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Transportschaden bei Lieferung nicht sofort bemerkt

Dies ist eine Diskussion zu Transportschaden bei Lieferung nicht sofort bemerkt innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 22:56
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Transportschaden bei Lieferung nicht sofort bemerkt

Hallo zusammen,
ich bitte um kurze Aufklärung.

Nehmen wir mal an ...

- A hat bei Online-Shop B einen Fernseher bestellt.
- Fernseher wurde durch Versandunternehmen C ausgeliefert.
- C hat das Paket bei der Nachbarin von A abgegeben, da A gerade nicht zuhause war.
- A hat sein Paket bei der Nachbarin am gleichen Tag 2 Stunden später abgeholt und dabei festgestellt, das der Fernseher trotz Hinweisen auf der Verpackung, leider auf der "Kopfseite" stand. Seine Nachbarin kann den Fernseher aber nicht so hingestellt haben, da Sie über 70 Jahre als ist und im Rollstuhl sitzt --> bedeutet C muss das Paket so abgegeben haben.
- Auf den ersten Blick konnte A keine nennenswerten Schäden auf der Verpackung feststellen und hat daraufhin das Paket geöfnet.
- Beim Auspacken hat A sofort gemerkt das die "Schutzpolter" aus Steropor auf der Kopfseite total kaputt sind und eine Ecke des Fernsehers beschädigt.
- A hat sofort aufgehört das Gerät weiter auszupacken und hat die Verpackung nochmal untersucht und dabei eine kleine auf den ersten Blick kaum sichtbare Druckstelle mit einem Loch entdeckt, welche sich genau an der passenden Stelle auf der Verpackung befindet.
- A hat sofort B mit Fotos über den Schaden informiert.
- B behautet das A den Fernseher vermutlich beim Auspacken selber beschädigt hat.

Wie geht A jetzt am besten vor und wer muss für den Schaden aufkommen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Geändert von kostiksch (20.10.2011 um 20:44 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 07:51
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AW: Transportschaden bei Lieferung nicht sofort bemerkt

Zitat:
Wie geht A jetzt am besten vor und wer muss für den Schaden aufkommen?
Sie erwarten eine Rechtsberatung, die Ihnen in einem Forum leider nicht gegeben werden kann.

Vielleicht schreiben Sie den Beitrag so um, dass ein völlig fiktiver Vorgang dargestellt ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 20:44
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AW: Transportschaden bei Lieferung nicht sofort bemerkt

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Sie erwarten eine Rechtsberatung, die Ihnen in einem Forum leider nicht gegeben werden kann.

Vielleicht schreiben Sie den Beitrag so um, dass ein völlig fiktiver Vorgang dargestellt ist.
so jetzt ist es ein fiktiver Vorgang. :-)
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  #4 (permalink)  
Alt 22.10.2011, 00:51
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AW: Transportschaden bei Lieferung nicht sofort bemerkt

Servus,

Zitat:
Wie geht A jetzt am besten vor und wer muss für den Schaden aufkommen?
Der 1. Schritt geht bereits in die richtige Richtung:

Zitat:
- A hat sofort B mit Fotos über den Schaden informiert.
Zitat:
- B behautet das A den Fernseher vermutlich beim Auspacken selber beschädigt hat.
Da A ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und B ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB darstellt, wurde zwischen beiden ein Verbrauchsgüterkauf geschlossen, vgl. § 474 I BGB.

B steht nun in der Pflicht zu beweisen, dass der Schaden erst bei A entstanden ist, vgl. § 476 BGB.

Nach dem geschilderten Sachverhalt denke ich, dass der B dies nicht beweisen kann/wird.

Im Ergebnis besteht für A ein Anspruch auf Nacherfüllung (Lieferung eines neuen Fernsehgerärtes oder alternativ die Reparatur dessen) aus §§ 439 I, 437 I Nr. 1, 434 I Nr. 2, 433 I BGB

Schritt 2 wäre nun, dass A den B über die von ihm gewählte Nacherfüllungsvariante unterrichtet und zeitglich eine angemessene Frist setzt, in derer B die Nacherfüllung zu leisten hat.

LG
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