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Stornierung einer Bestellung

Dies ist eine Diskussion zu Stornierung einer Bestellung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2006, 22:52
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Stornierung einer Bestellung

Welche Möglichkeit bzgl. der Stornierung einer Bestellung hat ein Kunde, falls ein Artikel bei einem Onlineshop bestellt und per Vorkasse bezahlt wird, sich im Nachhinein (z.B. über entsprechende Foreneinträge, etc.) herausstellt, dass dieser Shop nicht seriös ist und bestellte Ware ggf. noch nie an die Kunden ausgeliefert wurde. Gibt es hier ggf. Kündigungsfristen die vom Kunden einzuhalten sind ? Müssen ggf. anderweitige Voraussetzung erfüllt sein, damit der Kunde seinen Vertrag stornieren kann ?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2006, 23:24
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AW: Stornierung einer Bestellung

Wenn es ein echter Onlineshop (also keine "Versteigerung") ist, dann steht dem Käufer, falls er Verbraucher ist, ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach 312d,355 BGB zu. Dazu ist innerhalb von 14 Tagen (wenn keine Belehrung darüber vorlag innerhalb eines Jahres) eine Widerrufserklärung an den Verkäufer zu schicken. Kosten entstehen in einigen Sonderfällen, siehe dazu 357 BGB. Ansonsten besteht grundsätzlich kein unbedingtes Stornierungsrecht, kann ja sein, dass sich der Verkäufer doch mal vertragstrau verhält und liefert! Wenn sich die Lieferungszeit lang hinauszögert, dann Fristsetzung zur Lieferung, nach Fristablauf Rücktritt vom Vertrag.
Gruß
Marcus
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2006, 23:31
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AW: Stornierung einer Bestellung

Wenn ein privater Käufer bei einem gewerblichen Onlineshop bestellt, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. In diesem Fall steht dem Kunde ein 2-wöchiges Widerrufsrecht zu. Einfach Vertrag schriftlich widerrufen, eine Begründung ist nicht erforderlich.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.11.2006, 02:38
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AW: Stornierung einer Bestellung

zwei ergänzungen noch:

1. können für den Widerruf auch längere fristen gelten. so beginnt die frist nciht vor erhalt der ware!!
-das ist sicherlich die eleganteste methode, am einfachsten per fax mit sendebericht.

2. hat man kein widerrufsrecht-zb als unternehmer- (bei ebayverkäufen hat man eines, da keine versteigerung im Rechtssinn), muss man dennoch nicht sehenden Auges in sein Unglück rennen, selbst wenn vorleistung vereinbart ist. diese sogenannte unsicherheitseinrede findet sich in § 321 BGB.

Die Vorschrift hat aber ihre Tücken.
So darf die Unsicherheit (kurz gesgt ob geliefert wird) erst nach Vertragsschluss erkennbar geworden sein. Das bedeutet, das wenn diese objektiv schon vorher bestand, nur ein Weigerungsrecht zur Vorkasse besteht, wenn man die notwendige Sorgfalt (erkundigungen etc) aufgewendet hatte+trotzdem nichts bemerkte...das ist aber in erster linie eine Tatfrage, die kann man abstrakt nicht beantworten.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 15:56
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AW: Stornierung einer Bestellung

Guten Tag

Ich habe zu dem Thema auch eine Frage und greife deswegen diesen Thread auf und zwar:

Darf ein Verkäufer eine Bestellung ohne Angabe von Gründen stornieren?

Ich wünsche ein schönes Wochenende.

Gruß
David
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  #6 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 17:08
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AW: Stornierung einer Bestellung

Zitat:
Zitat von David1808 Beitrag anzeigen
Darf ein Verkäufer eine Bestellung ohne Angabe von Gründen stornieren?
Es gibt Konstellationen, bei denen ein Verkäufer dazu berechtigt ist, und solche, in denen ihm kein derartiges Recht zusteht.

11
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  #7 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 17:37
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AW: Stornierung einer Bestellung

Mal angenommen Käufer A kauft in einem Onlineshop Centartikel, die mit 0€ ausgezeichnet sind und bezahlt diese auch gleich per Paypal und bekommt eine Bestellbestätigung mit den aufgelisteten Artikeln und den Preisen, wie sie im Onlineshop auch stehen. Am nächsten Tag kommt nur die Info, das ein Fehler aufgetreten ist und man noch mal bestellen soll, wenn Käufer A die Teile haben möchte. Käufer A fragt schriftlich beim Verkäufer B nach ob der Fehler behoben ist und dieses bestätigt der Verkäufer B schriftlich, mit dem Zusatz das bei einer erneuten Bestellung das schon gezahlte Geld verrechnet wird.

Also bestellt der Käufer A die gleichen Teile (nun mit aktuellen Preisen) und diverse Andere, die noch immer online sind zu 0€, da es ja jetzt stimmen muss, denn der Verkäufer B bestätigte ja, dass der Fehler behoben ist.

Nach 3 Tagen kommt einfach ein Mail mit der kurzen Mitteilung:

Auftrag XYZ storniert

Hat der Verkäufer B richtig gehandelt oder müsste er einen Grund nennen bzw. sich auf einen Irrtum berufen?

Und gesteht man mit einer Auftragsstornierung ein, dass ein Auftrag bestand?
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