Dies ist eine Diskussion zu (Un)Versicherter Versand / Sache weg! innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| (Un)Versicherter Versand / Sache weg! mal angenommen folgender Sachverhalt hat sich zugetragen. K kauft über eine renormierte online-Auktionsplattform bei V eine Sache. Wie so oft üblich, gibt es die Wahl zwischen unversicherten als Brief und versicherten Versand als Paket. Darauf hin bezahlt K dem V mit dem, vom der online-Auktionsplattform angebotenen Bezahlsystem, welches auch damit wirbt einen gewissen Käuferschutz im Schadensfall zu gewähren. K bezahlt den Kaufpreis plus das Porto für den versicherten Versand, aber ohne den V explizit per Email darauf hinzuweisen, da es hier ein automatisiertes Benachrichtigungssystem gibt,welches dem Verkäufer den Zahlungseingang, die Summe und die gewünschte Versandart anzeigt. Der versicherte Versand ist auch hierbei sinnvoll und notwendig um die Sache vor Beschädigungen zu schützen. Ein Brief würde auch keinen, aus objektiver Sicht ausreichenden Schutz vor Beschädigungen für die Sache gewähren. Nun wartet K auf die Ware. Nach einer Woche fragt K bei V höflich nach wo das Paket bleibt und bekommt die Antwort, die Sache sei als Brief unversichert rausgegangen. Das Porto wurde K zwischenzeitlich nach langen hin und her von V erstattet. Die Sache ist auch nach 10 Tagen noch nicht angekommen. Hat K jetzt irgendeinen Anspruch auf den "Käuferschutz", auf Kaufpreisrückzahlung oder sonst einen anderen Anspruch? |
| |||
| AW: (Un)Versicherter Versand / Sache weg! Zitat:
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. Geht die Sendung jetzt verloren, wird der Verkäufer haften müssen. Er ist ohne Grund von der Anweisung des Käufers abgewichen. Übrigens hat auch beim unversicherten Versand der Verkäufer die Einlieferung nachzuweisen. Zwar trägt nach Einlieferung beim Versandunternehmen der Käufer die Preis/Transportgefahr (geht die Sendung verloren, wäre es Pech für den Käufer), jedoch ist die Einlieferung selbst wiederum zu beweisen (Einlieferungsbeleg - Zeuge). Das übersehen viele, die unversicherten (besser Versand ohne Einlieferungsbeleg - Brief, Warensendung, Päckchen)anbieten. *** Ergo: Der Verkäufer haftet nach § 447 Abs. 2 BGB (von der Weisung des Käufers abgewichen). Hinzu kommen die besonderen Bestimmungen von PayPal, die aber nur das Verhältnis Käufer - PayPal und das Verhältnis Verkäufer PayPal betreffen. Ohne Einlieferungsbeleg (Ausnahme: Artikel bis EUR 25,00 incl. Versand bis zu 10 mal im Halbjahr), steht der Verkäufer im Regen. Und hier zählt auch kein Zeuge, sondern nur ein Versandbeleg. Also sollte man bei PayPal einen nicht erhaltenen Artikel melden = Konflikt eröffnen. Der nächste Schritt wäre ein Antrag auf Käuferschutz. Zitat:
Bitte alles lesen... Wichtig ist, dass der Artikel abgedeckt ist: Zitat:
Wenn alles gut geht, hat der Käufer in einigen Wochen sein Geld wieder. |
| |||
| AW: (Un)Versicherter Versand / Sache weg! Wow, danke für die super ausführliche Antwort auf den Sachverhalt. Zitat:
Wäre diese Konstellation prinzipiell von Paypal gedeckt? Es ist schon klar, das sich Paypal in solchen Fällen eine Einzelprüfung der Sachlage vorbehält. |
| ||||
| AW: (Un)Versicherter Versand / Sache weg! Zitat:
