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Tochter32 hat Schlüsseldienst beauftragt,muß Mutter zahlen!!!!!! zahlen !!!!

Dies ist eine Diskussion zu Tochter32 hat Schlüsseldienst beauftragt,muß Mutter zahlen!!!!!! zahlen !!!! innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 23:09
Boardneuling
 
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Tochter32 hat Schlüsseldienst beauftragt,muß Mutter zahlen!!!!!! zahlen !!!!

Forderung für 32 jährige Tochter bezahlen!!!!
Eine 32jährige Tochter wohnt zur Miete in einem Einfamilienhaus. Ein von ihr gerufener Schlüsseldienst stellte für sie eine Rechnung auf den Namen ihrer mutter aus und nahm einen in deren Eigentum und deren Räumen befindlichen Verstärker( Rechnung als Beweis) als Pfand.
Sie hat den Schlüsseldienst verklagt, weil sie a) die Rechnung nicht bezahlen will, b) den Verstärker wiederhaben will und c) weil sie Schadenersatz so ne Art Leihgebühr wollte, dasie eine Medienfirma hat und den Verstärker vermieten wollte, zusammen mit Lautsprecher und Gitarre.
Jetzt war die Verhandlung und isie wird wohl verlieren, da der Richter ihren Argumenten in keiner Weise folgte und mit der Beklagten befreundet schien. Gibt es tatsächlich Gesetzte, die so etwas stützen. Müsste der Schlüsseldienst nicht erstmal die Rechnung an ihre Tochter schicken, nachdem sie erfahren haben, das nicht die mutter den Schlüsseldienst gerufen hatte. Ihre Tochter hätte ja bezahlt, wenn sie die Rechnung auf sie ausgestellt hätten, nachdem der Irrtum erkannt war. Wird sieh das über alle Instanzen, als Folge von Gesetzen verlieren. Wie kann sie das verhindern ? Das Urteil wird wahrscheinlich am 26.11.09 gefällt, da dann noch der Zeuge der Gegenpartei ohne ihre Anwesenheit vernommen wird. Kannsie darauf bestehen, da dabei zu sein ?
Die Rechnung sollte ja prinzipiell bezahlt werden, aber nicht auf den namen der Namen lauten. Sie wollte, dass die Rechnung auf den Namen ihrer Tochter ausgestellt und dann von ihr bezahlt wird.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 23:37
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AW: Tochter32 hat Schlüsseldienst beauftragt,muß Mutter zahlen!!!!!! zahlen !!!!

Zitat:
Zitat von Rechtsfan95
Sie hat den Schlüsseldienst verklagt, weil sie a) die Rechnung nicht bezahlen will, b) den Verstärker wiederhaben will und c) weil sie Schadenersatz so ne Art Leihgebühr wollte, dasie eine Medienfirma hat und den Verstärker vermieten wollte, zusammen mit Lautsprecher und Gitarre.
Der Schlüsseldienst könnte aus Anscheinsvollmacht oder GoA einen Anspruch gegen die Mutter haben. Der Schlüsseldienst könnte gutgläubig ein Pfandrecht an dem Verstärker durch den Nichtberechtigten (die Tochter) erworben haben. Das hängt davon ab, ob erkennbar war, dass der Verstärker nicht der Tochter gehört. Denn geschützt bwird von §§ 1207 iVm 932 BGB nur der gute Glaube an das Eigentum, nicht an die Verpfändungsbefugnis. Allerdings könnte dem Schlüsseldienst evtl. ein allgemeines Zurückbehaltungsrecht zustehen. Darüber wäre näher nachzudenken.

Zitat:
Jetzt war die Verhandlung und isie wird wohl verlieren, da der Richter ihren Argumenten in keiner Weise folgte und mit der Beklagten befreundet schien.
Ahja. Klingt sehr wahrscheinlich.


Zitat:
Ihre Tochter hätte ja bezahlt, wenn sie die Rechnung auf sie ausgestellt hätten, nachdem der Irrtum erkannt war.
Und warum bezahlt sie jetzt nicht? Was macht das für einen Unterschied, auf wen die Rechnung ausgestellt wird? Und warum beharrt der Schlüsseldienst auf der Rechnungserstellung auf die Mutter?

Zitat:
Das Urteil wird wahrscheinlich am 26.11.09 gefällt, da dann noch der Zeuge der Gegenpartei ohne ihre Anwesenheit vernommen wird. Kannsie darauf bestehen, da dabei zu sein ?
Wieso wird denn der Zeuge ohne ihre Anwesenheit entgegen § 357 ZPO vernommen?

Zitat:
Die Rechnung sollte ja prinzipiell bezahlt werden, aber nicht auf den namen der Namen lauten. Sie wollte, dass die Rechnung auf den Namen ihrer Tochter ausgestellt und dann von ihr bezahlt wird.

Von wem bezahlt? Und warum dieses Beharren auf einem Namen auf der Rechnung?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 23:41
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AW: Tochter32 hat Schlüsseldienst beauftragt,muß Mutter zahlen!!!!!! zahlen !!!!

Da die Mutter die Firma nicht beauftragt hat, kann sie der Rechnung mit Hinweis darauf widersprechen. Gleichzeitig kann die Herausgabe des Pfands verlangt werden, denn das gehörte nicht der Tochter, die es ja dem Monteur ausgehändigt hat. Damit das Ganze glaubhaft wird, müsste die Mutter aber auch gegen die Tochter juristisch aktiv werden.

