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Rücktritt von Kaufvertrag nach erfolglosen Reperaturen vom Hersteller ?

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt von Kaufvertrag nach erfolglosen Reperaturen vom Hersteller ? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 15:06
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Rücktritt von Kaufvertrag nach erfolglosen Reperaturen vom Hersteller ?

Hi,

angenommen, Person A kauft einen AV-Receiver der Marke Y im Eletrogeschäft S.
Nun sei der Receiver defekt und A bringe ihn, aufgrund einer Nachfrage bei Y, direkt zu ihrem Reperatur-Service, mit Geschäft S hat er gar keinen Kontakt aufgenommen.
Nach der Reperatur trete der selbe Defekt nun ein zweites mal auf und A gäbe das Gerät wieder beim Servicepartner von Y ab.
Angenommen, dieser Defekt tritt nun erneut nach der zweiten Reperatur auf, könnte sich A dann an Geschäft S wenden, um ein Neugerät zu verlangen ?
Wer wäre dann hier der Ansprechpartner ?

Vielen Dank im Vorraus !
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  #2 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 20:22
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AW: Rücktritt von Kaufvertrag nach erfolglosen Reperaturen vom Hersteller ?

Das ist ein Problem;
Y hat wahrscheinlich eine Garantie gegeben.

S trägt die gesetzliche Gewährleistung.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 22:33
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AW: Rücktritt von Kaufvertrag nach erfolglosen Reperaturen vom Hersteller ?

Welche Möglichkeiten hätte A denn, wenn dieses Problem noch mehrmals auftreten sollte ?
Die Garantie von Y würde sich ja auch nicht verlängert, wenn das Gerät erfolglos repariert worden wäre, oder ?
Wäre dann nach Ablauf der 24 Monate plötzlich Schluss mit einem funktionierenden Gerät, nur weil Y es nicht geschafft habe, den Fehler zu beheben ?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 22:48
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AW: Rücktritt von Kaufvertrag nach erfolglosen Reperaturen vom Hersteller ?

das ist halt ein ähnliches Problem wie hier:

Gewährleistung bei Inanspruchnahme con Garantie

Um seine Rechte zu kennen, muss man unterscheiden können zwischen der Garantie und der gesetzlichen Gewährleistung.

A hat natürlich immer noch die Rechte aus der gestzl.Gewährleistung gegenüber dem verkäufer.

der verkäufer könnte jetzt aber eventuell argumentieren,
dass die Reparaturen nicht fachmännisch ausgeführt worden sind;
eventuell kann der käufer aufgrund der fehlgeschlagenen
reparaturen den Sachmangel auch nicht mehr nachweisen.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 23:00
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AW: Rücktritt von Kaufvertrag nach erfolglosen Reperaturen vom Hersteller ?

Danke für die Antwort, aber ich bin mir nicht sicher, ob man das identisch auf meinen erdachten Fall übetragen könnte, da:

-das Gerät nach wie vor das selbe sei, bei der ersten Reparatur nur ein Bauteil getauscht worden sei
-eine Zurückweisung von S "sollte" unwahrscheinlich sein, da die Werkstatt die einzig anerkannte von Y sei und sie auch in Y's Namen Reparaturen durchführe

Solange aber A nicht einen dritten Defekt am Gerät erleide, würde er schon sehr zufrieden sein...
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  #6 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 23:29
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AW: Rücktritt von Kaufvertrag nach erfolglosen Reperaturen vom Hersteller ?

In der Tat ... in dem von berniebär verlinkten Thread,
sind nochr diverse Fragen offen.

In dem hier skizzierten Fall handelt es sich aber
( auch wenn man sinnloserweise noch Fragen stellen könnte )
doch offensichtlich um eine Selbstvornahme, das der Verkäufer S
vollständig umgangen wurde und das Gerät tatsächlich verändert wurde.

IMHO ist der Verkäufer in diesem Fall aus der Veranstaltung entlassen.... ich sehe nicht wie die Serviceleistung dem Verkäufer zuzurechnen ist.
__________________
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Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #7 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 23:35
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AW: Rücktritt von Kaufvertrag nach erfolglosen Reperaturen vom Hersteller ?

