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Schadenseratz bei nicht mehr lieferbarem Artikel

Dies ist eine Diskussion zu Schadenseratz bei nicht mehr lieferbarem Artikel innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 09.11.2011, 11:50
tmz tmz ist offline
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Schadenseratz bei nicht mehr lieferbarem Artikel

Hallo,

folgender Fall: Händler Z bietet in seinem Online-Shop Artikel mehrerer Partner an. Rechnungen erstellt Z, Lieferung erfolgt durch die jeweiligen Partnerunternehmen.
Nun bestellt A den Artikel A1 zu einem sehr günstigen Preis. Wenige Tage später erhält A eine Rechnung von Z mit dem Hinweis, dass die Lieferung durch Partner P erfolgt. Nun geschieht drei Wochen nichts. A fragt dann bei Z nach, wann mit der Lieferung zu rechnen sei. Z teilt mit, dass der Artikel leider vergriffen sei und die Bestellung storniert würde.
Stellt die Zusendung einer Rechnung nun nicht die Annahme des Kaufvertrages durch Z dar und hat A Anrecht auf Schadensersatz, da er den bestellten Artikel nun für einen Mehrpreis von rund 40% bei Händler X kaufen muss?

Vielen Danl vorab für alle Tipps.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 12:13
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AW: Schadenseratz bei nicht mehr lieferbarem Artikel

Zitat:
Zitat von tmz Beitrag anzeigen
Hallo,

folgender Fall: Händler Z bietet in seinem Online-Shop Artikel mehrerer Partner an. Rechnungen erstellt Z, Lieferung erfolgt durch die jeweiligen Partnerunternehmen.
Nun bestellt A den Artikel A1 zu einem sehr günstigen Preis. Wenige Tage später erhält A eine Rechnung von Z mit dem Hinweis, dass die Lieferung durch Partner P erfolgt. Nun geschieht drei Wochen nichts. A fragt dann bei Z nach, wann mit der Lieferung zu rechnen sei. Z teilt mit, dass der Artikel leider vergriffen sei und die Bestellung storniert würde.
Stellt die Zusendung einer Rechnung nun nicht die Annahme des Kaufvertrages durch Z dar und hat A Anrecht auf Schadensersatz, da er den bestellten Artikel nun für einen Mehrpreis von rund 40% bei Händler X kaufen muss?

Vielen Danl vorab für alle Tipps.
Zur Beurteilung sind die AGBs des "Händlers Z" notwendig. Entscheidend ist m.E. welche Funktion Z. in dieser Konstellation einnimmt. Z.B.: wird er Vertragspartner oder ist er "nur" Vermittler, der hinsichtlich der Rechnungstellung als eine Art Clearingstelle arbeitet?

Ohne Kenntnis der AGB wird man da nicht weiter kommen.
__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 13:18
tmz tmz ist offline
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AW: Schadenseratz bei nicht mehr lieferbarem Artikel

Laut AGB ist Z Vertragspartner von A und nicht nur Vermittler der Bestellung.
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