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Sachmängelgarantie wird verweigert

Dies ist eine Diskussion zu Sachmängelgarantie wird verweigert innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 10.11.2011, 20:26
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Sachmängelgarantie wird verweigert

Hallo und Guten Abend,

folgende Situation.

Herr P. kauft ein Auto bei Händler B. Anfang September 2011 mit BJ 2005 und 83000km auf der Uhr. Ende Oktober leuchtet u blinkt die Öllämpe während der Fahrt auf. Sofort lässt Herr P. den Wagen abschleppen und in eine Werkstatt bringen. Dort wird ein zu niedriger Öldruck festgestellt. Weiteres konnte diese Werkstatt nicht raus finden. Darauf hin hat Herr P. den Händler B. kontaktiert, welcher einen KVA bekommen wolle. Das Auto wurde in eine Vertragswerkstatt geschleppt und untersucht: Defekte Ölpumpe und defektes Antriebsmodul - Kosten 2000EUR. Lt. Vertragswerkstatt gilt hier die Gewährleistung durch den Händler, wie auch eine weitere Werkstatt dies bestätigte. Händler B. schreibt Herrn P., dass sie nicht die Kosten übernehmen, da verschleißbedingte Bauteile nicht unter die Gewähleistung fallen und bereits nach dem Kauf 7000km gefahren worden sind. Nun zum Problem: das die Ölpumpe und das Antriebsmodul keine Verschleißteile sind sondern Bauteile der Baugruppe Motor angehören ist schon klar - wenn hier eine andere Meinung herrscht, bitte angeben. Kann sich der Händler B. auf die gefahrenen KM beziehen? Tritt nicht für den Herrn P. die normale 6 monatige Garantie ein und der Händler B. muss das Aufkommen des Mangels nach Kauf beweisen. Es gibt einen Beschluss:

OLG Dresden, Urteil vom 26.10.2006 (Az. 9 U 732/06)
"Bei Unaufklärbarkeit der tatsächlichen
Schadensursache kommt es darauf an, ob
jede der möglichen Ursachen für sich
betrachtet eine vertragswidrige Beschaffenheit
darstellen würde. Die Vermutung, dass
ein Mangel, der sich innerhalb der ersten 6
Monate zeigt, bereits bei Gefahrübergang
bestand, gilt nicht für eine möglicherweise
defekte Ölpumpe, wenn der Käufer mit dem
Fahrzeug noch eine Fahrstrecke von ca.
4.600 km zurückgelegt hat."

und der macht dem Herrn P. Sorgen. Wenngleich dieser Beschluss viell dem Händler B. nicht bekannt ist, aber er sich darauf doch berufen könne? Hat Herr P. mit Hilfe eines RA Erfolg den Rechtsstreit zu gewinnen??
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