Zitat:
Welche Möglichkeiten hätte A denn, wenn dieses Problem noch mehrmals auftreten sollte ?
Gegenüber S eher keine. Y verliert möglicherweise irgendwann die Lust und bietet eine (Zeitwert-)Gutschrift an ( nachfragen ) ...
oder hal iin der Bucht verschleudern.
Zitat:
Die Garantie von Y würde sich ja auch nicht verlängert, wenn das Gerät erfolglos repariert worden wäre, oder ?
Das hängt von den Garantiebedingungen von Y ab.

Zitat:
Wäre dann nach Ablauf der 24 Monate plötzlich Schluss mit einem funktionierenden Gerät, nur weil Y es nicht geschafft habe, den Fehler zu beheben ?
Im Prinzip schon - wie bei allen anderen Sachen auch.
Allerdings rechnet sich das für kaum einen Hersteller unendlich oft zu reparieren ( Lohnkosten ).
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 12:02
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AW: Rücktritt von Kaufvertrag nach erfolglosen Reperaturen vom Hersteller ?

Die Gewährleistungsrechte gelten zwischen den Vertragsparteien, also Käufer und direkter Verkäufer. Der Hersteller, wird nicht Vertragspartner im Sinne der Gewährleistung. Der Verkäufer hätte die Möglichkeit haben müssen zu reparieren/neuliefern (Wahlrecht beim Käufer). Wenn das Gerät weiterhin beschädigt ist, würde ich es nehmen zum Verkäufer bringen und um Neulieferung bitten oder reparatur. Unter Angabe des Mangels. Er muss ja von den Versuchen beim Hersteller nichts erfahren...Wenn aber der Hersteller bereits mehrfach vergeblich versucht hat, die Sache zu reparieren, würde ich mich mal schlau machen, welchen Inhalt die Garantie hat. Denn die Garantie ist nichts anderes als ein weiterer Vertrag. Vielleicht steht dem A bereits der Geldwert oder ein neues Gerät zu.
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  #9 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 17:08
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AW: Rücktritt von Kaufvertrag nach erfolglosen Reperaturen vom Hersteller ?

Zitat:
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Person A kauft einen AV-Receiver der Marke Y im Eletrogeschäft S.
Nun sei der Receiver defekt und A bringe ihn, aufgrund einer Nachfrage bei Y, direkt zu ihrem Reperatur-Service, mit Geschäft S hat er gar keinen Kontakt aufgenommen.
Vermutlich ist Y nicht nur/erst aufgrund des "mündlichen Reparaturversprechens" gegenüber dem A in der Pflicht, sondern bereits aufgrund eines Garantieversprechens ( § 443 BGB ). Als Verbraucher kann A verlangen, daß ihm die Garantieerklärung in Textform mitgeteilt wird ( § 477 BGB ); sie hätte den Hinweis "auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers [ zu enthalten ] sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden".

Wenn nun der Verkäufer S für den AV-Receiver damit geworben hätte, daß der Hersteller Y für das von ihm angebotene Gerät eine Hersteller-Garantie gewährt - dann wird der Verkäufer S, mit Rücksicht auf den in der Garantieerklärung anzuführenden Hinweis, daß die Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht einschränkt, eine Gewährleistung nicht mit der Begründung verweigern können, aufgrund der Wahrnehmung der von ihm beworbenen Hersteller-Garantie seien nun "leider" die Gewährleistungsrechte des Käufers eingeschränkt/erloschen ...

Hatte denn der mit der Hersteller-Garantie werbende Verkäufer klar und unmißverständlich darüber informiert, daß und wie im Mängelfall von ihm Nacherfüllungsleistungen erbracht würden?

Nur wenn bei irgendeinem "fremden" Garantiegeber eine Garantieleistung gekauft worden wäre, mit der der Verkäufer sein eigenes Angebot nicht beworben hätte, könnte er bei vorrangiger Inanspruchnahme der Garantie anstelle der Händler-Gewährleistung berechtigterweise argumentieren, ein reklamierter Defekt sei bis zum Beweis des Gegenteils vermutlich auf das "Kaputtreparieren" des fragwürdigen Garantiegebers zurückzuführen.

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