Dies ist eine Diskussion zu Starke Gerüche im Innenraum - Mangel an der Sache? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Starke Gerüche im Innenraum - Mangel an der Sache? Folgendes Fallbeispiel: Ein Paar P erwirbt einen Gebrauchtwagen. Weil der Händler H sehr weit weg ist, erkundigt sich P vorher bei H nach Auffälligkeiten und Dingen, die man wissen sollte. Nein, das Auto ist total in Ordnung und wirklich Top, meint H. Sicherlich ist zu beachten, dass ein vier Jahre altes Fahrzeug keinen Neuwagen darstellt. Das ist klar. Dafür besteht selbstverständlich Verständnis. Sonst gibt es keine Auffälligkeiten. Gut. P und H einigen sich schon am Telefon. P kommt die weite Strecke zu H und sieht das Fahrzeug in der Werkstatt stehen. Es soll noch komplett aufbereitet werden und für eine ordentliche Übergabe klar gemacht werden. P lässt eine Anzahlung von zwei Dritteln da und vereinbart einen Abholungstermin eine Woche später. Bei der Abholung stellt P fest, dass der Innenraum doch sehr deutlich riecht. Ein Raucherwagen? Nein. Aber vier (!) Duftbäume. Skepsis. P fragt nach, ob nicht doch etwas auffälliges zu erwähnen gewesen wäre. H meint, dass die Vorbesitzer einen großen Hund hatten. Aber dies sei ja nicht verboten, und so etwas kommt nun einmal vor. Der Geruch verschwindet nach ein paar Tagen, sagt H. Schon auf der Heimfahrt erbricht sich P fast. Zuhause angekommen, fliegen zuerst die vier Duftbäume raus. Noch eine gute Woche später ist der Geruch kaum mehr zu ertragen. Es stinkt fürchterlich, trotz chemischer Keule und parken mit offenen Scheiben auf dem heimischen Grundstück. FRAGE: Ist hier ein Mangel geltend zu machen? In Richtung Kaufpreisminderung oder Nachbesserung? Eine Behandlung mit speziellen Methoden (Aktivsauerstoff, ausgeführt von darauf spezialisierten Firmen) würde den Geruch per sofort beenden. Müsste H die Innenraumreinigung übernehmen? |
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| AW: Starke Gerüche im Innenraum - Mangel an der Sache? Man kann wohl von einem Sachmangel ausgehen. Das Fahrzeug ist für die gewöhnliche Verwendung nicht geeignet. P sollte dem H eine Frist setzen zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels). Und erst nach Erfolglosigkeit die professionelle Reinigung selbst vornehmen lassen. Die Kosten muss dann der H im Zuge des Schadensersatzes zahlen.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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