Der Verkäufer schuldet als Nebenpflicht immer eine angemessene Verpackung. Dazu sind auch die Vorschriften des jeweiligen Versandunternehmens heranzuziehen. http://hexenreiter.gmxhome.de/ Lesenswert! Die Gefahr geht beim Versendungskauf nur über, wenn der Verkäufer die Sendung angemessen verpackt hat, sie richtig adressiert hat, das Versandunternehmen sorgfältig ausgewählt hat. Ein Transportschaden ist zunächst vom Käufer darzulegen und zu beweisen. Im Gegenzug hat der Verkäufer zu beweisen, dass er die Sache angemessen verpackt auf den Weg geschickt hat. *** Zitat:
Nachfolgend mehrere Beispiele, in denen ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Zitat:
Zunächst ist es ja klar, dass PayPal nicht über die Rechtslage entscheiden kann. Eine PayPal-Entscheidung wird oft missverstanden. Noch einmal: PayPal entscheidet nur über den Käuferschutzantrag - mehr nicht. Der Rechtsweg steht den Parteien immer offen: Zitat:
Jederzeit kann der Käufer den Verkäufer (oder umgekehrt) vor einem ordentlichen Gericht verklagen, das wird von den Usern oft übersehen, sie sind ganz erstaunt, wenn eine Klage eintrudelt, haben sie doch bei PayPal "gewonnen". Betreff: Brief von Anwalt obwohl Paypal streit gewonnen http://www.frag-einen-anwalt.de/Brie...-__f71791.html PayPal kann natürlich nicht wirklich überprüfen, ob der Käufer Recht hat oder der Verkäufer. Es prüft nur nach Schema F, wie einer eben prüft, dem das Personal für eine Prüfung fehlt. In der Regel wird PayPal vom Käufer so eine Art Gutachten (eher eine Bestätigung durch z. B. einen Fachhändler) verlangen, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, erheblich abweicht. Während das Gesetz streng auf den Gefahrübergang abstellt, hat ein Käufer bei PayPal 45 Tage Zeit, einen Artikel zu reklamieren. Dadurch ist natürlich Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Fällt einem Käufer das Handy nach 40 Tagen aus der Hand und ist kaputt, wird er u. U. noch schnell Käuferschutz beantragen. Es ist einfach zu verlockend, braucht er doch nur sich von einem Händler bestätigen lassen, dass das Teil defekt ist. Der Händler kann aber nur bestätigen, dass es jetzt defekt ist, nicht dass es bei Gefahrübergang defekt war. Das interessiert PayPal nur am Rande, der Käufer hat den Beweis erbracht. Er hätte auch den Beweis erbracht, wenn er ein anderes Handy vorgelegt hätte, was vorher schon ein Schrotthaufen war. Das sind Dinge, die PayPal Verkäufer in den Wahnsinn treiben können. Nachteilig für den Käufer ist, dass diese "Gutachten" oft nicht kostenlos sind, das macht es bei preiswerten Artikeln wirtschaftlich sinnlos. Und: Der Käufer hat auf eigene Kosten die Ware (nachverfolgbar) zurückzusenden, wenn der Verkäufer das verlangt. Die Ware muss auch ankommen, sonst erhält der Käufer nicht den Kaufpreis von PayPal erstattet. Im Übrigen entscheidet PayPal nach Gutdünken so oder so, meistens jedoch für den Käufer. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Die Frau, die KK, der Beitrag als Freiwillig Versicherter, | Sozialrecht | 15.02.2010 20:18 |
| Hinterbliebenenrente: Versicherter muss versicherter Tätigkeit nachgegangen sein | Nachrichten: Recht & Gesetz | 23.09.2008 10:14 |
| Versicherter Versand bezahlt, als Päckchen versendt--> Schadensersatzanspruch?? | Internetrecht | 02.06.2008 21:23 |
| Versicherter Versand, Ware defekt bei Käufer angekommen, Lieferservice haftet nicht | Internetrecht | 27.09.2007 00:35 |
| Internetverkauf: Versicherter Versand + Nicht erhalt der Ware | Internetrecht | 29.04.2006 12:21 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios