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Rücktritt von Fremdsprachenkurs

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt von Fremdsprachenkurs innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 08:11
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Rücktritt von Fremdsprachenkurs

Guten Morgen Zusammen,

ich hoffe hier an paar Antworten zu bekommen wie der u.g. Fall gelöst werden könnte.

Eine Person meldet sich für eine Fremdsprachenweiterbildung bei einem örtlichen Bildungsträger an, besucht eine Sitzung und stellt dann fest, dass seine Anforderungen nicht erfüllt werden. Dies teilt er dem Bildungsträger mit und möchte von dem besagtem Kurs zurücktreten, sowie seine Gebühren anteilig zurück erstattet haben.

Der Kursanbieter weigert sich jedoch und bezieht sich auf folgende Passage in seinen AGB´s: "Bei späterem Rücktritt wird das volle Kursentgelt fällig".

Ist es aus gesetzlicher Sicht dennoch möglich die Gebühren anteilig zurückzufordern?

Schon mal Danke für die Antworten.

Tom
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 08:34
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AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs

Zitat:
Zitat von Tom1101
Der Kursanbieter weigert sich jedoch und bezieht sich auf folgende Passage in seinen AGB´s: "Bei späterem Rücktritt wird das volle Kursentgelt fällig".

Ist es aus gesetzlicher Sicht dennoch möglich die Gebühren anteilig zurückzufordern?
Ich wüsste nicht wieso
Der Teilnehmer hat den Vertrag unterschrieben und die AGB akzeptiert.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 09:30
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AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs

Einen Vertrag hat er nie unterschrieben. Die Anmeldung erfolgte per E-Mail.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 09:35
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AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs

Zitat:
Zitat von Tom1101
Einen Vertrag hat er nie unterschrieben. Die Anmeldung erfolgte per E-Mail.
Das macht nichts. Verträge können schließlich auch mündlich abgeschlossen werden.

Gab es eine Anmeldebestätigung?
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  #5 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 09:37
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AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs

Ja die gab es vom Bildungsanbieter.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 09:38
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AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs

Zitat:
Zitat von Tom1101
Ja die gab es vom Bildungsanbieter.
..und damit ist der Vertrag zustande gekommen
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  #7 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 10:18
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AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs

Ok das ein Vertrag zustande gekommen ist bezweifle ich ja gar nicht :-)
Aber vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit das nur eine Sitzung bezahlt werden muss und nicht der ganze Kurs (der ja nicht besucht wird).
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  #8 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 10:25
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AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs

Zitat:
Zitat von Tom1101
Ok das ein Vertrag zustande gekommen ist bezweifle ich ja gar nicht :-)
Aber vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit das nur eine Sitzung bezahlt werden muss und nicht der ganze Kurs (der ja nicht besucht wird).
Und was steht dbzgl. im Vertrag oder in den AGB?

Könnte mir höchstens noch vorstellen, dass man sein Geld zurückerhält, wenn man nachweislich aufgrund von Krankheit nicht an dem Kurs teilnehmen kann.
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  #9 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 10:41
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AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs

Folgende Passage steht in den Geschäftsbedingungen des Anbieters:
§ 6 Rücktritt durch die Teilnehmenden
(1) Bei allen Kursen ist der Rücktritt bis spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn (Posteingang) zu erklären. Im Falle eines fristgerechten Rücktritts wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro fällig. Bei späterem Rücktritt wird das volle Kursentgelt fällig.

Abbruch wegen Krankheit entfällt meiner Meinung nach, da kein Nachweis vorhanden.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 10:44
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AW: Rücktritt von Fremdsprachenkurs

Zitat:
Zitat von Tom1101
Folgende Passage steht in den Geschäftsbedingungen des Anbieters:
§ 6 Rücktritt durch die Teilnehmenden
(1) Bei allen Kursen ist der Rücktritt bis spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn (Posteingang) zu erklären. Im Falle eines fristgerechten Rücktritts wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro fällig. Bei späterem Rücktritt wird das volle Kursentgelt fällig.

Abbruch wegen Krankheit entfällt meiner Meinung nach, da kein Nachweis vorhanden.
Gut, die Passage bezieht sich auf einen Rücktritt vom Vertrag, sprich, vor dem Kursbeginn. Hier hat der Kurs ja bereits angefangen. Steht dazu nichts weiter in dem Vertrag?

Ansonsten hat A mM nach Pech.......
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