Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Selbstbeseitigung von Mängeln

Dies ist eine Diskussion zu Selbstbeseitigung von Mängeln innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 12:59
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, verzollnix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, verzollnix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, verzollnix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, verzollnix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, verzollnix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, verzollnix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, verzollnix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, verzollnix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, verzollnix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, verzollnix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Selbstbeseitigung von Mängeln

Ich grüble gerade über der Frage, ob die Selbstbeseitigung eines Mangels ohne vorherige Fristsetzung nicht nur den Nacherfüllungsanspruch eines Käufers gemäß § 437 selber beseitigt, sondern auch dazu führt, dass der Käufer keinen Ersatz für ihm entstandene Aufwendungen für die Feststellung eines Mangels mehr begehren kann?

Palandt sagt: Selbstbeseitigung des Mangels [...] führt zum Verlust des Anspruchs aus § 437 BGB) (Rz 4a zu § 437). Der BGH hat festgestellt, dass der Käufer weder Ersatz der Selbstbeseitigungskosten aus § 437 noch Ersatz ersparter Nacherfüllungsaufwändungen nach § 326 II 2 begehren kann.(BGH, Urt. v. 23.02.2005 – VIII ZR 100/04)

Auf der anderen Seite obliegt dem Käufer die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels, so dass ein Käufer i.d.R. Aufwendungen hat, die vor der Beseitigung eines Mangels entstanden sind. Sollten diese tatsächlich quasi verwirkt sein durch die Selbstbeseitigung - selbst wenn sie sich von den Mangelbeseitigungskosten klar abgrenzen lassen?

Ich könnte mir vorstellen, dass das in der Praxis zu seltsamen Kostallationen führen würde - und ich vermag nicht zu glauben, dass das so beabsichtigt ist???

Hat jemand eine Idee für eine Anspruchsgrundlage?

Danke & Gruß

verzollnix
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Pkw-Kauf mit lauter Mängeln Kaufrecht / Leasingrecht 27.04.2009 10:24
Kaufpreisminderung bei verborgenen Mängeln Immobilienrecht 19.02.2009 13:16
Möbelkauf mit Mängeln Kaufrecht / Leasingrecht 02.04.2008 01:01
Entschädigung bei Mängeln Handelsrecht 25.02.2008 17:31
Schuhumtausch bei Mängeln?! Bürgerliches Recht allgemein 01.08.2006 19:17





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN