Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt von Fremdsprachenkurs innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Rücktritt von Fremdsprachenkurs ich hoffe hier an paar Antworten zu bekommen wie der u.g. Fall gelöst werden könnte. Eine Person meldet sich für eine Fremdsprachenweiterbildung bei einem örtlichen Bildungsträger an, besucht eine Sitzung und stellt dann fest, dass seine Anforderungen nicht erfüllt werden. Dies teilt er dem Bildungsträger mit und möchte von dem besagtem Kurs zurücktreten, sowie seine Gebühren anteilig zurück erstattet haben. Der Kursanbieter weigert sich jedoch und bezieht sich auf folgende Passage in seinen AGB´s: "Bei späterem Rücktritt wird das volle Kursentgelt fällig". Ist es aus gesetzlicher Sicht dennoch möglich die Gebühren anteilig zurückzufordern? Schon mal Danke für die Antworten. Tom |
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| AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs Zitat:
![]() Der Teilnehmer hat den Vertrag unterschrieben und die AGB akzeptiert. |
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| AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs Einen Vertrag hat er nie unterschrieben. Die Anmeldung erfolgte per E-Mail. |
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| AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs Zitat:
Gab es eine Anmeldebestätigung? |
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| AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs Ja die gab es vom Bildungsanbieter. |
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| AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs Zitat:
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| AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs Ok das ein Vertrag zustande gekommen ist bezweifle ich ja gar nicht :-) Aber vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit das nur eine Sitzung bezahlt werden muss und nicht der ganze Kurs (der ja nicht besucht wird). |
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| AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs Zitat:
Könnte mir höchstens noch vorstellen, dass man sein Geld zurückerhält, wenn man nachweislich aufgrund von Krankheit nicht an dem Kurs teilnehmen kann. |
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| AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs Folgende Passage steht in den Geschäftsbedingungen des Anbieters: § 6 Rücktritt durch die Teilnehmenden (1) Bei allen Kursen ist der Rücktritt bis spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn (Posteingang) zu erklären. Im Falle eines fristgerechten Rücktritts wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro fällig. Bei späterem Rücktritt wird das volle Kursentgelt fällig. Abbruch wegen Krankheit entfällt meiner Meinung nach, da kein Nachweis vorhanden. |
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| AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs Zitat:
Ansonsten hat A mM nach Pech....... |
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