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Rücktritt vom Kaufvertrag bei Privatverkauf

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Kaufvertrag bei Privatverkauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 14:42
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Rücktritt vom Kaufvertrag bei Privatverkauf

Hallo!

Eine Frage zu einem fiktiven Fall:

Ein Privatmann verkauft auf eBay einen Satz gebrauchter Autoräder und beschreibt die ihm bekannten Mängel nach bestem Wissen und Gewissen und belegt diese auch mit entsprechenden Fotos.
Im Hinweistext wird die Sachmängelhaftung nach BGB, sowie die Rücknahme oder der Umtausch der Ware kategorisch ausgeschlossen.

Nach Verkauf, erledigter Kaufabwicklung und Bezahlung lässt der Käufer die Räder beim Verkäufer durch einem vom Käufer beauftragten Paketdienst abholen. Einige Tage später weißt der Käufer den Verkäufer auf einen nachträglich bei einem Reifenhändler aufgefallenen Höhenschlag an der Innenseite einer der Felgen hin und teilt ihm die zu erwartenden Reparaturkosten mit. Der Verkäufer teilt dem Käufer daraufhin mit, er solle ihm Bilder davon übermitteln und erklärt sich freiwillig einverstanden die Hälfte der Reparaturkosten zu tragen. Damit ist der Käufer jedoch nicht einverstanden und möchte vom Kaufvertrag zurücktreten. Damit ist der Verkäufer wiederum nicht einverstanden, da auch nicht belegt ist bei wem oder durch wen der Schaden letztendlich verursacht wurde. Der Käufer hätte die Räder prinzipiell auch bereits nutzen und den Schaden selbst verursachen können bzw. es hätte der Schaden auch während des Transportes passieren können.
Der Verkäufer ist sich selbst absolut keiner Schuld bewusst und weißt eine von Käufer unterschwellig unterstellte, arglistige Täuschung ab. Dies alles teilt der Verkäufer dem Käufer auch schriftlich mit.

Wie sieht hier die Rechtslage aus, bzw. wie soll sich der Verkäufer in solch einem Fall nun verhalten?

Geändert von mc-tech (04.12.2011 um 15:10 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 15:14
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AW: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Privatverkauf

Danke für den Hinweis! Ist erledigt.....
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Alt 04.12.2011, 15:54
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AW: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Privatverkauf

Zitat:
Zitat von mc-tech Beitrag anzeigen
...beschreibt die ihm bekannten Mängel nach bestem Wissen und Gewissen und belegt diese auch mit entsprechenden Fotos.
damit hat er eine sogenannte "beschaffenheitsgarantie" abgegeben.

Zitat:
Im Hinweistext wird die Sachmängelhaftung nach BGB, sowie die Rücknahme oder der Umtausch der Ware kategorisch ausgeschlossen.
sofern dieser ausschluss überhaupt wirksam wäre, was so nicht zu beurteilen ist (wobei die meisten haftungsausschlüsse bei xbay unwirksam sein dürften), gilt der allerdings nicht für die derzeitige beschaffenheit der felgen. dh. sie müssen entsprechend der beschreibung ausfallen.

selbst wenn er nix weiter zu den felgen geschrieben hätte, müssten sie nutzungstauglich sein, weil das allgemein von felgen erwartet werden darf (wenn es nicht ausdrücklich anders beschrieben ist).

wenn ich recht verstehe, ist das bei den felgen nicht gegeben, sie können also ohne reparatur nicht benutzt werden...? dafür muss der verkäufer in jedem fall haften.

daher hätte der käufer zunächst anspruch auf nacherfüllung. sollte das nicht möglich sein (und wirklich erst dann), könnte er vom kaufvertrag zurücktreten (oder den kaufpreis mindern), außerdem schadenersatz verlangen (sich also gleichwertige felgen besorgen, der v müsste die evtl. höheren kosten tragen).

das der schaden beim reifenhändler (innerhalb ein paar tagen) aufgefallen ist, klingt absolut glaubwürdig, so dass man davon ausgehen kann, dass auch eine richterin eher davon ausgehen wird, dass der schaden beim verkäufer bereits eingetreten war.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 17:28
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AW: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Privatverkauf

Vielen Dank für die Ausführungen!

