Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Vertrag einer gebrauchten Sache innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Rücktritt vom Vertrag einer gebrauchten Sache jetzt brauche ich mal Euren Rat. Der Sachverhalt ist folgender: S kauft ein gebrauchtes Musikinstrument bei E**Bucht. Dieses kommt an, ist allerdings nicht spielbar, auch nicht reparabel. S möchte vom Vertrag zurücktreten, lässt sich aber darauf ein, dass ihr ein Ersatzinstrument geschickt wird. Das Ersatzinstrument ist ebenfalls fehlerhaft, weist ähnliche Mängel auf, ist also auch spielbar (von Anfang an, Gutachten vom Instrumentenbauer liegt vor). S tritt nun vom Vertrag zurück, schickt auch das Ersatzinstrument zurück, die Sendung wird aber vom Verkäufer abgewiesen. Welche Ansprüche hat S? Ich habe erst gelöst: Rücktritt vom Vertrag, da die Nachbesserung unmöglich ist und die Ersatzlieferung einer gebrauchten Ware fällt unter Unmöglichkeit, bzw. Nachbesserung durch Annahmeverweigerung des Paketes endgültig verweigert. Wenn ich richtig läge, würde meine Klage ja lauten: ...wird verurteilt, den Kaufpreis inkl. Versandkosten, Zinsen,... (Zug um Zug gegen Rückgabe der Kaufsache???) zurückzuerstatten. usw. Meint Ihr, man kann den Hilfsantrag stellen: 1. Es wird festgestellt, dass es sich beim Verkäufer um einen gewerblichen Verkäufer handelt. 2. Der Beklagte wird dazu verurteilt, dem Kläger ein Rücktrittsrecht gemäß § 355 einzuräumen. Ich hoffe das war jetzt nicht zu wirr, aber umso näher ich dem Klageantrag komme, desto unsicherer werde ich, ist schließlich mein erster .Vielleicht könnt Ihr ja helfen!! Dankeschön!! Geändert von marian88 (26.07.2011 um 08:51 Uhr). Grund: genauer formuliert, erweitert |
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| AW: Rücktritt vom Vertrag einer gebrauchten Sache mhm... ist der SV vielleicht zu ungenau? Wäre schön, wenn mal jemand was schreiben könnte. Ich weiß, dass die Sache etwas kompliziert und umfänglich ist, aber helfen würde es schon |
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