Dies ist eine Diskussion zu rücktritt vom vertrag wegen nicht mitgeteilter automatischer verlängerung möglich? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| rücktritt vom vertrag wegen nicht mitgeteilter automatischer verlängerung möglich? Nach späteren ca. 18 Monaten stellt man fest, dass sich der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert hat und eine ordentliche Kündigung von z.B. 20 Werktagen wie. z.B. in den AGBs angegeben, nicht möglich ist. Ist in diesem genannten Beispiel ein Rücktritt vom Vertrag möglich? Wenn eine zweite Kündigung bzw. Reklamation mit verweis auf die dem Schreiben beigefügten ABGs und Produktbeschreibung (in papierform) nicht akzeptiert wird. Welche Möglichkeiten hat der verbraucher dann um sich doch vom Vertrag lösen zu können? Nächste Frage, wenn z.B. die Vertragsunterlagen in form von Papier oder daueraftem Datenträger nicht vorliegen und bis zu diesem Zeitpunkt so auch nicht vorlagen, kann man auf Zusendung der Vertragsunterlagen in Papierform bestehen? Gibt es da dann eine Erfüllungsfrist? Eine weitere Frage noch in diesem Beispiel. Wenn beispielsweise angeboten wird, - DSL Anschluss x * - Hardware x * - Tarif x * * Angebot beinhaltet auch den Abschluss eines neuen Vertrages über einen DSL Anschluss mit ANBIETER X . preisinformation ....mindestvertragslaufzeit 12 monate... lassen sie Prüfen ob das DSL Paket auf für ihren Anschluss bereitgestellt werden kann. a. ist in diesem Beispiel nach Ablauf der 12 Monate eine Kündigung einzelner Positionen möglich? b. wenn in dem Beispiel nicht die Hardware x sondern eine Hardware Y (geringerer Funktionsumfang, ggf. schlechtere qualität, sehr ähnliche Produktbezeichnung) geliefert wird, kann dann nach 18 Monaten noch nach nacherfüllung bestanden werden? c. wenn in dem Beispiel der Anschluss x, nur 1/3 der im angebot angegebenen geschwindigkeit erreicht , obwohl am Anschluss technissch sogar eine 6 fache geschwindigkeit möglich wäre, der Mangel aber erst später durch einen detailierten Test/Prüfung festgehalten wird. Der Mangel wird nach zweimaliger aufforderung geprüft, mit dem Ergebnis "es konnte kein Fehler festgestellt werden" gleichzeitig ist ab/mit der erneuten in auftrag gegebenen Prüfung der Mangel behoben. Ist hier rückwirkend eine minderung der entrichteten Monatlichen gebühr möglich? d. was ist in diesem Beispiel wenn der Käufer/Kunde nach Ende der ersten 12 Monaten zu einem anderen Online Anbieter wechseln möchte(und dem neuen Online Anbierer einen Wechselauftrag erteilt), der bisherige Onlineanbieter aber den Wechsel ablehnt. Der bisherige Onlineanbieter berechnet weiterin die monatlichen Entgelte, der kunde surft auch weiterhin mit diesem Anbieter, da er an diesem Anschluss in dieser Zeit keinen anderen DSL Online anbieter nutzen kann. Muss der Kunde die anfallenden Gebühren in voller höhe bezahlen? Kann der bisherige Onlineanbieter den Wechsel ablehnen, muss der Kunden erst direkt Kündigen oder reicht ein Wechselauftrag an den neuen Onlineanbieter? e. wenn in dem Beispiel der Onlineanbieter zusätzlich zum Angebot unaufgefordert eine CD mit Software schickt, und diese ohne weiteres zutun mit z.B. 5 Euro monatlich mit in Rechnung stellt. Ist dann bei Zusammenfassung aller hier genannten Beispiele ein Rücktritt wegen unzumutbarbeit des vertragsverhältnisses möglich? Geändert von online_user3456 (11.11.2006 um 21:25 Uhr). |
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