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Rücktritt vom Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Vertrag innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.11.2007, 14:20
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Rücktritt vom Vertrag

Hallihallo,

nehmen wir mal folgenden Fall an:

A kauft von B bei Internetauktionshaus ein defektes Handy,
bei dem im Angebot ein Defekt angegeben war und dieser auch
auf dem Foto zu sehen war.
Jetzt erhält A die Ware und sieht beim Auspacken, dass noch mehr
Defekte da sind, die nicht angegeben wurden.
Dann hat man doch rein rechtlich ein Rücktrittsrecht, weil obwohl die
Ware als defekt angeben wurde, die Angaben fehlerhaft bzw. nicht
vollständig waren?
Oder lässt mich da mein BGB-Wissen im Stich?
Danke für Eure Meinungen.
Gruß Kate
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  #2 (permalink)  
Alt 07.11.2007, 18:46
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AW: Rücktritt vom Vertrag

Prinzipiell wäre ohnehin eine Fristsetzung zur Nachbesserung erforderlich, es sei denn es ist ein Unternehmer, der gewerblich kaputte Handys verkauft.
__________________
Jan
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  #3 (permalink)  
Alt 07.11.2007, 23:02
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AW: Rücktritt vom Vertrag

Beide sind Private und B hat den Standartspruch "Garantie und
Gewährleistung ausgeschlossen verwendet"
Aber schützt das auch bei falschen Angaben?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.11.2007, 23:19
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AW: Rücktritt vom Vertrag

Zitat:
Zitat von kate
Beide sind Private und B hat den Standartspruch "Garantie und
Gewährleistung ausgeschlossen verwendet"
Aber schützt das auch bei falschen Angaben?
Naja man müsste nachweisen, dass die Angaben bewusst falsch waren. Stichwort ex tunc Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Man müsste die Arglist nachweisen. Relativ schwer.
__________________
Jan
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