Warum bezahlt die Tochter eigentlich nicht einfach die Rechnung? Was soll das Theater? Wohnen die zwei eigentlich zusammen? Ist die Mutter Vermieterin der Wohnung der Tochter? Oder warum steht bei der Tochter ein Verstärker der Mutter rum?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 23:55
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AW: Tochter32 hat Schlüsseldienst beauftragt,muß Mutter zahlen!!!!!! zahlen !!!!

Klingt alles sehr verworren oder aber zu konstruiert.

Zunächst hat sich ein Schlüsseldienst zu versichern, dass er überhaupt einen Befugten Zutritt verschafft, andernfalls verstößt dieser gegen seine Sorgfaltspflicht.

Wer eine 32-jährige Tochter zu hause beherbergt, diese verköstigt, etc., sollte sich nicht groß wundern, wenn die Erziehungsfrüchte teurer reifen.

Wenn eine Tochter ortsbezogen bis hin zum Richter Befangenheit auslöst, kann man der Mutter von Lola Montez zu ihrer Berühmtheit nur gratulieren.

Wenn nun auch noch sich der Schlüsseldienstmann am Eigentum fremder vergreift, dessen Wohnung er widerrechtlich öffnete, sollte es eher diesem sehr heiß werden.


...so meine spontanen Gedanken!

Hier hätte wohl ein Anwalt gute Dienste geleistet!
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Do, ut des
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  #5 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 23:59
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AW: Tochter32 hat Schlüsseldienst beauftragt,muß Mutter zahlen!!!!!! zahlen !!!!

Zitat:
Zitat von Mars17
Hier hätte wohl ein Anwalt gute Dienste geleistet!
Kann er immer noch!
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  #6 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 00:13
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AW: Tochter32 hat Schlüsseldienst beauftragt,muß Mutter zahlen!!!!!! zahlen !!!!

Zitat:
Zitat von 2much
Kann er immer noch!
...Richtig,

aber das Jugendamt oder ein Erziehungsbeistand über die mittlerweile 32-jährige Tochter scheidet aus.

Möglicherweise hätte auch der Mann vom Schlüsseldienst erkennen können, oder er machte sich sogar die erkennbare geistige Behinderung der Tochter zum Vorteilszweck zunutze?

Weshalb nahm der Mann ihm irrtümlichen Glauben seines Pfandrechtes einen Verstärker und nicht das Konzertpiano mit?

Fragen über Fragen,.....
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  #7 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 00:38
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AW: Tochter32 hat Schlüsseldienst beauftragt,muß Mutter zahlen!!!!!! zahlen !!!!

Zitat:
Zitat von Mars17
...Richtig,

aber das Jugendamt oder ein Erziehungsbeistand über die mittlerweile 32-jährige Tochter scheidet aus.

Möglicherweise hätte auch der Mann vom Schlüsseldienst erkennen können, oder er machte sich sogar die erkennbare geistige Behinderung der Tochter zum Vorteilszweck zunutze?

Weshalb nahm der Mann ihm irrtümlichen Glauben seines Pfandrechtes einen Verstärker und nicht das Konzertpiano mit?

Fragen über Fragen,.....

Hat dieser Beitrag irgendeinen Sinn, der mir bisher verschlossen blieb, oder ist er die Speicherplatzverschwendung, als die ich ihn bisher einschätze?
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  #8 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 01:13
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AW: Tochter32 hat Schlüsseldienst beauftragt,muß Mutter zahlen!!!!!! zahlen !!!!

Zitat:
Zitat von Clown
Hat dieser Beitrag irgendeinen Sinn, der mir bisher verschlossen blieb, oder ist er die Speicherplatzverschwendung, als die ich ihn bisher einschätze?
Richtig!

Was soll denn der kleine Beamte sonst so annehmen, welcher glaubt das Rad neu erfunden zu haben, oder ???

Es gibt keine Speicherplatzverschwendung, sondern lediglich zu kleine Speicherköpfe.

Somit ist es egal, wer noch alles bei Muttern wohnt, haust oder sich windeln lässt.
Wichtig ist lediglich der Fach-und Sachverstand im Ablesen und Rezitieren von Büchern in Theorie und Praxis, ohne dabei jemals selbsttätig Praxis kennen gelernt oder gar erfolgreich ausgeführt zu haben.

Interessant ist ja bei beamteten Sinnfragen nicht der Sinn nach Inhalt, sondern der möglichst höchsten Realitätsferne zur Wirklichkeitsverfremdung bei regelmäßigen Gehaltsbezug in ständiger Brückentagsberechnung.

Ja ich weiß, alles sehr sinnfrei für den nicht psychologisch und pädagogisch vorbereiteten Muttersöhnler oder Beihilfeberechtigtem in Anwärterschaft zum Lebenslang.

Bitte trenne Parodie und Satire.

Lg. Dani
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  #9 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 01:31
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Zitat:
Zitat von Mars17
Richtig!
(...)
Lg. Dani
Reicht es dir nicht, dass du im Ausländerrechtsforum jeden Thread mit deinem Geschwätz zerschießt? Musst du dein Gespamme ins restliche Forum tragen?
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  #10 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 01:56
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AW: Tochter32 hat Schlüsseldienst beauftragt,muß Mutter zahlen!!!!!! zahlen !!!!

Wenn Ihr Euch noch ein bisschen anstrengt, werdet Ihr eventuell auch so ein
hohes Diskussionsniveau erreichen:
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/85106,0.html
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