Dazu noch ein paar Anmerkungen:

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
selbst wenn er nix weiter zu den felgen geschrieben hätte, müssten sie nutzungstauglich sein, weil das allgemein von felgen erwartet werden darf (wenn es nicht ausdrücklich anders beschrieben ist).
wenn ich recht verstehe, ist das bei den felgen nicht gegeben, sie können also ohne reparatur nicht benutzt werden...? dafür muss der verkäufer in jedem fall haften.
Die Felgen bzw. Räder wurden bis zuletzt in genau dem beschriebenen Verkaufszustand ohne Auffälligkeiten vom Verkäufer selbst genutzt, was eine Nutzungstauglichkeit bekräftigen würde. Der gerügte Schaden war an den Felgen weder sichtbar noch während der Fahrt spürbar. Laut Verkäufer bzw. dessen Reifenhändler hat die Felge zwar einen starken Höhenschlag an der Innenseite, der jedoch für 80-100 Euro raparabel ist.


Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
das der schaden beim reifenhändler (innerhalb ein paar tagen) aufgefallen ist, klingt absolut glaubwürdig, so dass man davon ausgehen kann, dass auch eine richterin eher davon ausgehen wird, dass der schaden beim verkäufer bereits eingetreten war.

Da könnte man annehmen, dass sich Jedermann gebrauchte Dinge kaufen und diese dann auch nach einem selbst verschuldeten Schaden "beweislos" zu reklamieren kann!? Wie liese sich vor Gericht beweisen, dass der Käufer die gebrauchte Ware bereits genutzt und den Schaden selbst verursacht hat? Oder dass der Schaden nicht beim Transport durch den Paketdienst verursacht wurde?
Gilt hier vor Gericht dann nicht der Strafrecht-Grundsatz "in dubio pro reo", obwohl dies ein Zivilprozess wäre?


Noch 2 zusätzliche Fragen:

- Ändert sich die Rechtslage, wenn der Verkäufer privat und der Käufer offensichtlich selbst ein gewerblicher Felgen-Händler ist?
- Wenn der Richter den Schilderungen des Käufers eher Glauben schenken würde, wie wahrscheinlich wäre dann ein Vergleich (der ja bereits mit 50% Anteil an den Reparaturkosten der schadhaften Felge vom Verkäufer angeboten wurde)?
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  #5 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 19:10
V.I.P.
 
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AW: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Privatverkauf

Zitat:
Zitat von mc-tech Beitrag anzeigen
Laut Verkäufer bzw. dessen Reifenhändler hat die Felge zwar einen starken Höhenschlag an der Innenseite, der jedoch für 80-100 Euro raparabel ist.
dann is doch alles bestens.

Zitat:
Da könnte man annehmen, dass sich Jedermann gebrauchte Dinge kaufen und diese dann auch nach einem selbst verschuldeten Schaden "beweislos" zu reklamieren kann!?
nein, die käuferin ist in diesem fall in der beweispflicht. je nach dem, wie lange nach erhalt sie das reklamiert hat, dürfte ihr der beweis mehr oder weniger gelingen.


Zitat:
Wie liese sich vor Gericht beweisen, dass der Käufer die gebrauchte Ware bereits genutzt und den Schaden selbst verursacht hat?
braucht er nicht. die käuferin ist beweispflichtig.

Zitat:
Oder dass der Schaden nicht beim Transport durch den Paketdienst verursacht wurde?
wenn ne felge son schaden kriegt, hätte doch das paket beschädigt sein müssen. das sollte die käuferin doch gemerkt haben...?

Zitat:
Gilt hier vor Gericht dann nicht der Strafrecht-Grundsatz "in dubio pro reo", obwohl dies ein Zivilprozess wäre?
nein, das gilt nur fürs strafrecht.

wenn man deiner argumentation folgt, könnte der verkäufer ja regelmäßig schrott verkaufen und behaupten, die käuerin hätte es kaputt gemacht...


Zitat:
- Ändert sich die Rechtslage, wenn der Verkäufer privat und der Käufer offensichtlich selbst ein gewerblicher Felgen-Händler ist?
nein, da ändert sich nichts.

Zitat:
- Wenn der Richter den Schilderungen des Käufers eher Glauben schenken würde, wie wahrscheinlich wäre dann ein Vergleich (der ja bereits mit 50% Anteil an den Reparaturkosten der schadhaften Felge vom Verkäufer angeboten wurde)?
meine glaskugel is grad zur reparatur.

da lässt sich nix zu sagen. is die frage, wem die richterin letzlich glaubt.

wie war denn nun genau der zeitliche ablauf? wann hat käuferin paket erhalten, wann hat sie reklamiert?
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