten Artikeln wirtschaftlich sinnlos. Und: Der Käufer hat auf eigene Kosten die Ware (nachverfolgbar) zurückzusenden, wenn der Verkäufer das verlangt. Die Ware muss auch ankommen, sonst erhält der Käufer nicht den Kaufpreis von PayPal erstattet.

Im Übrigen entscheidet PayPal nach Gutdünken so oder so, meistens jedoch für den Käufer.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 16:13
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 29
Keine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pater ehlitsch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: (Un)Versicherter Versand / Sache weg!

Okay, danke schön!

Dann schauen wir mal, wie sich der weitere Sachverhalt entwickelt
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Die Frau, die KK, der Beitrag als Freiwillig Versicherter, Sozialrecht 15.02.2010 20:18
Hinterbliebenenrente: Versicherter muss versicherter Tätigkeit nachgegangen sein Nachrichten: Recht & Gesetz 23.09.2008 10:14
Versicherter Versand bezahlt, als Päckchen versendt--> Schadensersatzanspruch?? Internetrecht 02.06.2008 21:23
Versicherter Versand, Ware defekt bei Käufer angekommen, Lieferservice haftet nicht Internetrecht 27.09.2007 00:35
Internetverkauf: Versicherter Versand + Nicht erhalt der Ware Internetrecht 29.04.2006 12:21





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN