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rücktrittsrecht vom kaufvertrag?

Dies ist eine Diskussion zu rücktrittsrecht vom kaufvertrag? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 21:31
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rücktrittsrecht vom kaufvertrag?

also nehmen wir mal an person a verkauft ein handy bei einem onlinebietverkaufshaus an person b!die ware wird als neu mit rechnung und 24montiger garantie angepriesen!person b gefällt die ware nun doch nicht und verkauft sie mit den gleichen konditionen über eine private anzeige auch mit der zusicherung es bestehe noch fast 24 monate herstellergarantie!auf grund dieser zusicherung kauft nun person c dieses handy,nach 8 tagen nach dem kauf nehmen wir weiter an,das handy geht kaputt!person c wendet sich nun an den hersteller ,welcher festellt das für dieses gerät keine garantie mehr besteht,da dieses gerät ein austauschgerät auf kulanz eines alten nicht mehr zu reparierenden handys war und dessen garantie übergegangen ist auf das neue gerät und die garantie des alten nun abgelaufen ist!sprich der kaufvertrag/rechnung des handys war nach allem anschein eine fälschung,denn aus dieser rechnung würde hervorgehen das es sich um ein neues gerät handelt!meine frage,wenn dem allen so wäre hat dann person c anspruch von dem kaufvertrag aufgrund falscher aussagen und falscher rechnung zurückzutreten,sprich das handy zurückzugeben und sein geld wieder zu verlangen!oder muss sich person c an person a wenden,mit dem er ja eigentlich gar nichts "zu tun" hat???
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Alt 20.07.2011, 12:00
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AW: rücktrittsrecht vom kaufvertrag?

M. E. besteht ein Rücktrittsrecht, da die Herstellergarantie zumindest unter den erweiterten Sachmangelbegriff fällt und die Behebung des Mangels unmöglich ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 20:33
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AW: rücktrittsrecht vom kaufvertrag?

man sollte sich den beitrag richtig durchlesen und nicht nur die überschrift!
es wurde gefragt ob person c aufhebungsanspruch an person b hat,oder ob er sich direkt an person c wenden muss,mit dem er ja eigentlich keinen vertrag geschlossen hat!
mfg
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  #4 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 23:16
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AW: rücktrittsrecht vom kaufvertrag?

Zitat:
Zitat von noway1968 Beitrag anzeigen
man sollte sich den beitrag richtig durchlesen und nicht nur die überschrift!
es wurde gefragt ob person c aufhebungsanspruch an person b hat,oder ob er sich direkt an person c wenden muss,mit dem er ja eigentlich keinen vertrag geschlossen hat!
mfg
Ich habe den Beitrag durchaus verstanden, was freilich nicht ganz einfach war, weil der Verfasser nicht eben ein Genie im Umgang mit der deutschen Sprache und Rechtschreibung ist. Der Sachverhalt ist in Kürze: A veräußert Handy an B, B verkauft es an C, Handy ist mangelhaft. Dann muss sich C an B halten. Hinsichtlich des Mangels, lies meinen ersten Beitrag.

Es ist gelinde gesagt auch eine Unverschämtheit, dass jemand, der einen derart schlecht geschriebenen Beitrag hier einstellt, sich darüber echauffiert, dass dieser vermeintlich nicht gelesen wurde.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 23:57
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AW: rücktrittsrecht vom kaufvertrag?

Zitat:
ob person c aufhebungsanspruch an person b hat,oder ob er sich direkt an person c wenden muss
Wir sind in der Tat bemüht - aber warum sollte sich C an sich selber wenden?
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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