Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz Nehmen wir mal an das ein rechtsgültiger Kaufvertrag für eine gebrauchte bewegliche Sache zwischen zwei Verbrauchern/Privatleuten per eMail zustande kommt. Schriftlich belegt unter Beschreibung des Artikels in Wort und Bild und unter Nennung/Akzeptanz eines festen Kaufpreises, praktisch so wie auf den einschlägigen Internetwebseiten. Käufer verspricht Online-Zahlung am gleichen Tag und versucht diese dann angeblich auch. Er teilt dann aber einen Tag später mit das dieses gesperrt sei (Umstellung von TAN auf Lesegerät), überweist also nicht und stellt dann stattdessen weitere Fragen/Nachverhandlungen zum Kaufobjekt mit dem Ergebnis das er dann die Sache nicht mehr abnehmen möchte (Meinung geändert, gefällt nicht mehr). Mit dem Wortlaut: Habe eben gerade (Hinweis eingefügt!-also nach Akzeptanz/Abschluß des Kaufvertrags-) noch einen Fehler entdeckt und das ändert die Situation, tut mir leid. Wie soll nun der Verkäufer vorgehen? Käufer erneut unter Fristsetzung zur Vertragserfüllung/Zahlung auffordern, dann nach Nichterhalt in Verzug setzen? Nach Verstreichen des Verzugs vom Vertrag zurücktreten unter gleichzeitiger Einforderung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung? Ist es z.B. zulässig durch einen Verkauf an einen Dritten, z.B. per Internetplatform e..., einen Verkauf durchzuführen und dann ggf. einen Verlust durch Mindersumme/gerineren Preis als Schadenersatz geltend zu machen? Danke für die Mühe... |
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