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Rücktritt von Küchenablöse

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt von Küchenablöse innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 12.07.2011, 00:52
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Rücktritt von Küchenablöse

Angenommen bei der Übernahme einer Wohnung schließt ein Nachmieter mit dem Vormieter einen schriftlichen Kaufvertrag für eine Einbauküche ab, in der Annahme, dass kurz darauf auch ein Mietvertrag für die Wohnung zustande kommt. Wenn der Kaufvertrag nun nur enthielte "beinhaltet die Übernahme einer Gebrauchtküche" (und ein paar weitere Details zu der Küche an sich, sowie natürlich den Kaufpreis), jedoch keinen Satz, der den Kauf explizit vom Abschluss eines Mietvertrages abhängig macht:
müsste der Nachmieter dann die Küche trotzdem kaufen, wenn der Mietvertrag wider Erwarten nicht zustande käme und der Vormieter auf den Kauf bestünde? Könnte der Vormieter argumentieren, dass der Kaufvertrag gültig ist und unabhängig von einem Mietvertrag beiderseits erfüllt werden muss?

Würde sich in diesem Fall irgendwie die Tatsache auswirken, dass der Nachmieter gar keinen Zugang zu der Küche hätte, da er ohne Mietvertrag ja nun doch kein Mieter der Wohnung wäre?
Oder die Formulierung mit "Übernahme", die sich ja darauf bezieht, dass hier etwas vom einem Vormieter durch einen Nachmieter übernommen wird - ein Verhältnis der zwei Parteien, dass es ja ohne Mietvertrag dann gar nicht gibt?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 17:54
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AW: Rücktritt von Küchenablöse

Zitat:
Wenn der Kaufvertrag nun nur enthielte "beinhaltet die Übernahme einer Gebrauchtküche" (und ein paar weitere Details zu der Küche an sich, sowie natürlich den Kaufpreis), jedoch keinen Satz, der den Kauf explizit vom Abschluss eines Mietvertrages abhängig macht:
Daraus geht ja hervor, dass der Kaufvertrag an eine Bedingung geknüpft ist, oder??
Wie ist denn dr agnze Wortlaut?
der Ausschlussklausel bedarf es dabei m.E. dann nicht mehr.
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