Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Rücktritt vom Vertrag einer gebrauchten Sache

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Vertrag einer gebrauchten Sache innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 20:57
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rücktritt vom Vertrag einer gebrauchten Sache

Hallo Foris,

jetzt brauche ich mal Euren Rat.

Der Sachverhalt ist folgender:

S kauft ein gebrauchtes Musikinstrument bei E**Bucht. Dieses kommt an, ist allerdings nicht spielbar, auch nicht reparabel. S möchte vom Vertrag zurücktreten, lässt sich aber darauf ein, dass ihr ein Ersatzinstrument geschickt wird.
Das Ersatzinstrument ist ebenfalls fehlerhaft, weist ähnliche Mängel auf, ist also auch spielbar (von Anfang an, Gutachten vom Instrumentenbauer liegt vor). S tritt nun vom Vertrag zurück, schickt auch das Ersatzinstrument zurück, die Sendung wird aber vom Verkäufer abgewiesen.

Welche Ansprüche hat S?

Ich habe erst gelöst:
Rücktritt vom Vertrag, da die Nachbesserung unmöglich ist und die Ersatzlieferung einer gebrauchten Ware fällt unter Unmöglichkeit, bzw. Nachbesserung durch Annahmeverweigerung des Paketes endgültig verweigert.



Wenn ich richtig läge, würde meine Klage ja lauten:

...wird verurteilt, den Kaufpreis inkl. Versandkosten, Zinsen,... (Zug um Zug gegen Rückgabe der Kaufsache???) zurückzuerstatten. usw.

Meint Ihr, man kann den Hilfsantrag stellen:

1. Es wird festgestellt, dass es sich beim Verkäufer um einen gewerblichen Verkäufer handelt.

2. Der Beklagte wird dazu verurteilt, dem Kläger ein Rücktrittsrecht gemäß § 355 einzuräumen.


Ich hoffe das war jetzt nicht zu wirr, aber umso näher ich dem Klageantrag komme, desto unsicherer werde ich, ist schließlich mein erster .

Vielleicht könnt Ihr ja helfen!!

Dankeschön!!

Geändert von marian88 (26.07.2011 um 08:51 Uhr). Grund: genauer formuliert, erweitert
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 15:38
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marian88 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rücktritt vom Vertrag einer gebrauchten Sache

mhm... ist der SV vielleicht zu ungenau? Wäre schön, wenn mal jemand was schreiben könnte. Ich weiß, dass die Sache etwas kompliziert und umfänglich ist, aber helfen würde es schon
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
auktionshau, kauf

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rücktritt erklärt, aber die Sache hat bereits an Wert verloren! (HILFE!!) Bürgerliches Recht allgemein 21.03.2010 14:56
Verkauf einer Sache Bürgerliches Recht allgemein 29.09.2009 12:20
Wegwurf einer Sache = Sachbeschädigung? Strafrecht / Strafprozeßrecht 27.03.2009 16:03
Eigentumsvorbehalt einer Sache Bürgerliches Recht allgemein 30.08.2007 11:11
Leasing eines gebrauchten Pkw (Teil einer HA) Kaufrecht / Leasingrecht 21.07.2006 19:22





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN