Dies ist eine Diskussion zu Tachobetrug??? Chancen vor Gericht??? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Tachobetrug??? Chancen vor Gericht??? Käufer A hat ein Fahrzeug von Verk. B Privat über eine Auktionsplattform Erworben! In der Artikelbeschreibung gibt Verk. B einen kilometerstand x an. Käufer A bekommt das Fahrzeug per Spedition geliefert und stellt danach bei Durchsicht des Scheckhefts fest das der Tatsächliche Km.-Stand viel höher ist als Angegeben. Verk. B gibt sich Ahnungslos und Gibt an von Nichts zu wissen bezüglich des Falschen Tachostandes. Welche Chance hat Käufer A vor Gericht wegen evtl. schadensersatz durch Falsche Werteinschätzung (Fahrzeugpreis) beim kAUF? |
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| AW: Tachobetrug??? Chancen vor Gericht??? Hohe Chancen. Wenn sich der Verkäufer dumm stellt sollte man herzlich lachen und ihm sagen, dass er zwei Möglichkeiten hat: Wagen auf seine Kosten wieder abholen lassen oder ein Wiedersehen vor Gericht. Bei arglistiger Täuschung und Tachobetrug gibts kein Federlesen. Ich hoffe, man hat den Kilometerstand aus dem Kaufvertrag schriftlich!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Tachobetrug??? Chancen vor Gericht??? Nicht nur die Täuschung in Bezug auf den falschen Kilometerstand beim Verkauf erfüllt den Straftatbestand des Betrugs, sondern auch das Verstellen des Kilometerstands an sich (auch ohne Verkaufsabsichten), siehe § 22b StVG. Es reicht ein Hinweis an irgendeine Polizeidienststelle. Oder ein Hinweis an den Verkäufer, dass ein solcher Hinweis erfolgen könnte ... |
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| AW: Tachobetrug??? Chancen vor Gericht??? Kann Käufer A denn dann auch die Prozesskosten von verk. B nach einer Erfolgreichen Klage Einfordern? |
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| AW: Tachobetrug??? Chancen vor Gericht??? Die Prozesskosten trägt der Unterlegene.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Tachobetrug??? Chancen vor Gericht??? Dann kann die Sache anders aussehen. Besonders hochwertige Sportwagen (man nehme den 911) sind Opfer von Tachomanipulationen und -Austauschen. Nach 20 oder mehr Jahren ist die Historie und auch der wahre Kilometerstand teilweise nicht mehr nachzuvollziehen. Wenn der Verkäufer bei Vertragsabschluss eindeutig klarmacht, dass der Tachostand nicht der tatsächlichen Laufleistung entspricht und er damit auch nicht geworben hat, halte ich das Vorgehen für akzeptabel. Sonst wären solche (und auch historische Fz nach Neuaufbau) Fahrzeuge schlicht unverkäuflich. Tja, was stand denn da nun? Und wer war damit einverstanden? Nimm doch einfach mal ein Beispiel, um was für einen Wagen es ging, wie alt er war und was er gekostet hat. PS: ich sehe gerade, dass Du nicht der Threadersteller bist. Nicht schön, wenn der Sachverhalt dahingehend geändert und der Thread "gekapert" wird. Wie wärs mit einem neuen Thread? Gehts um den hier: http://www.juraforum.de/forum/kaufre...m-stand-375098
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Tachobetrug??? Chancen vor Gericht??? Hier geht es ja um Tachobetrug, das ist die bewusste Täuschung des Käufers durch Manipulation des Wegstreckenzählers. Deswegen passt der Fall von Cat84 nicht hierher. Bei neueren Fahrzeugen lässt sich der tatsächliche Kilometerstand bei Tachowechsel durch Werkstattrechnungen und Einbaubestätigungen belegen (da man den Tacho ja nicht mehr verstellen darf). Bei älteren Fahrzeugen lässt sich dies jedoch nicht immer nachvollziehen, das stimmt schon. Wenn der tatsächliche Stand unbekannt ist und das auch mitgeteilt wird, scheidet Betrug und arglistige Täuschung aus. Der Käufer weiß dann ja, dass er evtl. die Katze im Sack kauft. Dementsprechend sinkt seine Preisbereitschaft. Beim SV des TE steht jedoch ein Betrugsvorwurf im Raum. Der fiktive Käufer hätte nur einen geringeren Preis bezahlt bzw. vom Kauf ganz abgesehen, hätte er den tatsächlichen km-Stand gekannt. Daher würde ich den Verkäufer auch nicht sofort verklagen, sondern zunächst anzeigen und dann ggf. auf Basis dieser Erkenntnisse verklagen - sofern noch etwas zu holen ist. |
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