Dies ist eine Diskussion zu Schadenersatzwegen wegen entgangener Urlaubsfreude bei defekter Kamera? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Schadenersatzwegen wegen entgangener Urlaubsfreude bei defekter Kamera? Als neues Mitglied möchte ich erst einmal ein großes Kompliment aussprechen. Tolle Sache, dass es hier die Möglichkeit gibt, sich die Meinung anderer anzuhören, bevor man möglicherweise rechtliche Schritte in die Wege leitet. Spart Geld und entlastet die Gerichte - super! Deshalb vorab meinen herzlichen Dank, die sich die Zeit nehmen und auch viel Mühe machen. In der Hoffnung, alle Foren-Regeln richtig verstanden zu haben hier nun mein erster Formulierungsversuch: Mal angenommen A kauft eine hochwertige Unterwasserkamera für einen "außergewöhnlichen" Tauchurlaub. Nach Erhalt der Ware überprüft A die Ware und kann keine Mängel feststellen. Im Urlaub wird dann aber ein "versteckter Mangel" sichtbar. Jedes Mal, wenn gegen das Licht fotografiert wird (Also gerade auch von unter zur Wasseroberfläche hin!) erscheint an der selben Stelle ein hässlicher Fleck auf jedem Bild. A setzt sich nach dem Urlaub mit dem Verkäufer B in Verbindung, der sich sehr verständnisvoll zeigt. Allerdings kann dieser die Ware auch nur an den Hersteller C zurückschicken, da es sich vermutlich um einen Produktionsfehler handelt. Jetzt stellt sich für A die Frage, ob er gegen B oder C Ansprüche geltend machen kann. Hierbei ist nicht die übliche Prozedur (Reparatur, Tausch etc.) gemeint, sondern vielmehr ginge es ihm um den Umstand, dass fast alle wirklich interessanten Fotos (Schon mal einen Tigerhai gestreichelt?) im Prinzip nicht zu gebrauchen sind. Wäre es denkbar, dass A entsprechende Software von B oder eher C zur Verfügung gestellt bekommt, um die mangelhaften Bilder wenigstens im Ansatz digital nachbearbeiten zu können? Welche Möglichkeiten könnte A noch haben? Ich freue mich auf eure Meinung! Herzlichen Dank! Franzel |
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| AW: Schadenersatzwegen wegen entgangener Urlaubsfreude bei defekter Kamera? für weitergehende Ansprüche als über die bereits zitierten hinaus, fehlt es m.W. an einer Rechtsgrundlage. Vllt. kann man mit dem Händler noch eine Kulanz vereinbaren.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Schadenersatzwegen wegen entgangener Urlaubsfreude bei defekter Kamera? Solange die Bilder rein privat sind, sehe ich keine Möglichkeit für Schadenersatz. Ich wüsste nicht, wie das Betrachten der Bilder im Nachhinein in Euro zu beziffern wäre (Erinnerungen sind auch da). Anders bei einem gewerblichen Fotografen, der die Kamera zu diesem Zweck erstanden hätte (allerdings hätte der nicht nur eine Ersatzkamera dabei). Man muss es eben so machen wie Ekel Alfred, als er sich die Tauchausrüstung von Koslowski lieh: im Eimer ausprobieren!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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