Dies ist eine Diskussion zu Tauschpartner versendet keine Ware innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Tauschpartner versendet keine Ware es würde mich sehr eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall interessieren. Im einem Internetforum verabreden zwei Personen (A + B) einen Tauschhandel. A versendet die vereinbarten Artikel sofort. B versendet nicht und reagiert auch nicht auf Mails. Daraufhin versendet A ein Einschreiben mit 14-tägiger Fristsetzung jedoch ohne das B reagiert. Dann versendet A ein zweites Einschreiben, mit Ankündigung eines Mahnverfahrens und B meldet sich per Mail. B kündigt an Geld zahlen zu wollen, jedoch überweist es nicht. Welche Möglichkeiten hat nun A? Ist B, da er nicht liefern will oder kann, schadensersatzpflichtig wegen Unmöglichkeit der Leistung (§§ 280 Abs. 1 und 3, 283 BGB)? Kann A auf die Lieferung der vereinbarten Artikel bestehen? Vielen Dank für Eure Antworten |
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