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Umtausch nur mit Quittung?

Dies ist eine Diskussion zu Umtausch nur mit Quittung? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 09.12.2011, 13:23
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Umtausch nur mit Quittung?

Guten Tag,

verliert man den Kaufbeleg einer Sache und will diese reklamieren, kann man hier ersatzweise den Lastschriftbeleg nehmen, sofern mit EC-Karte bezahlt wurde? Üblicherweise steht dort ja eine Belegnummer o.ä. drauf, anhand man im Laden den Kauf nachvollziehen könnte.

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 14:52
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AW: Umtausch nur mit Quittung?

Hallo,

der Mythos "Umtausch nur mit Quittung" ist weit verbreitet. Letztendlich ist die Quittung (wie das Synonym "Beleg" schon sagt) lediglich ein Beweis, dass man die Ware im besagten Laden gekauft hat.
Natürlich kann der Beweis auch anders erfolgen. Bei einer Kartenzahlung sollte dies ohne weiteres möglich sein. Letztendlich muss aber natürlich klar sein, dass die Ware in genau diesem Laden gekauft wurde. Und das kann der Kunde, der Ansprüche geltend machen will, meist am besten mit dem Beleg.
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