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Rücktritt vom Vertrag? Einfach so möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Vertrag? Einfach so möglich? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 20:31
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Rücktritt vom Vertrag? Einfach so möglich?

Hallo,

Nehmen wir mal an, die Personen A und B schließen mit Person C einen mündlichen Kaufvertrag über 2 Tiere ab.
Es wird sich drauf geeinigt, dass der Betrag von xxx Euro in 2 Monatsraten bezahlt wird. Wenige Tage später kriegen die Personen A und B von der Person C eine Email, dass sie es sich doch anders überlegt hätten. Auf einmal wäre die Wohnung zu klein für die Tiere und man möchte ja nur das Beste für die Tiere.

Ist das rechtens?

Gruß
Berliner
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  #2 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 20:55
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AW: Rücktritt vom Vertrag? Einfach so möglich?

Nein. Der Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsgrund vorliegt, etwa, die nicht fristgerechte Zahlung seitens der Käufer und Nachfristsetzung seitens des Verkäufers.

Anders gilt nur, wenn sich eine Partei bei Vertragsschluss den Rücktritt vorbehalten hat.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 21:05
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AW: Rücktritt vom Vertrag? Einfach so möglich?

Naja... die Problematik die ich sehe ist... der Vertrag ist mündlich!
Besteht da überhaupt Aussicht auf Erfolg? Wenn ja wie sollte man verfahren?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 21:11
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AW: Rücktritt vom Vertrag? Einfach so möglich?

Zitat:
Zitat von Berliner-1961 Beitrag anzeigen
Naja... die Problematik die ich sehe ist... der Vertrag ist mündlich!
Besteht da überhaupt Aussicht auf Erfolg? Wenn ja wie sollte man verfahren?
A und B waren ja zu zweit, sie können also den Abschluss eines Kaufvertrages bezeugen. Man kann dem Verkäufer eine Fristz zur Übereignung des Tieres setzen, Zug um Zug gegen Zahlung der ersten rate und notfalls auf Übereignung dann auch klagen.
__________________
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 21:16
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AW: Rücktritt vom Vertrag? Einfach so möglich?

Es kam doch von C eine E-Mail. Auch wenn eine E-Mail kein so starkes Beweismittel ist, wie eine Urkunde, ist es (viel) besser als nichts.
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