Dies ist eine Diskussion zu Stornierung Bestellung (per Vorkasse) vor Warenlieferung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| mal angenommen ein Käufer K hat in einem Shop eine Ware per Vorauskasse bestellt. Hierfür war es notwendig sich zu registrieren und beim Abschluss der Bestellung die AGB zu akzeptieren. Leider konnte Käufer K die AGB nicht einsehen, da immer nur ein leeres Fenster kam. Das Abschalten des Popupblockers hat nicht geholfen. Dennoch hat Käufer K die Bestellung fortgesetzt. Erst danach ist Käufer K aufgefallen, dass sich der Hauptsitz des Anbieters A in der Türkei befindet und Käufer K wurde etwas skeptisch. Da Käufer K den Betrag noch nicht überwiesen hatte und die Bestellung erst 2 Stunden her war, hat er per E-Mail die Bestellung storniert und sich dabei auf sein Widerrufsrecht bezogen. Ihm wurde per E-Mail geantwortet, dass das Widerrufsrecht nur für deutsche Shops gilt, die Ware versandfertig ist und erst nach Geldeingang versendet wird. In einer weiteren E-Mail von Käufer K hat er kurz geantwortet, dass da die Ware noch nicht versendet wurde, er vom Kauf zurücktritt. Daraufhin ist ihm von Anbieter A geantwortet worden, die Ware sei versandt und wenn er nicht zahle wird per Inkasso das Geld eingetrieben. Mal angenommen der Shop läuft unter einer deutschen Domäne, Hauptsitz ist in der Türkei. Auf den Seiten kann man die AGB nicht abrufen. Und mal angenommen Käufer K fordert die AGB an und bekommt als Antwort von Anbieter A, dass es bei ausländischen Shops nicht erforderlich ist, AGB zu haben. Allerdings wird auf den deutschen Internet-Seiten von Anbieter A die AGB beim Datenschutz erwähnt. Die AGB kann Käufer K aber an keiner Stelle finden. Käufer K fragt sich "Ist das nicht etwas übertrieben und dubios? Wie kann man sich am Besten verhalten?" Sollte Käufer K die Annahme des Paketes verweigern, falls überhaupt eines kommt? |
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